Eigentum einbehalten

Glück Auf.
Ich nehme an, dass die Schlüsselherausgabe zur Trennungsgeschichte hier gehört:

Der Wohnungseigentümer hat Befürchtung, dass sich die Person, die den Schlüssel in Besitz hält, sich damit zur Wohnung Zutritt verschafft, um diese in Schutt und Asche zu verformen.

Hier müsste dann so eine Art Gerichtliche Verfügung erwirkt werden, die es der Person untersagt, sich der eigentümenden Person zu nähern und deren Wohnung zu betreten und überdies den Schlüssel dazu herauszugeben.