Eigenbedarfskündigung

Gucks Du Günter
Google liefert das zu Tage.
http://www.google.de/search?hl=de&ie=ISO-8859-1&q=An…

/t/kuendigung-eigenbarf/2045381
Das ist aber nicht das wissen auf das ich mich bezog.
Du darfst das gern anders sehen, richtig ist es deshalb nicht.
Marie hatte dies damls richtig geschrieben Du hattest dies mit
/t/kuendigung-eigenbarf/2045381/6
bestätigt.

Du bist also mit deiner Meinung erstaunlich flexibel.

http://www.vermieter-ratgeber.de/thema/thema.htm
Beispiele

Nachfolgend einige Negativbeispiele:

* Die Wohnung wird wegen Eigenbedarf gekündigt. (falsch)
* Die Tochter will mit ihrem Ehemann die Wohnung beziehen. (falsch)
* Der Sohn benötigt wegen Arbeitsplatzwechsel die Wohnung. (falsch)

Die Praxis lehrt, dass viele Vermieterkündigungen wegen Eigenbedarf bereits an der falschen Formulierung scheitern. Es mag schwer fallen, teilweise sehr persönliche Lebensumstände schriftlich dem Mieter mitteilen zu müssen, um eine Kündigung durchsetzen zu können. Die Rechtssprechung erfordert aber gerade dieses „Offenlegen“ persönlicher Umstände. Es ist besser und meist unschädlich, den Eigenbedarf detaillierter darzustellen, als zu wenig.

Grundsätzlich können fehlende Informationen nicht mehr nachgebessert werden. Sinn und Zweck des Erfordernisses einer konkreten Begründung ist es, dass der Mieter bereits aus dem Kündigungsschreiben erkennen soll, ob das Interesse des Vermieters an der Erlangung der Wohnung wegen Eigenbedarf größer ist als sein Interesse am Verbleiben in der Wohnung.

ich schließe dies hiermit ab.

Wolfgang

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