Eine Entschuldigung vom Finanznamt! Toll! Was aber wenn ...?

Hallo Lipi,

meine Gratulation! Du bist der erste, der überhaupt bemerkt, was ich gefragt habe. Die vielen Antworten, die ich bekommen habe, beziehen sich alle auf Fragen, die ich gar nicht gestellt habe. Aber trotz deiner richtigen Erkenntnis, beantwortest auch du meine Frage nicht, sondern erklärst sie als "hinfällig, weil sie so nicht gestellt werden kann. Habe ich aber gemacht, und weiß auch warum. Aber ich verzichte jetzt auf die Antwort, weil es vermutlich keine Referenzfälle gibt und man nur vermuten kann.

Da ich aber immer häufiger dafür kritisiert werde, dass ich die Kautionen nur auf ein Nebenkonto eingezahlt habe, und mich dadurch angeblich sogar strafbar gemacht habe, habe ich dazu eine Rechtsauskunft eingeholt:

Meine Frage:
die Kautionen meiner Mieter muss ich ja „getrennt von meinem Vermögen“ aufbewahren. Genügt es, das Geld auf einem anderen Konto zu haben, oder muss da mehr Aufwand betrieben werden?

Antwort einer Rechtsanwältin:
wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 10.09., welche wir hiermit wie folgt beantworten.
Der Mieter kann verlangen, dass schon bei der Bezeichnung des Kontos sein Name als Treugeber auftaucht. So etwas übernehmen nach unserer Kentnnis nur noch die VoBa BS-WOB und die Hausbank München. Allerdings kostet das bei der letzteren jährliche Gebühren (20 €), die Sie nicht vom Mieter ersetzt bekommen.
Die andere Alternative ist, dass Sie das Geld vom Mieter auf einem Konto mit Verpfändung zu Ihren Gunsten anlegen lassen. Dann kommt letztlich keiner ohne die Zustimmung des anderen an das Geld und der Sicherungszweck der Kaution ist auch erfüllt.
Auf einem getrennten Konto bei Ihnen können Sie das Geld so lange belassen, bis der Mieter eine insolvenzsichere Anlage der Kaution einfordert.

Grüße
Carsten

Das ist ja großartig, was die alles über die rd. 1.700 Kreditinstitute in Deutschland wissen. Ich traue mir eines solche Aussage nicht zu, obwohl ich vom Fach bin. Mal davon abgesehen, daß die Auskunft falsch ist.

Interessanter ist aber jetzt, wieso Du der Ansicht bist, daß Du die Antwort auf Deine Frage nicht schon vorher bekommen hast.

1 Like

Und jetzt kommt so ein blöder Elektriker uns sagt: Quatsch mit Soße.
Die Volksbank M*, die Sparkasse I* und als große Direktbank z.B. die DKB bieten allesamt entsprechende Konten an.
(Ich bitte um Verständnis, dass ich die Ortsbezeichnungen meiner lokalen Banken nicht genannt habe.)

1 Like

Dann zeig mir doch mal wenigstens eine!

https://lmgtfy.com/?q=mietkautionskonto+kostenlos

1 Like

So frei nach dem Motto „pampiges Auftreten hat noch nie geschadet“? Ich schrieb dazu schon etwas:

Anders herum kann man das auch so formulieren: das macht praktisch jedes Kreditinstitut, das sich als Hausbank des Kunden betrachten darf. Also z.B. jede Sparkasse und genossenschaftliche Bank - sofern man eben auch noch andere Dinge bei denen laufen hat. Die Aareal-Bank bietet ein solches Konto ebenfalls an, aber nur für gewerbliche Vermieter. Ob Du dazu zählst, weiß ich nicht - vermutlich aber eher nicht.

2 Like

Im Prinzip eine gute Idee, aber bei den Ergebnissen muß man genau hinsehen, ob Kautionskonten für Mieter oder Vermieter gemeint sind.

Ein bisschen kann er auch noch machen für die Miete, die er kassiert. Aber ist das nicht relativ egal, was das für eins ist, solange die Kaution „sicher“ (für beide Seiten) angelegt ist? Worin genau besteht der Unterschied?

1 Like

Im einen Fall kümmert sich der Mieter um den ganzen Kram, hat das Sparbuch in den Händen und nur die Verpfändung (also mit anderen Worten: ein aufmerksamer Mitarbeiter des Kreditinstitutes) hindert ihn daran, über das Geld zu verfügen. Im anderen Fall kümmert sich der Vermieter um den ganzen Kram und nur der Treuhandvermerk (also mit anderen Worten: ein aufmerksamer Mitarbeiter des Kreditinstitutes) hindert ihn daran, über das Geld zu verfügen.

1 Like

Und die Thread-Antworten waren zudem alle kostenlos. :wink:

Diese Aussage der RÄin finde ich äußerst problematisch.
Woher soll ein Mieter denn wissen, was er fordern kann (oder fordern muß!), wenn schon ein Vermieter (= @Carsten) nicht Bescheid weiß.

1 Like