Eine schier unendliche Gerichtsposse (lang)

Moin, grilla!

besteht denn nicht die Möglichkeit die Vorgehensweisen des
Gerichts und des Jugendamts offen in Zweifel zu ziehen, sprich
Widerspruch zu leisten oder Aufschub zu bekommen?

Widerspruch gegen den Beschluß? Keine schlechte Idee. Doch was kommt dann? Laut Aussage der Richterin kann sie es auch nicht ändern, das ist eben so vorgeschrieben.

Nach meinem
Gefühl müßte es möglich sein, eine prüfende Instanz oder eine
Instanz über dieses Gericht von dem Sachverhalt zu
informieren, vielleicht erst einmal nur mit der Absicht sich
die unsinnigen Absichten des Gerichts erklären zu lassen.
Aber ohne sachkundigen und findigen Anwalt (Familien-,
Verwaltungs- oder Sozialrecht) sieht das wenig
erfolgsversprechend aus.

Du hast sicherlich Recht. Aber mit dem Anwalt fängt das Problem schon an - der will ja auch von was leben und kostet demzufolge Geld. Und genau das haben die beiden eher nicht im Überfluß. Das ist ja auch der Hauptgrund, warum sie sich so gegen dieses Gutachten sträuben. Sie befürchten einfach, das sie es dann bezahlen müssen, obwohl es überflüssig ist. Wenn sie das Ding nicht bezahlen müßten, wäre es ihnen völlig egal, haben sie gestern abend zu mir gesagt. Aber so? Das, was mir hier im Forum bisher so gesagt wurde, bringt nicht unbedingt viel Optimismus in die Sache.

Ich fürchte, die beiden werden tatsächlich die Kosten aufgedrückt bekommen. Fragt sich, was passiert, wenn sie die nicht zahlen. Aber das ist ein anderes Thema.

Danke und Gruß vom

Dicken MD.

PS: Schön, das Du wieder da bist :smile:

…, lieber Dicker, ist die offizielle Anerkennung denn
wirklich so wichtig?

Tja, Katharina, das war auch meine Frage, nachdem ich den ganzen Müll gehört habe :smile:

Moin erstmal!

Aber inzwischen ist mir klar, warum das für die beiden so wichtig ist. Mir wäre es wahrscheinlich ähnlich wichtig.

Klar, für den Fall, dass die beiden sich auch mal wieder
scheiden lassen (soll ja vorkommen), müsste man ehevertraglich
vorsorgen, damit sie auch Unterhalt bekommt und er das Kind
sehen darf.

Das wäre nicht das Problem, da sind die beiden sich ziemlich einig.

Auch Erbrechtliches sollte man regeln und den
Fall, dass ihr etwas zustösst, damit das Kind beim Papa
bleiben kann.

Da liegt das eigentliche Problem. Er kann nicht mit ihren Eltern, überhaupt nicht. Und wenn ihr was passieren sollte (was ja niemand hofft), dann bekämen automatisch entweder ihre Eltern (wahrscheinlich) oder ihr Ex-Mann (unwahrscheinlich) das Recht am Kind. Für ihn würde das dann bedeuten, das er seinen Sohn wohl nicht mehr zu sehen bekäme. Und das dann gerichtlich anzufechten, dürfte ein noch längerer, vielleicht sogar aussichtsloser Marathon werden. Denn er hat als -rechtlich- völlig Außenstehender absolut null Rechte.
Davor haben die beiden einfach eine Scheißangst, die ich gut nachvollziehen kann.

Über den Rest (Schulwahl, Konfession,
Operationen) wird man sich im Sinne des Kindeswohls
hoffentlich einig, und Schularbeiten muss man idR ja auch
nicht mehr unterschreiben.

Das sind tatsächlich eher banale Probleme :smile:

Vielleicht ist ja irgendwann mehr Geld da, oder Gentests
werden spottbillig,

Naja, Geld ist so eine Sache. Der Mann ist im ÖD beschäftigt. Im ÖD werden bestimmte Teile des Gehalts nach dem Familienstand berechnet. Und da es offiziell nicht seine Kind ist, bekommt er eben den höheren Familienzuschlag nicht. Das ist beispielsweise einer der (eher kleineren) Nachteile der Situation.

oder der Exmann taucht doch noch auf…

Das wäre allerdings die Lösung aller Probleme. Aber die Hoffnung haben sie aufgegeben, mittlerweile sind einfach zu viele Jahre vergangen. Und dann spielt da ja noch die Klagefrist eine Rolle. Eine Vaterschaftsanfechtung muß binnen zwei Jahren eingereicht werden, nachdem die begründeten Zweifel bestehen, Hinterher geht dann nix mehr.

Aber Gefühle werden doch durch die Geburtsurkunde nicht
beeinflusst. Bei uns ist es quasi andersrum - unsere Jüngste
ist (per Gentest festgestellt) nicht von meinem Mann. Trotzdem
macht das für keinen von uns irgendeinen Unterschied. Der Papa
und die Kleine sind ein Herz und eine Seele. (Der „echte“
Vater ist nicht an seinem Kind interessiert.)

Du hast schon Recht, um Gefühle geht es dabei auch nicht. Rein dafür spielt die Geburtsurkunde natürlich absolut keine Rolle. Aber die beiden wollen einfach auch rechtlich auf der sicheren Seite sein. Ich kann das verstehen, ginge mir wohl nicht anders. Aber in diesem Staat ist es so eine Sache, Recht haben und Recht zu bekommen. Um zweiteres zu erreichen, scheint immer auch GEld nötig zu sein. Ohne Moos ist halt nix los.

So wie ich das jetzt sehe, haben die beiden Betroffenen wohl ein finanzielles Problem. Die Frage bleibt, was passiert, wenn sie das nicht bezahlen. Mal sehen, dazu mach ich vielleicht einen neuen Thread auf.

Danke und Gruß vom

Dicken MD.

Moin, Nils!

Erstmal Danke auch für Deine Antwort.

wie schon geschrieben wurde, vermutet das Gesetz bei einer
Geburt während einer Ehe die Vaterschaft des Ehemannes. Es
gibt zwei Möglichkeiten, die Vaterschaft dem wahren Erzeuger
zuzuordnen: Alle einigen sich oder es wird mangels
Zustimmung von einem der beiden Männer eine Abstammung durch
biologische Tests nachgewiesen.

Genau das ist unverständlich. Das diese Vermutung besteht, kann ich ja noch nachvollziehen. Aber wenn die Tatsachen diese Vermutung eindeutig widerlegen, dann ist für mich nicht verständlich, warum dann noch überflüssig Geld verbrannt werden muß.

Frau: „Mein Ex-Mann ist seit Jahren verschwunden. Wie soll ich
denn rein technisch von dem schwanger gewordne sein?“
Richterin: „Wer weiß? Vielleicht können Sie sich ja nur nicht
erinnern? Sie können ja viel erzählen.“

Wärst du genauso empört, wenn Frau und Liebhaber sich das
nicht nur vermeintlich sondern tatsächlich eheliche Kind durch
ihre meinetwegen auch beeideten Aussagen „aneignen“ wollen?

Bitte? Wer macht denn sowas? Also zunächst dachte ich immer, das zumindest die Mutter eindeutig feststehen dürfte. Dem scheint jedoch nicht so, da hier auch die Mutter am Gutachten teilhaben soll. Naja, dazu sag ich mal nix.
Aber welcher Mann von klarem Verstand würde freiwillig die Vaterschaft für ein fremdes Kind anerkennen? Daran hängen derart viele, auch finanzielle Verpflichtungen, wer tut sich das an?

Und noch dazu ist es gerade in diesem Einzelfall so, das der derzeitig als Vater geltende Mann mangels Anwesenheit gar nicht in Frage kommen kann. Der Mann ist bereits seit Jahren(!) verschwunden! Wie soll das funktionieren?

Dann würde das Kind einen (falschen) Vater kriegen aufgrund
von Behauptungen.

Mal unabhängig davon, ob jemand tatsächlich so blöd wäre - Aber was wäre daran schlimm, wenn ein Kind den Mann, mit dem es in einem Haushalt lebt, der es liebt und versorgt, der also alle Vaterfunktionen erfüllt, auch rechtlich als Vater bekäme? Das ist in meinen Augen um Längen besser, als jemanden zum Vater zu haben, den das Kind niemals im Leben zu Gesicht bekommt und der sich einen Dreck um Verantwortung schert.

Der Ehemann ist zunächst der gesetzlich
vermutete Vater. Punkt. Wer das anzweifelt, muss es entweder
durch Einigung aller Beteiligten oder durch einen (zugegeben
teuren) Test beweisen. Ebenfalls Punkt. Ob das nun gut oder
schlecht ist sei dahingestellt, aber so ist nun mal die
Rechtslage. Dass der Exmann durch sein Verschwinden in dieser
Sache eher wenig hilfreich ist, mag ärgerlich sein und zu
Kosten führen, ändert aber leider nichts am geltenden Recht.

Du hast natürlich Recht, es ändert nichts am geltenden Recht. Aber deswegen muß man das Recht nicht gerade toll finden. Zumal Deutsches Recht meiner Ansicht nach (auch in anderen Bereichen) nicht unbedingt von Logik strotzt.
Was hier nicht klar wird, ist einfach die Frage, warum etwas bewiesen werden soll, was niemand, aber wirklich niemand anzweifelt?
Das einzige, was dafür spricht, das ein Gutachten erstellt wird, ist die unrealistische Möglichkeit, das irgendwann der Ex-Mann aufkreuzt und behauptet, das ist mein Kind. Und? Dann soll er das doch dann beweisen! Und dafür bezahlen. Punkt.

Die Frage, die sich für mich hier förmlich aufdrängt, ist die, ob ich es gut finden soll, wenn der Staat in Form des Gerichtes hier den Aussagen von den tatsächlich Betroffenen weniger Glauben schenkt, als einer Vermutung (die schon in der Gesetzesformulierung selbst deutlich widerlegt wird) und einer unrealistischen, eventuellen zukünftigen Möglichkeit, das ein verantwortungsloser Mann irgendwann doch wieder auftauchen könnte und dann auch noch meint, plötzlich Verantwortung wahrnehmen zu wollen. Das wird mir nicht klar.

Wenn das Gericht meint, diese Posse weiterspielen zu müssen, bitte schön. Aber warum müssen dafür diejenigen bluten, die nicht das geringste dafür können?

Eigentlich waren die beiden schön blöd. Die hätten meiner Ansicht nach einfach die Sache so lassen sollen, wie sie ist. Dann hätten sie dem Staat in die Tasche gegriffen. Es wäre interessant gewesen, wie schnell sich dann etwas bewegt hätte und ob seitens des Staates dann immer noch jemand auf einem Gutachten bestanden hätte. Aber naja, Chance vertan.

Es lohnt wohl nicht, in diesem Staat über die Logik von Gesetzen nachzudenken.

Danke und Gruß vom

Dicken MD.

Also…
Hallo Dicker,

nun mach aber mal langsam nen Punkt. So ärgerlich das ganze vielleicht ist finde ich doch, dass hier ein bisschen viel Wind gemacht wird.

Halten wir doch mal fest, was eigentlich passiert ist. Eine Frau ist verheiratet und bekommt ein Kind. Somit wird nach deutschem Recht der Ehemann der Frau atomatisch der Vater (was ja auch sinnvoll ist, oder willst du bei jeder Geburt den Ehemann erstmal zum Vaterschaftstest bitten ?). Da der Ehemann jedoch „verschwunden“ ist, wird die Vaterschaft von der Ehefrau oder dem Kind angefochten. Auch gut. Ein anderer Mann erklärt, ER sei der Vater des Kindes, fein. Da aber der Ehemann nicht so ohne weiteres auf seine Vaterschaft verzichten kann, weil nicht greifbar, soll eben ein Vaterschaftstest die Klärung bringen, ob jetzt derjenige, der behauptet er sei, auch wirklich derjenige ist. Ein nach meinem Verständnis völlig korrektes Verfahren. Nur, wieso denkst du, der Steuerzahlter, also die Allgemeinheit soll dafür aufkommen, insbesondere dann, wenn die Beteiligten über genügend Einkommen verfügen, dass keine Prozeßkostenhilfe gewährt wird ?

wie schon geschrieben wurde, vermutet das Gesetz bei einer
Geburt während einer Ehe die Vaterschaft des Ehemannes. Es
gibt zwei Möglichkeiten, die Vaterschaft dem wahren Erzeuger
zuzuordnen: Alle einigen sich oder es wird mangels
Zustimmung von einem der beiden Männer eine Abstammung durch
biologische Tests nachgewiesen.

Genau das ist unverständlich. Das diese Vermutung besteht,
kann ich ja noch nachvollziehen. Aber wenn die Tatsachen diese
Vermutung eindeutig widerlegen, dann ist für mich nicht
verständlich, warum dann noch überflüssig Geld verbrannt
werden muß.

Nein, das ist nicht unverständlich. Es gibt nämlich keine Tatsachen, die eindeutig belegen, wer der Vater ist. Diese Tatsachen sollen ja erst durch den Vaterschaftstest geschaffen werden. Behaupten können eine Menge Leute viel wenn der Tag lang ist.

Wärst du genauso empört, wenn Frau und Liebhaber sich das
nicht nur vermeintlich sondern tatsächlich eheliche Kind durch
ihre meinetwegen auch beeideten Aussagen „aneignen“ wollen?

Bitte? Wer macht denn sowas? Also zunächst dachte ich immer,
das zumindest die Mutter eindeutig feststehen dürfte. Dem
scheint jedoch nicht so, da hier auch die Mutter am Gutachten
teilhaben soll. Naja, dazu sag ich mal nix.

Hat die Mutter denn keine Abstammungsurkunde für das Kind, in der sie als Mutter eingetragen ist ?

Aber welcher Mann von klarem Verstand würde freiwillig die
Vaterschaft für ein fremdes Kind anerkennen? Daran hängen
derart viele, auch finanzielle Verpflichtungen, wer tut sich
das an?

Eine Menge Leute offensichtlich. Es soll sogar welche geben, die viel Geld dafür bezahlen, ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren.

Und noch dazu ist es gerade in diesem Einzelfall so, das der
derzeitig als Vater geltende Mann mangels Anwesenheit gar
nicht in Frage kommen kann. Der Mann ist bereits seit
Jahren(!) verschwunden! Wie soll das funktionieren?

Das hat das Gericht nicht zu entscheiden. Außerdem sagt das höchstens aus, wer vermutlich nicht der Vater ist, aber wenn ich dich richtig verstanden hab geht es hier ja wohl darum, wer tatsächlich der Vater ist.

Mal unabhängig davon, ob jemand tatsächlich so blöd wäre -
Aber was wäre daran schlimm, wenn ein Kind den Mann, mit dem
es in einem Haushalt lebt, der es liebt und versorgt, der also
alle Vaterfunktionen erfüllt, auch rechtlich als Vater bekäme?
Das ist in meinen Augen um Längen besser, als jemanden zum
Vater zu haben, den das Kind niemals im Leben zu Gesicht
bekommt und der sich einen Dreck um Verantwortung schert.

Die Erfahrung zeigt, dass aus dem Vater von Typ I sehr schnell auch mal ein Vater vom Typ II werden kann. Denn ist es zumindest hilfreich zu wissen, dass es sich tatsächlich um den Vater handelt.

Du hast natürlich Recht, es ändert nichts am geltenden Recht.
Aber deswegen muß man das Recht nicht gerade toll finden.
Zumal Deutsches Recht meiner Ansicht nach (auch in anderen
Bereichen) nicht unbedingt von Logik strotzt.

So schlecht finde ich das deutsche Recht in diesem Zusammenhang gar nicht.

Was hier nicht klar wird, ist einfach die Frage, warum etwas
bewiesen werden soll, was niemand, aber wirklich niemand
anzweifelt?

Hast du schonmal an das Kind gedacht ? Schließlich soll hier augrund von vagen Behauptungen ein Rechtsanspruch für das Kind verändert werden.

Das einzige, was dafür spricht, das ein Gutachten erstellt
wird, ist die unrealistische Möglichkeit, das irgendwann der
Ex-Mann aufkreuzt und behauptet, das ist mein Kind. Und? Dann
soll er das doch dann beweisen! Und dafür bezahlen. Punkt.

Nö, schließlich haben deine Bekannten ja entschieden, dass sie ein Kind bekommen, während die Frau noch verheiratet ist. Die rechtlichen Implikationen dürften bekannt sein. Da kann man dann vielleicht auch rechtzeitig ein paar Mark für den Abstammungstest beiseite legen, finde ich zumindest.

Die Frage, die sich für mich hier förmlich aufdrängt, ist die,
ob ich es gut finden soll, wenn der Staat in Form des
Gerichtes hier den Aussagen von den tatsächlich Betroffenen
weniger Glauben schenkt, als einer Vermutung (die schon in der
Gesetzesformulierung selbst deutlich widerlegt wird) und einer
unrealistischen, eventuellen zukünftigen Möglichkeit, das ein
verantwortungsloser Mann irgendwann doch wieder auftauchen
könnte und dann auch noch meint, plötzlich Verantwortung
wahrnehmen zu wollen. Das wird mir nicht klar.

Ganz einfach, die Behauptungen deiner Bekannten sind auch nichts weiter als Vermutungen, solange die Vaterschaft nicht durch einen Test eindeutig geklärt ist.

Wenn das Gericht meint, diese Posse weiterspielen zu müssen,
bitte schön. Aber warum müssen dafür diejenigen bluten, die
nicht das geringste dafür können?

*lol* Wer hat denn deine Bekannten in diese Situation gebracht ?

Eigentlich waren die beiden schön blöd. Die hätten meiner
Ansicht nach einfach die Sache so lassen sollen, wie sie ist.
Dann hätten sie dem Staat in die Tasche gegriffen. Es wäre
interessant gewesen, wie schnell sich dann etwas bewegt hätte
und ob seitens des Staates dann immer noch jemand auf einem
Gutachten bestanden hätte. Aber naja, Chance vertan.

Das musst du mir bitte mal erklären, wie deine Bekannten dem Staat in die Tasche hätten greifen können, wenn sie alles gelassen hätten wie es ist.

Und nochwas, du schreibst oben, dass dein Bekannter weil im ÖD mit Kind auch noch eine höhere Besoldung erhält. Dann kann er sich doch an 10 Fingern abzählen, ab wann sich der Abstammungstest „amortisiert“ hat (falls er tatsächlich der Vater ist), wenn das schon die entscheidende Frage in dieser ganze Posse ist.

Gruss
Marion

Hallo Dicker,

Bitte? Wer macht denn sowas? Also zunächst dachte ich immer,
das zumindest die Mutter eindeutig feststehen dürfte. Dem
scheint jedoch nicht so, da hier auch die Mutter am Gutachten
teilhaben soll. Naja, dazu sag ich mal nix.

Dazu möchtei hcm mal was sagen: Alles was ich von Gentests weiß, deutet darauf hin, dass für dieses Gutachten entweder zwei „Väter“, die gegeneinander abgegrenzt werden können, erforderlich sind, oder eben Vater und Mutter, damit die Gene der Mutter erstmal identifiziert werden können, und dann die andere Hälfte leichter dem Vater zugeordnet werden kann.

Gruß, Karin

Moin, Marion!

nun mach aber mal langsam nen Punkt. So ärgerlich das ganze
vielleicht ist finde ich doch, dass hier ein bisschen viel
Wind gemacht wird.

Das sehe ich anders. Aber Gedanken sind ja frei :smile:

Halten wir doch mal fest, was eigentlich passiert ist. Eine
Frau ist verheiratet und bekommt ein Kind.

Schön, dann halten wir auch fest: Die Frau ist nur noch verheiratet gewesen, weil das Scheidungsverfahren trotz Dringlichkeit locker über drei Jahre gedauert hat. Ist die Frau daran schuld?

Somit wird nach
deutschem Recht der Ehemann der Frau atomatisch der Vater (was
ja auch sinnvoll ist, oder willst du bei jeder Geburt den
Ehemann erstmal zum Vaterschaftstest bitten ?).

Gut, an der Stelle sehe sogar ich die Logik.

Da der Ehemann
jedoch „verschwunden“ ist, wird die Vaterschaft von der
Ehefrau oder dem Kind angefochten. Auch gut.

Dem kann ich auch noch folgen :smile:

Ein anderer Mann erklärt, ER sei der Vater des Kindes, fein. Da
aber der Ehemann nicht so ohne weiteres auf seine Vaterschaft
verzichten kann, weil nicht greifbar, soll eben ein
Vaterschaftstest die Klärung bringen, ob jetzt derjenige, der
behauptet er sei, auch wirklich derjenige ist.

Genau da beginnt mein Unverständnis. Dem Gericht ist bereits seit Jahren bekannt, das der Ex-Mann verschwunden ist. Die Richterin, die seinerzeit das Scheidungsverfahren führte, ist die selbige, die jetzt dieses Verfahren führt.
Seitens dieser Richterin wurde seinerzeit die Dringlichkeit der Scheidung mit einem netten Satz begründet. Aus diesem Satz ging in etwa hervor, das es der Antragstellerin (der betroffenen Frau) nicht zumutbar wäre, eine seit nunmehr mehreren Jahren erfolglose Suche nach dem Mann weiterhin zuzumuten. Darüberhinaus wurde ausgeführt, das die Dringlichkeit einer Scheidung in Abwesenheit des Mannes auch insoweit geboten wäre, das die Frau derzeit von Ihrem neuen Lebenspartner schwanger wäre.

Merke: Im Scheidungsverfahren wurde seitens des gleichen Gerichts also durchaus bemerkt, das der derzeit als Vater geltende Mann dafür unmöglich in Frage kommen kann. Und da beginnt es für mich, so langsam in die Richtung Posse abzugleiten.

Ein nach meinem
Verständnis völlig korrektes Verfahren. Nur, wieso denkst du,
der Steuerzahlter, also die Allgemeinheit soll dafür
aufkommen, insbesondere dann, wenn die Beteiligten über
genügend Einkommen verfügen, dass keine Prozeßkostenhilfe
gewährt wird ?

Was man nicht alles so als genügendes Einkommen bezeichnet. Die beiden haben inklusive des Kindergeldes zusammen derzeit etwa 2.000 € monatlich (sein Einkommen, sie hat derzeit ja keins). Ich sagte ja, nicht zu wenig zum leben, aber zuviel für große Sprünge. Davon ist auch Miete zu zahlen, Versicherungen tec. bezahlen sich auch nicht allein. Und was die Versorgung eines Kindes kostet, kann ich in doppelter Hinsicht selbst ganz gut beurteilen :smile:

Genau das ist unverständlich. Das diese Vermutung besteht,
kann ich ja noch nachvollziehen. Aber wenn die Tatsachen diese
Vermutung eindeutig widerlegen, dann ist für mich nicht
verständlich, warum dann noch überflüssig Geld verbrannt
werden muß.

Nein, das ist nicht unverständlich. Es gibt nämlich keine
Tatsachen, die eindeutig belegen, wer der Vater ist. Diese
Tatsachen sollen ja erst durch den Vaterschaftstest geschaffen
werden. Behaupten können eine Menge Leute viel wenn der Tag
lang ist.

Genau dieser letzte Satz stört, Marion. Warum wird hier pauschal vom Gesetz unterstellt, die Leute würden sich was ausdenken? Im Scheidungsverfahren war das gleiche Gericht noch derselben Ansicht. Es mag ja sein, das es keine eindeutigen Tatsachen gibt, die belegen, wer der Vater ist. Es gibt aber eine eindeutige Tatsache, die belegt, wer eben nicht der Vater ist. Und nichts anderes sollte das Gericht feststellen. Genauso ist es in der Klage formuliert. Ist das so schwer zu verstehen? Das Gericht soll eigentlich lediglich seine Feststellung aus dem Scheidungsverfahren wiederholen. Nicht mehr und nicht weniger.

Wärst du genauso empört, wenn Frau und Liebhaber sich das
nicht nur vermeintlich sondern tatsächlich eheliche Kind durch
ihre meinetwegen auch beeideten Aussagen „aneignen“ wollen?

Bitte? Wer macht denn sowas? Also zunächst dachte ich immer,
das zumindest die Mutter eindeutig feststehen dürfte. Dem
scheint jedoch nicht so, da hier auch die Mutter am Gutachten
teilhaben soll. Naja, dazu sag ich mal nix.

Hat die Mutter denn keine Abstammungsurkunde für das Kind, in
der sie als Mutter eingetragen ist ?

Natürlich hat sie die. Da steht sie drin und auch ihr Ex-Mann. Trotzdem soll auch sie zum Gutachten hinzugezogen werden. Das verstehe, wer will. Mir geht das nicht in die Birne.

Aber welcher Mann von klarem Verstand würde freiwillig die
Vaterschaft für ein fremdes Kind anerkennen? Daran hängen
derart viele, auch finanzielle Verpflichtungen, wer tut sich
das an?

Eine Menge Leute offensichtlich. Es soll sogar welche geben,
die viel Geld dafür bezahlen, ein Kind aus dem Ausland zu
adoptieren.

Bringst Du hier nicht Äppel und Birnen zusammen, Marion? Es geht doch um etwas ganz anderes. Was hat das mit Adoptionen zu tun? In Adoptionsfällen geht es doch nicht um Abstammung.

Und noch dazu ist es gerade in diesem Einzelfall so, das der
derzeitig als Vater geltende Mann mangels Anwesenheit gar
nicht in Frage kommen kann. Der Mann ist bereits seit
Jahren(!) verschwunden! Wie soll das funktionieren?

Das hat das Gericht nicht zu entscheiden.

Doch, genau das und nix andere soll das Gericht feststellen. Ist doch eigentlich ganz einfach.

Außerdem sagt das
höchstens aus, wer vermutlich nicht der Vater ist, aber
wenn ich dich richtig verstanden hab geht es hier ja wohl
darum, wer tatsächlich der Vater ist.

Du hast mich offensichtlich tatsächlich falsch verstanden. Es steht absolut nicht zur Debatte, wer der Vater ist. Nur die Feststellung, das der Ex-Mann nicht der Vater ist (wie im Scheidungsverfahren bereits seitens des Gerichts ausgeführt…) soll getroffen werden.

Mal unabhängig davon, ob jemand tatsächlich so blöd wäre -
Aber was wäre daran schlimm, wenn ein Kind den Mann, mit dem
es in einem Haushalt lebt, der es liebt und versorgt, der also
alle Vaterfunktionen erfüllt, auch rechtlich als Vater bekäme?
Das ist in meinen Augen um Längen besser, als jemanden zum
Vater zu haben, den das Kind niemals im Leben zu Gesicht
bekommt und der sich einen Dreck um Verantwortung schert.

Die Erfahrung zeigt, dass aus dem Vater von Typ I sehr schnell
auch mal ein Vater vom Typ II werden kann. Denn ist es
zumindest hilfreich zu wissen, dass es sich tatsächlich um den
Vater handelt.

Mag sein, das Du in diesem ersten Punkt recht hast. Die Erfahrung habe ich in meinem Leben selbst machen dürfen. Aber was spielt das hier für eine Rolle?

Du hast natürlich Recht, es ändert nichts am geltenden Recht.
Aber deswegen muß man das Recht nicht gerade toll finden.
Zumal Deutsches Recht meiner Ansicht nach (auch in anderen
Bereichen) nicht unbedingt von Logik strotzt.

So schlecht finde ich das deutsche Recht in diesem
Zusammenhang gar nicht.

Ich finde das Deutsche Recht in diesem Punkt einfach nur grottenschlecht. Aber Gedanken sind ja frei.

Was hier nicht klar wird, ist einfach die Frage, warum etwas
bewiesen werden soll, was niemand, aber wirklich niemand
anzweifelt?

Hast du schonmal an das Kind gedacht ? Schließlich soll hier
augrund von vagen Behauptungen ein Rechtsanspruch für das Kind
verändert werden.

Aufgrund von Behauptungen? Bitte? Ein Rechtsanspruch? Drücke ich mich echt so schwer verständlich aus?
Es geht hier doch nicht um Behauptungen! Sogar das Gericht hat früher bereits begriffen, das der Ex-Mann gar nicht in Frage kommt. Und überhaupt, welcher Rechtsanspruch denn?
Hast Du mal an den wirklichen Vater gedacht? Und an den Fall, wenn der Mutter etwas zustößt? Und an die Mutter, für den Fall, das dem wirklichen Vater etwas zustößt?

Das einzige, was dafür spricht, das ein Gutachten erstellt
wird, ist die unrealistische Möglichkeit, das irgendwann der
Ex-Mann aufkreuzt und behauptet, das ist mein Kind. Und? Dann
soll er das doch dann beweisen! Und dafür bezahlen. Punkt.

Nö, schließlich haben deine Bekannten ja entschieden, dass sie
ein Kind bekommen, während die Frau noch verheiratet ist. Die
rechtlichen Implikationen dürften bekannt sein. Da kann man
dann vielleicht auch rechtzeitig ein paar Mark für den
Abstammungstest beiseite legen, finde ich zumindest.

Moment mal, Marion, aber diese Argumentation finde ich sehr dürftig. Zunächst mal ist nicht jedem bekannt, welche seltsamen Wirrungen die deutschen Gesetze in sich bergen. Hinterher weiß jeder mehr. Das hilft niemandem weiter.
Und mit Sicherheit kann die Frau nicht dafür verantwortlich gemacht werden, das ihr Ex-Mann beschlossen hat, das Weite zu suchen. Und genausowenig ist sie dafür verantwortlich, das seitens des Gerichtes ein Scheidungsverfahren über drei Jahre hingezogen wird.
Genausowenig ist ihr vorzuwerfen, das sie während dieser Zeit mit ihrem neuen Lebenspartner ab und an das Bett geteilt hat. Sowas kommt wohl öfter vor. Das es dabei zu „Unfällen“ kommen kann, sollte ebenfalls bekannt sein.
Ich finde es schon traurig genug, das die Betroffene die Bemerkung gemacht hat „Wenn ich das gewußt hätte, dann hätte ich abgetrieben“. Sollte das etwa der richtige Weg sein? Sie hat es sicher nicht so gemeint, aber allein die Bemerkung ist schon sprechend.
Und überhaupt, ich finde es nicht normal, das man in dieser Sitution „die paar Mark“ für ein Gutachten zur Seite legt. Das mag sinnvoll sein, wenn man Zweifel an der Vaterschaft hegt. Aber in diesem Fall gibt es keine Zweifel. Warum sollte dann ein Gutachten bezahlt werden? Ich finde das schwachsinnig.

Die Frage, die sich für mich hier förmlich aufdrängt, ist die,
ob ich es gut finden soll, wenn der Staat in Form des
Gerichtes hier den Aussagen von den tatsächlich Betroffenen
weniger Glauben schenkt, als einer Vermutung (die schon in der
Gesetzesformulierung selbst deutlich widerlegt wird) und einer
unrealistischen, eventuellen zukünftigen Möglichkeit, das ein
verantwortungsloser Mann irgendwann doch wieder auftauchen
könnte und dann auch noch meint, plötzlich Verantwortung
wahrnehmen zu wollen. Das wird mir nicht klar.

Ganz einfach, die Behauptungen deiner Bekannten sind auch
nichts weiter als Vermutungen, solange die Vaterschaft nicht
durch einen Test eindeutig geklärt ist.

Bitte? Das ist nicht Dein Ernst, oder? Wenn Männlein und Weibleib gemeinsam das Bett teilen und ein Kindlein draus wird, wenn sowohl Männlein und Weiblein dabei waren und niemand etwa gegenteiliges jemals ernsthaft beweisen könnte, wenn darüberhinaus das „vermutete“ Männlein zu diesem fraglichen Zeitpunkt definitiv nicht da war, dann ist das nur eine Behauptung? Ich finde, der Gesetzgeber geht mit dieser nterstellung ein wenig zu weit.

Wenn das Gericht meint, diese Posse weiterspielen zu müssen,
bitte schön. Aber warum müssen dafür diejenigen bluten, die
nicht das geringste dafür können?

*lol* Wer hat denn deine Bekannten in diese Situation gebracht
?

Ihr Ex-Mann? Das Gericht? Ist eigentlich nicht lustig.

Eigentlich waren die beiden schön blöd. Die hätten meiner
Ansicht nach einfach die Sache so lassen sollen, wie sie ist.
Dann hätten sie dem Staat in die Tasche gegriffen. Es wäre
interessant gewesen, wie schnell sich dann etwas bewegt hätte
und ob seitens des Staates dann immer noch jemand auf einem
Gutachten bestanden hätte. Aber naja, Chance vertan.

Das musst du mir bitte mal erklären, wie deine Bekannten dem
Staat in die Tasche hätten greifen können, wenn sie alles
gelassen hätten wie es ist.

Die Erklärung ist in diesem Thread bereits gefallen. Stichwort Unterhaltsvorschuß. Da kommt über die Jahre ein nettes Sümmchen zusammen.

Und nochwas, du schreibst oben, dass dein Bekannter weil im ÖD
mit Kind auch noch eine höhere Besoldung erhält. Dann kann er
sich doch an 10 Fingern abzählen, ab wann sich der
Abstammungstest „amortisiert“ hat (falls er tatsächlich der
Vater ist), wenn das schon die entscheidende Frage in dieser
ganze Posse ist.

Da es bei der „auch noch höheren“ Besoldung um ein Nettovolumen von etwa 50€ geht, kann er sich leicht ausrechnen, das sich das Gutachten nach etwa zwei Jahren „amortisiert“ hat. Berücksichtigt man dann auch noch die zurückliegende und noch bevorstehende Zeit, in der diese großzügige Ergänzung des monatlichen Obulus nicht gezahlt wurde und wird, kommen schon locker vier Jahre zusammen.

Das ist jedoch keineswegs die entscheidende Frage, Marion. Die entscheidende Frage ist lediglich, warum niemand begreift, das jemand, der amtlich bekannt seit Jahren verschwunden ist, nicht der Vater eines Kindes sein kann, das erst vor etwas über einem Jahr geboren wurde.
Es ist eine seltsame Logik, die dahinter steckt. Im Scheidungsverfahren wird die Scheidung in Abwesenheit vom Gericht mit der Schwangerschaft von einem anderen begründet, im folgenden Anfechtungsverfahren soll dieser andere dann plötzlich beweisen, das er auch derjenige war.

Mag ja sein, das Du das logisch und gut findest. ch finde dafür nur wenige Worte. Das Wort, mit dem ich es am treffendsten beschreiben kann, ist: Schwachsinn. Was mich aber genauso wundert, ist die Tatsache, das ich mich offensichtlich echt unverständlich ausdrücke. So schwer verständlich schien es mir gar nicht zu sein :smile:

Danke und Gruß vom

Dicken MD.

Moin, Karin!

Dazu möchtei hcm mal was sagen: Alles was ich von Gentests
weiß, deutet darauf hin, dass für dieses Gutachten entweder
zwei „Väter“, die gegeneinander abgegrenzt werden können,
erforderlich sind, oder eben Vater und Mutter, damit die Gene
der Mutter erstmal identifiziert werden können, und dann die
andere Hälfte leichter dem Vater zugeordnet werden kann.

Danke, das erklärt zumindest, warum die Mutter auch dazu gezogen werden soll. War mir nicht klar, so wie Du es beschreibst, macht aber zumindest das Sinn.

Danke und Gruß vom

Dicken MD.

nein, eigentlich nicht
Moin Dicker,

Schön, dann halten wir auch fest: Die Frau ist nur noch
verheiratet gewesen, weil das Scheidungsverfahren trotz
Dringlichkeit locker über drei Jahre gedauert hat. Ist die
Frau daran schuld?

Nein, das behauptet aber auch niemand. Wohl eher der „verschwundene“ Ehemann.

Merke: Im Scheidungsverfahren wurde seitens des gleichen
Gerichts also durchaus bemerkt, das der derzeit als Vater
geltende Mann dafür unmöglich in Frage kommen kann. Und da
beginnt es für mich, so langsam in die Richtung Posse
abzugleiten.

Nein, denn das besagt noch längst nicht, dass Herr Y jetzt der Vater ist. Siehe auch weiter unten.

Was man nicht alles so als genügendes Einkommen bezeichnet.
Die beiden haben inklusive des Kindergeldes zusammen derzeit
etwa 2.000 ? monatlich (sein Einkommen, sie hat derzeit ja
keins). Ich sagte ja, nicht zu wenig zum leben, aber zuviel
für große Sprünge. Davon ist auch Miete zu zahlen,
Versicherungen tec. bezahlen sich auch nicht allein. Und was
die Versorgung eines Kindes kostet, kann ich in doppelter
Hinsicht selbst ganz gut beurteilen :smile:

Ich denke, jeder hätte bessere Verwendungsmöglichkeiten für sein Geld als Vaterschaftstests und Gerichtskosten. Dass bei Dingen wie Porzesskostenhilfe eine scheinbare Ungerechtigkeit empfunden wird bei Leuten, die nahe der Grenze liegen, ist klar, aber irgendwo muss die Grenze nunmal verlaufen.

Nein, das ist nicht unverständlich. Es gibt nämlich keine
Tatsachen, die eindeutig belegen, wer der Vater ist. Diese
Tatsachen sollen ja erst durch den Vaterschaftstest geschaffen
werden. Behaupten können eine Menge Leute viel wenn der Tag
lang ist.

Genau dieser letzte Satz stört, Marion. Warum wird hier
pauschal vom Gesetz unterstellt, die Leute würden sich was
ausdenken?

Wär es dir lieber, deutsche Richter würden Urteile fällen aufgrund von Behauptungen im guten Glauben, alle werden wohl die Wahrheit sagen, auch wenn es ein leichtes ist, den Wahrheitsgehalt nachzuprüfen (z.B. durch einen Vaterschaftstest) ?. Das will ich ja wohl nicht hoffen. Mir scheint auch, deine Bekannten haben ja nichts gegen einen Vaterschaftstest, sie wollen den nur nicht bezahlen, oder hab ich das was falsch verstanden ? Wenn sie jedoch generell gegen einen Abstammungstest sein sollten, dann frag ich mich aber doch, wieso ?

Im Scheidungsverfahren war das gleiche Gericht noch

derselben Ansicht. Es mag ja sein, das es keine eindeutigen
Tatsachen gibt, die belegen, wer der Vater ist. Es gibt aber
eine eindeutige Tatsache, die belegt, wer eben nicht
der Vater ist. Und nichts anderes sollte das Gericht
feststellen. Genauso ist es in der Klage formuliert. Ist das
so schwer zu verstehen? Das Gericht soll eigentlich lediglich
seine Feststellung aus dem Scheidungsverfahren wiederholen.
Nicht mehr und nicht weniger.

Das ist absurd. Hast du auch mal an das Kind gedacht ? Immerhin soll dem Kind ein Rechtsanspruch genommen werden, den es jetzt (wenn auch theoretisch) gegen den Ex-Ehemann und somit noch pro-forma Vater hat. Da kann man doch wohl wenigstens erwarten, dass der Kläger, der den Rechtsanspruch aufheben lassen will, diesen durch einen anderen ersetzt und auch bereit ist, dies gegebenenfalls nachzuweisen und die Kosten dafür zu tragen.

Hat die Mutter denn keine Abstammungsurkunde für das Kind, in
der sie als Mutter eingetragen ist ?

Natürlich hat sie die. Da steht sie drin und auch ihr Ex-Mann.
Trotzdem soll auch sie zum Gutachten hinzugezogen werden. Das
verstehe, wer will. Mir geht das nicht in die Birne.

Die Antwort darauf hat ja schon Karin weiter oben gegeben. Du siehst, eine Frage an richtiger Stelle hätte zumindest DIE Aufregung schonmal ersparen können.

Aber welcher Mann von klarem Verstand würde freiwillig die
Vaterschaft für ein fremdes Kind anerkennen? Daran hängen
derart viele, auch finanzielle Verpflichtungen, wer tut sich
das an?

Eine Menge Leute offensichtlich. Es soll sogar welche geben,
die viel Geld dafür bezahlen, ein Kind aus dem Ausland zu
adoptieren.

Bringst Du hier nicht Äppel und Birnen zusammen, Marion? Es
geht doch um etwas ganz anderes. Was hat das mit Adoptionen zu
tun? In Adoptionsfällen geht es doch nicht um Abstammung.

Siehe oben, du hast bezweifelt dass es Menschen gibt, die freiwillig die Vaterschaft für ein nicht von ihnen gezeugtes Kind mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten übernehmen. Dies ist aber z.B. bei jeder Adoption der Fall.

Und noch dazu ist es gerade in diesem Einzelfall so, das der
derzeitig als Vater geltende Mann mangels Anwesenheit gar
nicht in Frage kommen kann. Der Mann ist bereits seit
Jahren(!) verschwunden! Wie soll das funktionieren?

Das hat das Gericht nicht zu entscheiden.

Doch, genau das und nix andere soll das Gericht feststellen.
Ist doch eigentlich ganz einfach.

Ja dann sollen die Eltern eben den Abstammungstest machen, dann kann das Gericht das auch feststellen. Ist doch ganz einfach. Alles andere ist allenfalls eine Vermutung aber kein Beweis.

Außerdem sagt das
höchstens aus, wer vermutlich nicht der Vater ist, aber
wenn ich dich richtig verstanden hab geht es hier ja wohl
darum, wer tatsächlich der Vater ist.

Du hast mich offensichtlich tatsächlich falsch verstanden. Es
steht absolut nicht zur Debatte, wer der Vater ist. Nur die
Feststellung, das der Ex-Mann nicht der Vater ist (wie im
Scheidungsverfahren bereits seitens des Gerichts
ausgeführt…) soll getroffen werden.

Siehe oben. Das wäre kaum eine Entscheidung im Interesse des Kindes.

Die Erfahrung zeigt, dass aus dem Vater von Typ I sehr schnell
auch mal ein Vater vom Typ II werden kann. Denn ist es
zumindest hilfreich zu wissen, dass es sich tatsächlich um den
Vater handelt.

Mag sein, das Du in diesem ersten Punkt recht hast. Die
Erfahrung habe ich in meinem Leben selbst machen dürfen. Aber
was spielt das hier für eine Rolle?

Das Spielt zum Beispiel dabei eine Rolle, gegen wen das Kind u.U. Rechtsansprüche durchsetzen kann, weil es der Vater des Kindes ist.

Hast du schonmal an das Kind gedacht ? Schließlich soll hier
augrund von vagen Behauptungen ein Rechtsanspruch für das Kind
verändert werden.

Aufgrund von Behauptungen? Bitte? Ein Rechtsanspruch? Drücke
ich mich echt so schwer verständlich aus?
Es geht hier doch nicht um Behauptungen! Sogar das Gericht hat
früher bereits begriffen, das der Ex-Mann gar nicht in Frage
kommt.

Es geht um die Behauptung Y sei der Vater.

Und überhaupt, welcher Rechtsanspruch denn?

Hast Du mal an den wirklichen Vater gedacht? Und an den Fall,
wenn der Mutter etwas zustößt? Und an die Mutter, für den
Fall, das dem wirklichen Vater etwas zustößt?

Ja sicher, aber solange Herr Y sich weigert, den Abstammungstest zu machen, ist ein wenn auch sehr theoretischer Vater für das Kind wohl immer noch besser als gar keiner.

Nur zur Erinnerung: Die ganze „Dramatik“ der Situation entsteht ja nicht, weil die Gesetze böseböse sind, sondern weil sich Herr Y weigert, einen Abstammungstest zu machen, weil er angeblich das Geld dafür nicht bezahlen will. Das soll dann wohl der Steuerzahler seiner Meinung nach übernehmen.

Moment mal, Marion, aber diese Argumentation finde ich sehr
dürftig. Zunächst mal ist nicht jedem bekannt, welche
seltsamen Wirrungen die deutschen Gesetze in sich bergen.
Hinterher weiß jeder mehr. Das hilft niemandem weiter.
Und mit Sicherheit kann die Frau nicht dafür verantwortlich
gemacht werden, das ihr Ex-Mann beschlossen hat, das Weite zu
suchen. Und genausowenig ist sie dafür verantwortlich, das
seitens des Gerichtes ein Scheidungsverfahren über drei Jahre
hingezogen wird.
Genausowenig ist ihr vorzuwerfen, das sie während dieser Zeit
mit ihrem neuen Lebenspartner ab und an das Bett geteilt hat.
Sowas kommt wohl öfter vor. Das es dabei zu „Unfällen“ kommen
kann, sollte ebenfalls bekannt sein.

Stimmt, das alles erklärt aber nicht, warum du der Meinung bist, der Steuerzahler sollte in diesem Fall einen Abstammungstest bezahlen.

Ich finde es schon traurig genug, das die Betroffene die
Bemerkung gemacht hat „Wenn ich das gewußt hätte, dann hätte
ich abgetrieben“. Sollte das etwa der richtige Weg sein? Sie
hat es sicher nicht so gemeint, aber allein die Bemerkung ist
schon sprechend.

Ja, finde ich auch. Wer lieber abtreibt statt Geld für einen Vaterschaftstest auszugeben entspricht nicht unbedingt meinem Verständnis von dieser angeblich so liebevollen Familie für das Kind, die du weiter oben gezeichnet hast.

Und überhaupt, ich finde es nicht normal, das man in dieser
Sitution „die paar Mark“ für ein Gutachten zur Seite legt. Das
mag sinnvoll sein, wenn man Zweifel an der Vaterschaft hegt.
Aber in diesem Fall gibt es keine Zweifel. Warum sollte dann
ein Gutachten bezahlt werden? Ich finde das schwachsinnig.

Natürlich gibt es Zweifel. Nochmal: Herr y behauptet lediglich er sei der Vater des Kindes. Beweisen will er es aber nicht.

Ganz einfach, die Behauptungen deiner Bekannten sind auch
nichts weiter als Vermutungen, solange die Vaterschaft nicht
durch einen Test eindeutig geklärt ist.

Bitte? Das ist nicht Dein Ernst, oder? Wenn Männlein und
Weibleib gemeinsam das Bett teilen und ein Kindlein draus
wird, wenn sowohl Männlein und Weiblein dabei waren und
niemand etwa gegenteiliges jemals ernsthaft beweisen könnte,
wenn darüberhinaus das „vermutete“ Männlein zu diesem
fraglichen Zeitpunkt definitiv nicht da war, dann ist das nur
eine Behauptung? Ich finde, der Gesetzgeber geht mit dieser
nterstellung ein wenig zu weit.

Im Normalfall interessiert es den Gesetzgeber auch nicht. In einem Fall, in dem einem Mann die Vaterschaft aberkannt werden soll und einem anderen (welchem auch immer) die selbige zuerkannt sollte man schon ein wenig Verständnis dafür aufbringen, dass der Gesetzgeber wissen möchte, wer denn nun tatsächlich der Vater ist. (egal ob der Ex-Mann, Herr Y oder ein ganz anderer).

Das musst du mir bitte mal erklären, wie deine Bekannten dem
Staat in die Tasche hätten greifen können, wenn sie alles
gelassen hätten wie es ist.

Die Erklärung ist in diesem Thread bereits gefallen. Stichwort
Unterhaltsvorschuß. Da kommt über die Jahre ein nettes
Sümmchen zusammen.

Naja, soweit ich weiss beläuft sich der Unterhaltsvorschuss auf 111 Euro im Monat. Dass dein Paar jedoch lieber diese 111 Euro einstreichen würde, statt die Vaterschaft korrekt feststellen zu lassen, kann ich so recht nicht glauben.

Da es bei der „auch noch höheren“ Besoldung um ein
Nettovolumen von etwa 50? geht, kann er sich leicht
ausrechnen, das sich das Gutachten nach etwa zwei Jahren
„amortisiert“ hat.

Na also, dannach hat er dann echt Cash :smile:

Berücksichtigt man dann auch noch die

zurückliegende und noch bevorstehende Zeit, in der diese
großzügige Ergänzung des monatlichen Obulus nicht gezahlt
wurde und wird, kommen schon locker vier Jahre zusammen.

Tja, das liegt ja an ihm. Hätte er denn Test gleich machen lassen, würde er sich schon in ca. einem halben Jahr in der „Gewinnzone“ bewegen :smile:

Mag ja sein, das Du das logisch und gut findest. ch finde
dafür nur wenige Worte. Das Wort, mit dem ich es am
treffendsten beschreiben kann, ist: Schwachsinn. Was mich aber
genauso wundert, ist die Tatsache, das ich mich offensichtlich
echt unverständlich ausdrücke. So schwer verständlich schien
es mir gar nicht zu sein :smile:

Nein, ich denke schon, dass du dich verständlich ausdrückst. Nur die hohe Wahrscheinlichkeit, dass Herr Ex nicht der Vater ist bedeutet nunmal nicht automatisch, dass die Wahrscheinlichkeit , dass es der Herr Y ist, genau so hoch ist. Schließlich gibt es noch ein paar mehr Männer auf der Welt. Und das sollte dir eigentlich klar sein :smile:

Gruss
Marion

Moin nochmal!

Ist die
Frau daran schuld?

Nein, das behauptet aber auch niemand. Wohl eher der
„verschwundene“ Ehemann.

Eben :smile:
Ich finde, dann sollte der dafür auch zahlen müssen. Wäre nur gerecht.

Merke: Im Scheidungsverfahren wurde seitens des gleichen
Gerichts also durchaus bemerkt, das der derzeit als Vater
geltende Mann dafür unmöglich in Frage kommen kann. Und da
beginnt es für mich, so langsam in die Richtung Posse
abzugleiten.

Nein, denn das besagt noch längst nicht, dass Herr Y jetzt der
Vater ist. Siehe auch weiter unten.

Um die Feststellung, das der Herr Y der Vater ist, wurde das Gericht doch auch gar nicht gebeten. Die sollen lediglich sagen, das der Ex-Mann es eben nicht ist. Und um das festzustellen, braucht es kein Gutachten, da reicht der gesunde Menschenverstand eigentlich aus.

Was man nicht alles so als genügendes Einkommen bezeichnet.
Die beiden haben inklusive des Kindergeldes zusammen derzeit
etwa 2.000 ? monatlich (sein Einkommen, sie hat derzeit ja
keins). Ich sagte ja, nicht zu wenig zum leben, aber zuviel
für große Sprünge. Davon ist auch Miete zu zahlen,
Versicherungen tec. bezahlen sich auch nicht allein. Und was
die Versorgung eines Kindes kostet, kann ich in doppelter
Hinsicht selbst ganz gut beurteilen :smile:

Ich denke, jeder hätte bessere Verwendungsmöglichkeiten
für sein Geld als Vaterschaftstests und Gerichtskosten.

Wohl wahr :smile:

Dass
bei Dingen wie Porzesskostenhilfe eine scheinbare
Ungerechtigkeit empfunden wird bei Leuten, die nahe der Grenze
liegen, ist klar, aber irgendwo muss die Grenze nunmal
verlaufen.

Ich versteh das schon. Die beiden haben sich auch nie darüber beschwert, das sie keine Prozeßkostenhilfe bekommen. Aber ich denke, das es legitim ist, wenn man alles daran setzt, die entstehenden Kosten auf das absolut Notwendige zu begrenzen. Und gerade diese Notwendigkeit ist hier nicht erkenntlich.

Wär es dir lieber, deutsche Richter würden Urteile fällen
aufgrund von Behauptungen im guten Glauben, alle werden wohl
die Wahrheit sagen, auch wenn es ein leichtes ist, den
Wahrheitsgehalt nachzuprüfen (z.B. durch einen
Vaterschaftstest) ?. Das will ich ja wohl nicht hoffen.

Natürlich bin ich nicht der Ansicht, das aufgrund von Behauptungen im guten Glauben Urteile gesprochen werden sollen. Habe ich auch nie gesagt.
Allerdings geht es hier kaum um Behauptungen. Die Tatsache, das der Ex-Mann nicht der Vater sein kann, wurde vom Gericht bereits festgestellt. Wo liegt dann da das Problem? Das wird mir irgendwie nicht klar.
Die Feststellung, wer denn dann letztlich wirklich der Vater ist, ist doch eigentlich eine gänzlich andere Sache, die mit diesem Verfahren nichts zu tun haben dürfte.
Seitens des Jugendamtes wurde den beiden erklärt, das zunächst das Gericht amtlich feststellen müßte, das der Ex nicht der Vater ist. Danach könnte dann die Mutter feststellen lassen, wer tatsächlich der Vater ist. So läuft das laut JA üblicherweise ab. Von der zweiten Sache abgesehen erwarten die beiden doch nix anderes vom Gericht.

Mir
scheint auch, deine Bekannten haben ja nichts gegen einen
Vaterschaftstest, sie wollen den nur nicht bezahlen, oder hab
ich das was falsch verstanden ? Wenn sie jedoch generell gegen
einen Abstammungstest sein sollten, dann frag ich mich aber
doch, wieso ?

Du hast das schon richtig verstanden. Das Gutachten ist ihnen ziemlich egal. Sie halten es nur für absolut überflüssig, was ich gut verstehen kann. Und weil es eben in ihren Augen überflüssig ist, wollen sie das eben auch nicht bezahlen. Ich kann das irgendwie ganz gut verstehen.

Im Scheidungsverfahren war das gleiche Gericht noch

derselben Ansicht. Es mag ja sein, das es keine eindeutigen
Tatsachen gibt, die belegen, wer der Vater ist. Es gibt aber
eine eindeutige Tatsache, die belegt, wer eben nicht
der Vater ist. Und nichts anderes sollte das Gericht
feststellen. Genauso ist es in der Klage formuliert. Ist das
so schwer zu verstehen? Das Gericht soll eigentlich lediglich
seine Feststellung aus dem Scheidungsverfahren wiederholen.
Nicht mehr und nicht weniger.

Das ist absurd. Hast du auch mal an das Kind gedacht ?
Immerhin soll dem Kind ein Rechtsanspruch genommen werden, den
es jetzt (wenn auch theoretisch) gegen den Ex-Ehemann und
somit noch pro-forma Vater hat. Da kann man doch wohl
wenigstens erwarten, dass der Kläger, der den Rechtsanspruch
aufheben lassen will, diesen durch einen anderen ersetzt und
auch bereit ist, dies gegebenenfalls nachzuweisen und die
Kosten dafür zu tragen.

Marion, dem Sohn wird doch absolut kein Rechtsanspruch weggenommen, ganz im Gegenteil. Es ist bereits amtlich beurkundet, das im selben Moment, wo das Gericht feststellt, das der Ex nicht der Vater ist, der eigentliche Vater sofort mit allen Rechten und Pflichten dabei ist. Das einzige, was daran absurd ist, ist die vermeintliche Notwendigkeit eines Gutachtens. Aus meiner Sicht kann doch der Staat eigentlich froh sein, das da jemand ist, der die Verantwortung gern übernehmen würde.

Hat die Mutter denn keine Abstammungsurkunde für das Kind, in
der sie als Mutter eingetragen ist ?

Natürlich hat sie die. Da steht sie drin und auch ihr Ex-Mann.
Trotzdem soll auch sie zum Gutachten hinzugezogen werden. Das
verstehe, wer will. Mir geht das nicht in die Birne.

Die Antwort darauf hat ja schon Karin weiter oben gegeben. Du
siehst, eine Frage an richtiger Stelle hätte zumindest DIE
Aufregung schonmal ersparen können.

Nun ja, ich hab ja inzwischen verstanden, warum auch die Mutter zu einem solchen Gutachten herangezogen werden soll. Witzigerweise bekamen unsere Bekannten von dem Labor, das den Test machen soll, nur die Bemerkung, das die auch nicht wüßten, warum die Mutter beteiligt werden soll. Soviel zur Frage an richtiger Stelle :smile:

Bringst Du hier nicht Äppel und Birnen zusammen, Marion? Es
geht doch um etwas ganz anderes. Was hat das mit Adoptionen zu
tun? In Adoptionsfällen geht es doch nicht um Abstammung.

Siehe oben, du hast bezweifelt dass es Menschen gibt, die
freiwillig die Vaterschaft für ein nicht von ihnen gezeugtes
Kind mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten
übernehmen. Dies ist aber z.B. bei jeder Adoption der Fall.

Daran ist ja auch nichts schlechtes. Aber für die stellt sich nicht die Frage nach der Notwendigkeit eines Gutachtens.

Das hat das Gericht nicht zu entscheiden.

Doch, genau das und nix andere soll das Gericht feststellen.
Ist doch eigentlich ganz einfach.

Ja dann sollen die Eltern eben den Abstammungstest machen,
dann kann das Gericht das auch feststellen. Ist doch ganz
einfach. Alles andere ist allenfalls eine Vermutung aber kein
Beweis.

Ich raffe das einfach nicht. Das Gericht hat doch bereits früher festgestellt, das der Ex nicht in Frage kommt. Dafür braucht es kein Gutachten, dafür reichen Kenntnisse aus dem Biologieunterricht. Wenn die Tatsache, das der vermeintliche Vater zum Zeitpunkt der Zeugung gar nicht anwesend war, kein Beweis dafür ist, das er nicht der Vater ist, dann hab ich wohl so einiges verpasst im Leben. Wir leben doch hier nicht in irgendeinem Dorf in Absurdistan, wo Frauen noch Jahre nach dem Tod ihres Mannes per Windbestäubung von dem schwanger werden. Das ist mir einfach zu hoch.
Wie immer ich es auch drehe, in dieser Situation ist ein Gutachten schlicht und einfach schwachsinnig.
Wenn das Gericht entscheiden sollte, wer denn nun der Vater ist, dann würde ein solcher Test ja noch Sinn machen. Aber darum geht es doch gar nicht. Das Gericht soll lediglich feststellen, das es der Ex mangels Anwesenheit nicht gewesen sein kann.

Du hast mich offensichtlich tatsächlich falsch verstanden. Es
steht absolut nicht zur Debatte, wer der Vater ist. Nur die
Feststellung, das der Ex-Mann nicht der Vater ist (wie im
Scheidungsverfahren bereits seitens des Gerichts
ausgeführt…) soll getroffen werden.

Siehe oben. Das wäre kaum eine Entscheidung im Interesse des
Kindes.

Wieso soll das nicht im Interesse des Kindes sein? Die reale Sitution ist doch klar: Mama + Papa + Kind = glückliche Familie. Die Gesetzliche Situation soll lediglich dem angepasst werden. Denn so wie es jetzt ist, gibt es für das Kind im Zweifel deutlich mehr Nachteile.

Mag sein, das Du in diesem ersten Punkt recht hast. Die
Erfahrung habe ich in meinem Leben selbst machen dürfen. Aber
was spielt das hier für eine Rolle?

Das Spielt zum Beispiel dabei eine Rolle, gegen wen das Kind
u.U. Rechtsansprüche durchsetzen kann, weil es der Vater des
Kindes ist.

Das spricht für das, was ich sage: Der echte Vater ist nicht nur auf dem Papier, sondern tatsächlich greifbar. Der gesetzliche Vater dagegen ist nur auf dem Papier, aber nicht tatsächlich greifbar. Gegen wen lassen sich Ansprüche wohl leichter durchsetzen?

Aufgrund von Behauptungen? Bitte? Ein Rechtsanspruch? Drücke
ich mich echt so schwer verständlich aus?
Es geht hier doch nicht um Behauptungen! Sogar das Gericht hat
früher bereits begriffen, das der Ex-Mann gar nicht in Frage
kommt.

Es geht um die Behauptung Y sei der Vater.

Um diese Behauptung geht es doch aber eben nicht.
Es geht einzig und allein um die Behauptung, der Ex ist nicht der Vater. Und diese Behauptung ist schon durch die mangelnde Anwesenheit des Betreffenden bewiesen (wie selbst das Gericht treffend bemerkte…). Um diese Behauptung zu beweisen, braucht es kein Gutachten.

Und überhaupt, welcher Rechtsanspruch denn?

Hast Du mal an den wirklichen Vater gedacht? Und an den Fall,
wenn der Mutter etwas zustößt? Und an die Mutter, für den
Fall, das dem wirklichen Vater etwas zustößt?

Ja sicher, aber solange Herr Y sich weigert, den
Abstammungstest zu machen, ist ein wenn auch sehr
theoretischer Vater für das Kind wohl immer noch besser als
gar keiner.

Das sehe ich absolut anders. Zunächst mal weigert er sich bisher ja nicht, so einen Test zu machen. Er versteht einfach nur nicht, warum das notwendig sein soll. Und da das für ihn nicht notwendig ist, hat er auch keine Lust, das zu bezahlen. Es gab für ihn nie den geringsten Zweifel, das er zu seinem Kind steht und entsprechend die Verantwortung übernimmt. Er will das lediglich auch rechtlich dürfen.

Nur zur Erinnerung: Die ganze „Dramatik“ der Situation
entsteht ja nicht, weil die Gesetze böseböse sind, sondern
weil sich Herr Y weigert, einen Abstammungstest zu machen,
weil er angeblich das Geld dafür nicht bezahlen will. Das soll
dann wohl der Steuerzahler seiner Meinung nach übernehmen.

Nochmal: Es geht nicht darum, den Test zu verweigern. Es geht einfach um die Frage der Notwendigkeit. Und daraus resultierend um die Frage der entstehenden überflüssigen Kosten.
Die beiden sind einfach der Ansicht, wenn jemand ein solches Gutachten für notwendig hält, dann soll er es bitte auch bezahlen. Es geht dabei ja nicht um Peanuts. Der Ansicht der beiden nach muß das auch nicht der Steuerzahler bezahlen. Es sollte niemand bezahlen, weil es schlicht überflüssig ist. Wenn aber schon überhaupt jemand zahlen sollte, dann der Ex.

Moment mal, Marion, aber diese Argumentation finde ich sehr
dürftig. Zunächst mal ist nicht jedem bekannt, welche
seltsamen Wirrungen die deutschen Gesetze in sich bergen.
Hinterher weiß jeder mehr. Das hilft niemandem weiter.
Und mit Sicherheit kann die Frau nicht dafür verantwortlich
gemacht werden, das ihr Ex-Mann beschlossen hat, das Weite zu
suchen. Und genausowenig ist sie dafür verantwortlich, das
seitens des Gerichtes ein Scheidungsverfahren über drei Jahre
hingezogen wird.
Genausowenig ist ihr vorzuwerfen, das sie während dieser Zeit
mit ihrem neuen Lebenspartner ab und an das Bett geteilt hat.
Sowas kommt wohl öfter vor. Das es dabei zu „Unfällen“ kommen
kann, sollte ebenfalls bekannt sein.

Stimmt, das alles erklärt aber nicht, warum du der Meinung
bist, der Steuerzahler sollte in diesem Fall einen
Abstammungstest bezahlen.

Der Meinung bin ich ja nicht. Zahlen sollte das, wenn überhaupt jemand, dann der Ex. Er hat es schließlich zu verantworten.

Ich finde es schon traurig genug, das die Betroffene die
Bemerkung gemacht hat „Wenn ich das gewußt hätte, dann hätte
ich abgetrieben“. Sollte das etwa der richtige Weg sein? Sie
hat es sicher nicht so gemeint, aber allein die Bemerkung ist
schon sprechend.

Ja, finde ich auch. Wer lieber abtreibt statt Geld für einen
Vaterschaftstest auszugeben entspricht nicht unbedingt meinem
Verständnis von dieser angeblich so liebevollen Familie für
das Kind, die du weiter oben gezeichnet hast.

Sind wir uns doch noch an einer Stelle einig geworden :smile:
Aber glaub mir, die beiden sind schon in Ordnung. Die genannte Bemerkung entsprang wohl eher einer Situation, die aus der Verzweiflung geboren war. Nie und nimmer würden die ihr Kind hergeben wollen. Genau deswegen läuft ja dieses ätzende Verfahren.
Das Problem der beiden ist derzeit eher finanzieller Natur. Und wenn dann jemand daher kommt und etwas anordnet, was schlicht schwachsinnig und noch dazu mit erheblichen Kosten verbunden ist, da können schon mal die Nerven durchgehen. Ich verstehe das.

Und überhaupt, ich finde es nicht normal, das man in dieser
Sitution „die paar Mark“ für ein Gutachten zur Seite legt. Das
mag sinnvoll sein, wenn man Zweifel an der Vaterschaft hegt.
Aber in diesem Fall gibt es keine Zweifel. Warum sollte dann
ein Gutachten bezahlt werden? Ich finde das schwachsinnig.

Natürlich gibt es Zweifel.
Nochmal: Herr y behauptet
lediglich er sei der Vater des Kindes. Beweisen will er es
aber nicht.

Wie ich schon oben schrob: Es geht nicht um die Behauptung, das Herr Y der Vater ist. Es geht einzig und allein darum, das der Ex eben nicht der Vater ist.
Wenn es notwendig wäre, würde der Herr Y sicherlich jedem beweisen, das er der Vater ist. Aber für die Feststellung, das es der Ex nicht war, ist dieser Beweis einfach überflüssig.

Ganz einfach, die Behauptungen deiner Bekannten sind auch
nichts weiter als Vermutungen, solange die Vaterschaft nicht
durch einen Test eindeutig geklärt ist.

Bitte? Das ist nicht Dein Ernst, oder? Wenn Männlein und
Weibleib gemeinsam das Bett teilen und ein Kindlein draus
wird, wenn sowohl Männlein und Weiblein dabei waren und
niemand etwa gegenteiliges jemals ernsthaft beweisen könnte,
wenn darüberhinaus das „vermutete“ Männlein zu diesem
fraglichen Zeitpunkt definitiv nicht da war, dann ist das nur
eine Behauptung? Ich finde, der Gesetzgeber geht mit dieser
nterstellung ein wenig zu weit.

Im Normalfall interessiert es den Gesetzgeber auch nicht. In
einem Fall, in dem einem Mann die Vaterschaft aberkannt werden
soll und einem anderen (welchem auch immer) die selbige
zuerkannt sollte man schon ein wenig Verständnis dafür
aufbringen, dass der Gesetzgeber wissen möchte, wer denn nun
tatsächlich der Vater ist. (egal ob der Ex-Mann, Herr Y oder
ein ganz anderer).

Nee, dafür habe ich eben kein Verständnis. Das dürfte der springende Punkt sein: Warum muß der Gesetzgeber wissen, wer der Vater ist? Fakt ist, das klar erkenntlich ist, wer es nicht ist. Um nicht mehr geht es hier.
Die Frage, wer es denn nun tatsächlich ist, hat in diesem Verfahren den Staat zumindest noch nicht zu interessieren. Gegebenenfalls müßte das dann -bei Notwendigkeit- in einem zweiten Verfahren festgestellt werden. Dann wäre es logisch und nachvollziehbar, sogar für mich.

Die Erklärung ist in diesem Thread bereits gefallen. Stichwort
Unterhaltsvorschuß. Da kommt über die Jahre ein nettes
Sümmchen zusammen.

Naja, soweit ich weiss beläuft sich der Unterhaltsvorschuss
auf 111 Euro im Monat. Dass dein Paar jedoch lieber diese 111
Euro einstreichen würde, statt die Vaterschaft korrekt
feststellen zu lassen, kann ich so recht nicht glauben.

Keine Ahnung, wie hoch der Unterhaltsvorschuß ist.
Und ich glaube, allein durch dieses Verfahren haben die beiden gezeigt, das es ihnen nicht darum geht, irgendwo abzukassieren.
Sie sehen aber einfach keine Notwendigkeit, die Vaterschaft eindeutig feststellen zu lassen. Beide wissen, das sie nur miteinander :smile:
Sie wollen lediglich die Feststellung, das der Ex eben nicht derjenige welcher gewesen sein kann.

Da es bei der „auch noch höheren“ Besoldung um ein
Nettovolumen von etwa 50? geht, kann er sich leicht
ausrechnen, das sich das Gutachten nach etwa zwei Jahren
„amortisiert“ hat.

Na also, dannach hat er dann echt Cash :smile:

*lol* Da kommt richtig was bei rüber, schon klar.

Berücksichtigt man dann auch noch die

zurückliegende und noch bevorstehende Zeit, in der diese
großzügige Ergänzung des monatlichen Obulus nicht gezahlt
wurde und wird, kommen schon locker vier Jahre zusammen.

Tja, das liegt ja an ihm. Hätte er denn Test gleich machen
lassen, würde er sich schon in ca. einem halben Jahr in der
„Gewinnzone“ bewegen :smile:

Tja, hätte von vornherein gewußt, das irgendwer so einen beknackten Test verlangt, hätte er vielleicht schon angefangen zu sparen. Den höheren Zuschlag bekommt er nämlich erst ab dem Tag, wo der Ex nicht mehr als Vater gilt :smile:
Aber den beiden ist selbst im Jugendamt immer wieder, auch jetzt nach diesem Beschluß, gesagt worden, das in ihrem Fall aufgrund der fehlenden Notwendigkeit nie und nimmer ein Gutachten nötig sein wird. Soviel zur Logik.

Nein, ich denke schon, dass du dich verständlich ausdrückst.

Danke, ich begann schon an mir zu zweifeln :smile:

Nur die hohe Wahrscheinlichkeit, dass Herr Ex nicht der
Vater ist bedeutet nunmal nicht automatisch, dass die
Wahrscheinlichkeit , dass es der Herr Y ist, genau so hoch
ist. Schließlich gibt es noch ein paar mehr Männer auf der
Welt. Und das sollte dir eigentlich klar sein :smile:

Du hast Recht, das ist sogar mir klar. Aber das erklärt noch nicht, warum ein Gutachten nötig ist, um festzustellen, das der Ex es eben nicht war.
Ich ging bisher eben immer davon aus, das zum Kinder machen immer mindestens zwei gehören. Und wenn einer von beiden fehlt, dann galt für mich im Umkehrschluß immer, das dieser jemand es nicht gewesen sein kann. Offensichtlich muß ich meine Biologiekenntnisse auffrischen und an die deutschen Gesetze anpassen.

Mir fehlt einfach jede Einsicht dafür, warum der Staat unbedingt wissen muß, wer es denn anstelle des Ex war. Noch dazu, wo dem Staat gegenüber bereits amtlich beurkundet wurde, wer es war. Für mich ist das schlicht und einfach ein Schildbürgerstreich.

Danke und Gruß vom

Dicken MD.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet…
Hallo Dicker,

die ganze Sache ist natürlich ziemlich ärgerlich, aber letztlich geht es wenigstens nur ums liebe Geld !
Das Scheitern einer Ehe ist immer eine traurige Angelegenheit, da sollte man doch froh sein, wenn ‚nur‘ bürokratische, rechtliche und finanzielle Probleme zu überwinden sind.
Ein neues Leben kann eben immer nur da beginnen, wo ein altes aufgehört hat.
Und wenn da z.B. noch ein Ehemann ist, noch dazu verschwunden, kann das neue Leben eben nicht so unbeschwert und problemlos beginnen wie bei zwei ledigen jungen Leuten ohne Altlasten.
Seien wir froh, dass das ‚bis dass der Tod euch scheidet‘ so heute nicht mehr gelten muss, aber vergessen wir auch nicht, dass eine Scheidung eben kein „Reset“ ist, der alles vorhergegangene ungeschehen macht !

Gruß

Heidi
(der dieser Denkansatz auch schon geholfen hat !)

PS : Für den Kindaranteil im Ortzszuschlag des ÖDlers hat die Vaterschaft keine Bedeutung. Hier zählt nur, wo das Kind lebt und wer dafür aufkommt !

PPS : Das Gericht hat in solchen Fällen (gottseidank) nur das Wohl des Kindes im Auge, daher muss die Vaterschaft (für die Rechte des Kindes !) eindeutig geklärt werden !

Der Betrag, um den es geht
Hallo,

ich habe nochmal nachgesehen, und wir haben im Jahr 2000 für zwei Speicheltests (Mutter/Kind) und einen Bluttest (Vater) und die Gerichtskosten zusammen etwa 1700 Euro bezahlt. Das ist nicht wenig, aber wir hatten schon teurere Autoreparaturen…

Inzwischen dürften aber erstens die Tests etwas billigergeworden sein (1998 hätten nur die Tests bei verschiedenen Münchner Instituten im Schnitt noch knapp 2000 Euro gekostet), und außerdem waren es bei uns gerichtlich angeordnete Tests. Wenn man einen Test privat in Auftrag gibt, kostet das deutlich weniger.

Nur damit mal klar ist, über welchen Betrag wir diskutieren.

Viele Grüße
Katharina

Hi,

Der Ex-Mann kann auch nix beweisen, weil er schlicht seit
Jahren verschwunden ist. Der käme eben weder praktisch noch
theoretisch in Frage. Und weil der eben verschwunden ist, soll
der richtige Vater und die Mutter nun beweisen, das der Typ
eben nicht der Vater ist. Und daher dieses bescheuerte,
überflüssige Gutachten.

schon mal daran gedacht den Typen für TOD erklären zu lassen?

Mfg. Frank

Moin,

Eben :smile:
Ich finde, dann sollte der dafür auch zahlen müssen. Wäre nur
gerecht.

Da er aber verschwunden ist, kann er schlecht bezahlen und der Erzeuger muss es halt machen. Vielleicht kann ihm sein Anwalt sagen, ob er wegen der (möglicherweise, denn der Grund der Abwesenheit ist anscheinend nicht bekannt) schuldhaften Verzögerung des Scheidungsverfahrens einen Rückzahlungsanspruch hat.

Merke: Im Scheidungsverfahren wurde seitens des gleichen
Gerichts also durchaus bemerkt, das der derzeit als Vater
geltende Mann dafür unmöglich in Frage kommen kann. Und da
beginnt es für mich, so langsam in die Richtung Posse
abzugleiten.

Wenn ich deine Ausführungen richtig verfolgt habe, wurde das Scheidungsverfahren als eilbedürftig eingestuft, da das Gericht aus den Aussagen (ergo unbewiesene Behauptung, die der Exmann hätte wiederlegen können) der Frau schloss, dass sie von ihrem neuen Kerl schwanger sei. Das bedeutet natürlich nicht, dass rechtskräftig die Vaterschaft des Ehemannes ausgeschlossen wurde.

Nein, denn das besagt noch längst nicht, dass Herr Y jetzt der
Vater ist. Siehe auch weiter unten.

Dafür ein Logik-* für Marion

Um die Feststellung, das der Herr Y der Vater ist, wurde das
Gericht doch auch gar nicht gebeten. Die sollen lediglich
sagen, das der Ex-Mann es eben nicht ist. Und um das
festzustellen, braucht es kein Gutachten, da reicht der
gesunde Menschenverstand eigentlich aus.

Das Gesetz und der gesunde Menschenverstand gehen nicht immer konform. Und zumindest mein gesunder Menschenverstand sagt, dass aufgrund von Aussagen, die von einem Betroffenen (dem vermeintlichen Vater) erst gar nicht vorliegen, kein Urteil gefällt werden kann, da durch relativ geringen Aufwand der wahre Vater feststellbar ist.

Allerdings geht es hier kaum um Behauptungen. Die Tatsache,
das der Ex-Mann nicht der Vater sein kann, wurde vom Gericht
bereits festgestellt. Wo liegt dann da das Problem? Das wird
mir irgendwie nicht klar.

Siehe oben, festgestellt wurde das mit Sicherheit nicht, lediglich eine solche Vermutung als Grund für die Eilbedürftigkeit herangezogen.
Frau und Freund sagen: Freund wars = Behauptung
Beweis = Gutachten, das wird aber aus Spargründen verweigert.
Alternativ: Ehemann versichert, nicht der Vater zu sein, auch das liegt nicht vor. Also: gesetzliche Vermutung der Vaterschaft.
Das Gutachten dient möglicherweise weniger der Anerkennung der Vaterschaft des Freundes als vielmehr der Feststellung, dass es der Ehemann dadurch garantiert nicht gewesen sein kann. So wird ein Schuh draus.

Und weil es eben in ihren Augen
überflüssig ist, wollen sie das eben auch nicht bezahlen. Ich
kann das irgendwie ganz gut verstehen.

Das Auge des Gesetzes sieht es aber eben nicht als überflüssig an. Und das Gesetz sitzt am längeren Hebel. Möglicherweise stimmt das Gericht den beiden uneingeschränkt zu, ist aber nun mal an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden.

Es gibt aber
eine eindeutige Tatsache, die belegt, wer eben nicht
der Vater ist.

Die Unauffindbarkeit schliesst nicht aus, dass sie ihren Mann im Keller eingesperrt hat oder heimlich trifft und jede Nacht pimpert, um es mal ganz platt zu sagen. Und damit ist eben nicht zweifelsfrei bewiesen, dass es der Ex nicht war. Das isr nicht meine Meinung, soll dir aber die Sichtweise des Gesetzes näherbringen.

Das Gericht soll eigentlich lediglich
seine Feststellung aus dem Scheidungsverfahren wiederholen.

Siehe oben, das wurde garantiert nicht rechtskräftig festgestellt. Es diente lediglich in der Urteils- bzw nur Beschlussbegründung als ein Grund für die Eilbedürftigkeit der Scheidung. Für die Eilbedürftigkeit gelten andere Massstäbe der Beweiskräftigkeit als für die Aberkennung der Vaterschaft.

Marion, dem Sohn wird doch absolut kein Rechtsanspruch
weggenommen, ganz im Gegenteil.

Durch die Aberkennung der Vaterschaft verliert das Kind seine Erbansprüche. Was wenn der Ex morgen als toter Millionär in der Karibik gefunden wird? Aber wieder: nicht unbedingt meine Meinung. Eher zur Änderung deines Rechtsverständnisses.

Ich raffe das einfach nicht. Das Gericht hat doch bereits
früher festgestellt, das der Ex nicht in Frage kommt.

Ich glaube langsam, dass dies der Dreh- und Angelpunkt deiner Im-Kreis-Dreherei ist.

Wenn die Tatsache, das der vermeintliche
Vater zum Zeitpunkt der Zeugung gar nicht anwesend war

Behauptungen oder Mutmassungen nach gesundem Menschenverstand sind keine Tatsachen, zumindest nicht rechtlich in diesem Verfahren.

in irgendeinem Dorf in Absurdistan, wo Frauen noch Jahre nach
dem Tod ihres Mannes per Windbestäubung von dem schwanger
werden. Das ist mir einfach zu hoch.

Unauffindbar und tot sind zwei paar Schuhe. Ich glaube langsam, ohne dir zu nahe treten zu wollen, dass du dich da in etwas verrennst.

Das spricht für das, was ich sage: Der echte Vater ist nicht
nur auf dem Papier, sondern tatsächlich greifbar. Der
gesetzliche Vater dagegen ist nur auf dem Papier, aber nicht
tatsächlich greifbar. Gegen wen lassen sich Ansprüche wohl
leichter durchsetzen?

Das Gesetz geht nicht von der Durchsetzbarkeit sondern vom blossen Vorhandensein eines Anspruchs aus. Frei nach Motto: Vielleicht steht er ja morgen vor der Tür.

der Vater. Und diese Behauptung ist schon durch die mangelnde
Anwesenheit des Betreffenden bewiesen (wie selbst das Gericht
treffend bemerkte…). Um diese Behauptung zu beweisen,
braucht es kein Gutachten.

s.o.

Das sehe ich absolut anders. Zunächst mal weigert er sich
bisher ja nicht, so einen Test zu machen.

Doch. Er will ihn nicht bezahlen. Ohne Bezahlung keine Durchführung. Ohne Durchführung kein Beweis. Wer behauptet muss aber beweisen. Ergo: Weigerung.

Er versteht einfach
nur nicht, warum das notwendig sein soll.

Tja, mal ganz ehrlich, man versteht nicht immer alles im Leben, was man aber trotzdem tun muss.

Die beiden sind einfach der Ansicht, wenn jemand ein solches
Gutachten für notwendig hält, dann soll er es bitte auch
bezahlen.

Rechnung an: „Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland, Berlin“. :wink:

Wenn aber schon überhaupt jemand zahlen sollte, dann der Ex.

Siehe oben, ob nach Vorstrecken des Betrags ein Anspruch gegen den Exmann geltend gemacht werden kann.

Aber für die Feststellung, das
es der Ex nicht war, ist dieser Beweis einfach überflüssig.

Dieser vielleicht schon, aber ein anderer ist notwendig. Tot auffinden zB. Behauptungen reichen da nicht aus.

Fakt ist, das klar erkenntlich ist, wer es
nicht ist.

Dass es klar erkenntlich ist, ist Fakt.
Dass es aber absolut ausgeschlossen ist, ist kein Fakt.

So, das war erstmal mein Senf.

Gruss
Nils

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Hi Dickerchen!

Sach mal…kennst du auch „normale“ Leute *ggg

Aber bevor ich mal alles durchlese mein promter Rat…

Geht mit der Saceh doch mal an die Presse oder ans Fernsehen - für so einen „juristischen Schwachsinn“ gibt es mit Sicherheit genug Medien die sich dafür interessieren!!

Gruß

Bernd