Einbruch und neues Schloss

Hallo!

Liegt hier strafbarer Hausfriedensbruch vor?

Das kommt drauf an wie man die willentliche Hingabe eines Ersatzschlüssels verstehen mag. Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dadurch habe die Mieterin eingewilligt, dass der Vermieter jederzeit die Wohnung betritt, dann nein. Diese Auffassung würde ich aber nicht teilen. Dass der Vermieter einen Zweitschlüssel hat ändert meiner Meinung nach nichts daran, dass er keine Berechtigung hat, die Wohnung zu betreten.
Zumal ich das nicht wollte. Mein Vermieter hat mir bei meinem Sicherheitsschloss knapp sechs Schlüssel nur für die Wohnungstür übergeben, weil die ziemlich teuer sind und es billiger ist, gleich mehrere zu bestellen und eindringlich drauf hingewiesen, dass es bei dem Schloss schwer wird, die Tür zu öffnen ohne sie vollkommen zu demolieren, weil sechs Bolzen in tief die Zarge greifen und ich mir jemanden suchen sollte, bei dem ich einen Schlüssel hinterlegen kann. Sehr angenehm, dass er nicht in diesem Zusammenhang wollte, dass er einen Schlüssel behält - was ich nie und nimmer tolerieren wollte.

Darf sie das, ohne die Erlaubnis von V?

Wie schon gesagt, Schloss wechseln wäre wohl der sicherere Weg. Ob das geht…schau mal hier:

/t/schliezylinder-tauschen-erlaubt-oder-nicht/2755069

Gruß,

Florian.