Hallo Lipi,
meine Gratulation! Du bist der erste, der überhaupt bemerkt, was ich gefragt habe. Die vielen Antworten, die ich bekommen habe, beziehen sich alle auf Fragen, die ich gar nicht gestellt habe. Aber trotz deiner richtigen Erkenntnis, beantwortest auch du meine Frage nicht, sondern erklärst sie als "hinfällig, weil sie so nicht gestellt werden kann. Habe ich aber gemacht, und weiß auch warum. Aber ich verzichte jetzt auf die Antwort, weil es vermutlich keine Referenzfälle gibt und man nur vermuten kann.
Da ich aber immer häufiger dafür kritisiert werde, dass ich die Kautionen nur auf ein Nebenkonto eingezahlt habe, und mich dadurch angeblich sogar strafbar gemacht habe, habe ich dazu eine Rechtsauskunft eingeholt:
Meine Frage:
die Kautionen meiner Mieter muss ich ja „getrennt von meinem Vermögen“ aufbewahren. Genügt es, das Geld auf einem anderen Konto zu haben, oder muss da mehr Aufwand betrieben werden?
Antwort einer Rechtsanwältin:
wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 10.09., welche wir hiermit wie folgt beantworten.
Der Mieter kann verlangen, dass schon bei der Bezeichnung des Kontos sein Name als Treugeber auftaucht. So etwas übernehmen nach unserer Kentnnis nur noch die VoBa BS-WOB und die Hausbank München. Allerdings kostet das bei der letzteren jährliche Gebühren (20 €), die Sie nicht vom Mieter ersetzt bekommen.
Die andere Alternative ist, dass Sie das Geld vom Mieter auf einem Konto mit Verpfändung zu Ihren Gunsten anlegen lassen. Dann kommt letztlich keiner ohne die Zustimmung des anderen an das Geld und der Sicherungszweck der Kaution ist auch erfüllt.
Auf einem getrennten Konto bei Ihnen können Sie das Geld so lange belassen, bis der Mieter eine insolvenzsichere Anlage der Kaution einfordert.
Grüße
Carsten