Moin nochmal!
Ist die
Frau daran schuld?
Nein, das behauptet aber auch niemand. Wohl eher der
„verschwundene“ Ehemann.
Eben 
Ich finde, dann sollte der dafür auch zahlen müssen. Wäre nur gerecht.
Merke: Im Scheidungsverfahren wurde seitens des gleichen
Gerichts also durchaus bemerkt, das der derzeit als Vater
geltende Mann dafür unmöglich in Frage kommen kann. Und da
beginnt es für mich, so langsam in die Richtung Posse
abzugleiten.
Nein, denn das besagt noch längst nicht, dass Herr Y jetzt der
Vater ist. Siehe auch weiter unten.
Um die Feststellung, das der Herr Y der Vater ist, wurde das Gericht doch auch gar nicht gebeten. Die sollen lediglich sagen, das der Ex-Mann es eben nicht ist. Und um das festzustellen, braucht es kein Gutachten, da reicht der gesunde Menschenverstand eigentlich aus.
Was man nicht alles so als genügendes Einkommen bezeichnet.
Die beiden haben inklusive des Kindergeldes zusammen derzeit
etwa 2.000 ? monatlich (sein Einkommen, sie hat derzeit ja
keins). Ich sagte ja, nicht zu wenig zum leben, aber zuviel
für große Sprünge. Davon ist auch Miete zu zahlen,
Versicherungen tec. bezahlen sich auch nicht allein. Und was
die Versorgung eines Kindes kostet, kann ich in doppelter
Hinsicht selbst ganz gut beurteilen 
Ich denke, jeder hätte bessere Verwendungsmöglichkeiten
für sein Geld als Vaterschaftstests und Gerichtskosten.
Wohl wahr 
Dass
bei Dingen wie Porzesskostenhilfe eine scheinbare
Ungerechtigkeit empfunden wird bei Leuten, die nahe der Grenze
liegen, ist klar, aber irgendwo muss die Grenze nunmal
verlaufen.
Ich versteh das schon. Die beiden haben sich auch nie darüber beschwert, das sie keine Prozeßkostenhilfe bekommen. Aber ich denke, das es legitim ist, wenn man alles daran setzt, die entstehenden Kosten auf das absolut Notwendige zu begrenzen. Und gerade diese Notwendigkeit ist hier nicht erkenntlich.
Wär es dir lieber, deutsche Richter würden Urteile fällen
aufgrund von Behauptungen im guten Glauben, alle werden wohl
die Wahrheit sagen, auch wenn es ein leichtes ist, den
Wahrheitsgehalt nachzuprüfen (z.B. durch einen
Vaterschaftstest) ?. Das will ich ja wohl nicht hoffen.
Natürlich bin ich nicht der Ansicht, das aufgrund von Behauptungen im guten Glauben Urteile gesprochen werden sollen. Habe ich auch nie gesagt.
Allerdings geht es hier kaum um Behauptungen. Die Tatsache, das der Ex-Mann nicht der Vater sein kann, wurde vom Gericht bereits festgestellt. Wo liegt dann da das Problem? Das wird mir irgendwie nicht klar.
Die Feststellung, wer denn dann letztlich wirklich der Vater ist, ist doch eigentlich eine gänzlich andere Sache, die mit diesem Verfahren nichts zu tun haben dürfte.
Seitens des Jugendamtes wurde den beiden erklärt, das zunächst das Gericht amtlich feststellen müßte, das der Ex nicht der Vater ist. Danach könnte dann die Mutter feststellen lassen, wer tatsächlich der Vater ist. So läuft das laut JA üblicherweise ab. Von der zweiten Sache abgesehen erwarten die beiden doch nix anderes vom Gericht.
Mir
scheint auch, deine Bekannten haben ja nichts gegen einen
Vaterschaftstest, sie wollen den nur nicht bezahlen, oder hab
ich das was falsch verstanden ? Wenn sie jedoch generell gegen
einen Abstammungstest sein sollten, dann frag ich mich aber
doch, wieso ?
Du hast das schon richtig verstanden. Das Gutachten ist ihnen ziemlich egal. Sie halten es nur für absolut überflüssig, was ich gut verstehen kann. Und weil es eben in ihren Augen überflüssig ist, wollen sie das eben auch nicht bezahlen. Ich kann das irgendwie ganz gut verstehen.
Im Scheidungsverfahren war das gleiche Gericht noch
derselben Ansicht. Es mag ja sein, das es keine eindeutigen
Tatsachen gibt, die belegen, wer der Vater ist. Es gibt aber
eine eindeutige Tatsache, die belegt, wer eben nicht
der Vater ist. Und nichts anderes sollte das Gericht
feststellen. Genauso ist es in der Klage formuliert. Ist das
so schwer zu verstehen? Das Gericht soll eigentlich lediglich
seine Feststellung aus dem Scheidungsverfahren wiederholen.
Nicht mehr und nicht weniger.
Das ist absurd. Hast du auch mal an das Kind gedacht ?
Immerhin soll dem Kind ein Rechtsanspruch genommen werden, den
es jetzt (wenn auch theoretisch) gegen den Ex-Ehemann und
somit noch pro-forma Vater hat. Da kann man doch wohl
wenigstens erwarten, dass der Kläger, der den Rechtsanspruch
aufheben lassen will, diesen durch einen anderen ersetzt und
auch bereit ist, dies gegebenenfalls nachzuweisen und die
Kosten dafür zu tragen.
Marion, dem Sohn wird doch absolut kein Rechtsanspruch weggenommen, ganz im Gegenteil. Es ist bereits amtlich beurkundet, das im selben Moment, wo das Gericht feststellt, das der Ex nicht der Vater ist, der eigentliche Vater sofort mit allen Rechten und Pflichten dabei ist. Das einzige, was daran absurd ist, ist die vermeintliche Notwendigkeit eines Gutachtens. Aus meiner Sicht kann doch der Staat eigentlich froh sein, das da jemand ist, der die Verantwortung gern übernehmen würde.
Hat die Mutter denn keine Abstammungsurkunde für das Kind, in
der sie als Mutter eingetragen ist ?
Natürlich hat sie die. Da steht sie drin und auch ihr Ex-Mann.
Trotzdem soll auch sie zum Gutachten hinzugezogen werden. Das
verstehe, wer will. Mir geht das nicht in die Birne.
Die Antwort darauf hat ja schon Karin weiter oben gegeben. Du
siehst, eine Frage an richtiger Stelle hätte zumindest DIE
Aufregung schonmal ersparen können.
Nun ja, ich hab ja inzwischen verstanden, warum auch die Mutter zu einem solchen Gutachten herangezogen werden soll. Witzigerweise bekamen unsere Bekannten von dem Labor, das den Test machen soll, nur die Bemerkung, das die auch nicht wüßten, warum die Mutter beteiligt werden soll. Soviel zur Frage an richtiger Stelle 
Bringst Du hier nicht Äppel und Birnen zusammen, Marion? Es
geht doch um etwas ganz anderes. Was hat das mit Adoptionen zu
tun? In Adoptionsfällen geht es doch nicht um Abstammung.
Siehe oben, du hast bezweifelt dass es Menschen gibt, die
freiwillig die Vaterschaft für ein nicht von ihnen gezeugtes
Kind mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten
übernehmen. Dies ist aber z.B. bei jeder Adoption der Fall.
Daran ist ja auch nichts schlechtes. Aber für die stellt sich nicht die Frage nach der Notwendigkeit eines Gutachtens.
Das hat das Gericht nicht zu entscheiden.
Doch, genau das und nix andere soll das Gericht feststellen.
Ist doch eigentlich ganz einfach.
Ja dann sollen die Eltern eben den Abstammungstest machen,
dann kann das Gericht das auch feststellen. Ist doch ganz
einfach. Alles andere ist allenfalls eine Vermutung aber kein
Beweis.
Ich raffe das einfach nicht. Das Gericht hat doch bereits früher festgestellt, das der Ex nicht in Frage kommt. Dafür braucht es kein Gutachten, dafür reichen Kenntnisse aus dem Biologieunterricht. Wenn die Tatsache, das der vermeintliche Vater zum Zeitpunkt der Zeugung gar nicht anwesend war, kein Beweis dafür ist, das er nicht der Vater ist, dann hab ich wohl so einiges verpasst im Leben. Wir leben doch hier nicht in irgendeinem Dorf in Absurdistan, wo Frauen noch Jahre nach dem Tod ihres Mannes per Windbestäubung von dem schwanger werden. Das ist mir einfach zu hoch.
Wie immer ich es auch drehe, in dieser Situation ist ein Gutachten schlicht und einfach schwachsinnig.
Wenn das Gericht entscheiden sollte, wer denn nun der Vater ist, dann würde ein solcher Test ja noch Sinn machen. Aber darum geht es doch gar nicht. Das Gericht soll lediglich feststellen, das es der Ex mangels Anwesenheit nicht gewesen sein kann.
Du hast mich offensichtlich tatsächlich falsch verstanden. Es
steht absolut nicht zur Debatte, wer der Vater ist. Nur die
Feststellung, das der Ex-Mann nicht der Vater ist (wie im
Scheidungsverfahren bereits seitens des Gerichts
ausgeführt…) soll getroffen werden.
Siehe oben. Das wäre kaum eine Entscheidung im Interesse des
Kindes.
Wieso soll das nicht im Interesse des Kindes sein? Die reale Sitution ist doch klar: Mama + Papa + Kind = glückliche Familie. Die Gesetzliche Situation soll lediglich dem angepasst werden. Denn so wie es jetzt ist, gibt es für das Kind im Zweifel deutlich mehr Nachteile.
Mag sein, das Du in diesem ersten Punkt recht hast. Die
Erfahrung habe ich in meinem Leben selbst machen dürfen. Aber
was spielt das hier für eine Rolle?
Das Spielt zum Beispiel dabei eine Rolle, gegen wen das Kind
u.U. Rechtsansprüche durchsetzen kann, weil es der Vater des
Kindes ist.
Das spricht für das, was ich sage: Der echte Vater ist nicht nur auf dem Papier, sondern tatsächlich greifbar. Der gesetzliche Vater dagegen ist nur auf dem Papier, aber nicht tatsächlich greifbar. Gegen wen lassen sich Ansprüche wohl leichter durchsetzen?
Aufgrund von Behauptungen? Bitte? Ein Rechtsanspruch? Drücke
ich mich echt so schwer verständlich aus?
Es geht hier doch nicht um Behauptungen! Sogar das Gericht hat
früher bereits begriffen, das der Ex-Mann gar nicht in Frage
kommt.
Es geht um die Behauptung Y sei der Vater.
Um diese Behauptung geht es doch aber eben nicht.
Es geht einzig und allein um die Behauptung, der Ex ist nicht der Vater. Und diese Behauptung ist schon durch die mangelnde Anwesenheit des Betreffenden bewiesen (wie selbst das Gericht treffend bemerkte…). Um diese Behauptung zu beweisen, braucht es kein Gutachten.
Und überhaupt, welcher Rechtsanspruch denn?
Hast Du mal an den wirklichen Vater gedacht? Und an den Fall,
wenn der Mutter etwas zustößt? Und an die Mutter, für den
Fall, das dem wirklichen Vater etwas zustößt?
Ja sicher, aber solange Herr Y sich weigert, den
Abstammungstest zu machen, ist ein wenn auch sehr
theoretischer Vater für das Kind wohl immer noch besser als
gar keiner.
Das sehe ich absolut anders. Zunächst mal weigert er sich bisher ja nicht, so einen Test zu machen. Er versteht einfach nur nicht, warum das notwendig sein soll. Und da das für ihn nicht notwendig ist, hat er auch keine Lust, das zu bezahlen. Es gab für ihn nie den geringsten Zweifel, das er zu seinem Kind steht und entsprechend die Verantwortung übernimmt. Er will das lediglich auch rechtlich dürfen.
Nur zur Erinnerung: Die ganze „Dramatik“ der Situation
entsteht ja nicht, weil die Gesetze böseböse sind, sondern
weil sich Herr Y weigert, einen Abstammungstest zu machen,
weil er angeblich das Geld dafür nicht bezahlen will. Das soll
dann wohl der Steuerzahler seiner Meinung nach übernehmen.
Nochmal: Es geht nicht darum, den Test zu verweigern. Es geht einfach um die Frage der Notwendigkeit. Und daraus resultierend um die Frage der entstehenden überflüssigen Kosten.
Die beiden sind einfach der Ansicht, wenn jemand ein solches Gutachten für notwendig hält, dann soll er es bitte auch bezahlen. Es geht dabei ja nicht um Peanuts. Der Ansicht der beiden nach muß das auch nicht der Steuerzahler bezahlen. Es sollte niemand bezahlen, weil es schlicht überflüssig ist. Wenn aber schon überhaupt jemand zahlen sollte, dann der Ex.
Moment mal, Marion, aber diese Argumentation finde ich sehr
dürftig. Zunächst mal ist nicht jedem bekannt, welche
seltsamen Wirrungen die deutschen Gesetze in sich bergen.
Hinterher weiß jeder mehr. Das hilft niemandem weiter.
Und mit Sicherheit kann die Frau nicht dafür verantwortlich
gemacht werden, das ihr Ex-Mann beschlossen hat, das Weite zu
suchen. Und genausowenig ist sie dafür verantwortlich, das
seitens des Gerichtes ein Scheidungsverfahren über drei Jahre
hingezogen wird.
Genausowenig ist ihr vorzuwerfen, das sie während dieser Zeit
mit ihrem neuen Lebenspartner ab und an das Bett geteilt hat.
Sowas kommt wohl öfter vor. Das es dabei zu „Unfällen“ kommen
kann, sollte ebenfalls bekannt sein.
Stimmt, das alles erklärt aber nicht, warum du der Meinung
bist, der Steuerzahler sollte in diesem Fall einen
Abstammungstest bezahlen.
Der Meinung bin ich ja nicht. Zahlen sollte das, wenn überhaupt jemand, dann der Ex. Er hat es schließlich zu verantworten.
Ich finde es schon traurig genug, das die Betroffene die
Bemerkung gemacht hat „Wenn ich das gewußt hätte, dann hätte
ich abgetrieben“. Sollte das etwa der richtige Weg sein? Sie
hat es sicher nicht so gemeint, aber allein die Bemerkung ist
schon sprechend.
Ja, finde ich auch. Wer lieber abtreibt statt Geld für einen
Vaterschaftstest auszugeben entspricht nicht unbedingt meinem
Verständnis von dieser angeblich so liebevollen Familie für
das Kind, die du weiter oben gezeichnet hast.
Sind wir uns doch noch an einer Stelle einig geworden 
Aber glaub mir, die beiden sind schon in Ordnung. Die genannte Bemerkung entsprang wohl eher einer Situation, die aus der Verzweiflung geboren war. Nie und nimmer würden die ihr Kind hergeben wollen. Genau deswegen läuft ja dieses ätzende Verfahren.
Das Problem der beiden ist derzeit eher finanzieller Natur. Und wenn dann jemand daher kommt und etwas anordnet, was schlicht schwachsinnig und noch dazu mit erheblichen Kosten verbunden ist, da können schon mal die Nerven durchgehen. Ich verstehe das.
Und überhaupt, ich finde es nicht normal, das man in dieser
Sitution „die paar Mark“ für ein Gutachten zur Seite legt. Das
mag sinnvoll sein, wenn man Zweifel an der Vaterschaft hegt.
Aber in diesem Fall gibt es keine Zweifel. Warum sollte dann
ein Gutachten bezahlt werden? Ich finde das schwachsinnig.
Natürlich gibt es Zweifel.
Nochmal: Herr y behauptet
lediglich er sei der Vater des Kindes. Beweisen will er es
aber nicht.
Wie ich schon oben schrob: Es geht nicht um die Behauptung, das Herr Y der Vater ist. Es geht einzig und allein darum, das der Ex eben nicht der Vater ist.
Wenn es notwendig wäre, würde der Herr Y sicherlich jedem beweisen, das er der Vater ist. Aber für die Feststellung, das es der Ex nicht war, ist dieser Beweis einfach überflüssig.
Ganz einfach, die Behauptungen deiner Bekannten sind auch
nichts weiter als Vermutungen, solange die Vaterschaft nicht
durch einen Test eindeutig geklärt ist.
Bitte? Das ist nicht Dein Ernst, oder? Wenn Männlein und
Weibleib gemeinsam das Bett teilen und ein Kindlein draus
wird, wenn sowohl Männlein und Weiblein dabei waren und
niemand etwa gegenteiliges jemals ernsthaft beweisen könnte,
wenn darüberhinaus das „vermutete“ Männlein zu diesem
fraglichen Zeitpunkt definitiv nicht da war, dann ist das nur
eine Behauptung? Ich finde, der Gesetzgeber geht mit dieser
nterstellung ein wenig zu weit.
Im Normalfall interessiert es den Gesetzgeber auch nicht. In
einem Fall, in dem einem Mann die Vaterschaft aberkannt werden
soll und einem anderen (welchem auch immer) die selbige
zuerkannt sollte man schon ein wenig Verständnis dafür
aufbringen, dass der Gesetzgeber wissen möchte, wer denn nun
tatsächlich der Vater ist. (egal ob der Ex-Mann, Herr Y oder
ein ganz anderer).
Nee, dafür habe ich eben kein Verständnis. Das dürfte der springende Punkt sein: Warum muß der Gesetzgeber wissen, wer der Vater ist? Fakt ist, das klar erkenntlich ist, wer es nicht ist. Um nicht mehr geht es hier.
Die Frage, wer es denn nun tatsächlich ist, hat in diesem Verfahren den Staat zumindest noch nicht zu interessieren. Gegebenenfalls müßte das dann -bei Notwendigkeit- in einem zweiten Verfahren festgestellt werden. Dann wäre es logisch und nachvollziehbar, sogar für mich.
Die Erklärung ist in diesem Thread bereits gefallen. Stichwort
Unterhaltsvorschuß. Da kommt über die Jahre ein nettes
Sümmchen zusammen.
Naja, soweit ich weiss beläuft sich der Unterhaltsvorschuss
auf 111 Euro im Monat. Dass dein Paar jedoch lieber diese 111
Euro einstreichen würde, statt die Vaterschaft korrekt
feststellen zu lassen, kann ich so recht nicht glauben.
Keine Ahnung, wie hoch der Unterhaltsvorschuß ist.
Und ich glaube, allein durch dieses Verfahren haben die beiden gezeigt, das es ihnen nicht darum geht, irgendwo abzukassieren.
Sie sehen aber einfach keine Notwendigkeit, die Vaterschaft eindeutig feststellen zu lassen. Beide wissen, das sie nur miteinander 
Sie wollen lediglich die Feststellung, das der Ex eben nicht derjenige welcher gewesen sein kann.
Da es bei der „auch noch höheren“ Besoldung um ein
Nettovolumen von etwa 50? geht, kann er sich leicht
ausrechnen, das sich das Gutachten nach etwa zwei Jahren
„amortisiert“ hat.
Na also, dannach hat er dann echt Cash 
*lol* Da kommt richtig was bei rüber, schon klar.
Berücksichtigt man dann auch noch die
zurückliegende und noch bevorstehende Zeit, in der diese
großzügige Ergänzung des monatlichen Obulus nicht gezahlt
wurde und wird, kommen schon locker vier Jahre zusammen.
Tja, das liegt ja an ihm. Hätte er denn Test gleich machen
lassen, würde er sich schon in ca. einem halben Jahr in der
„Gewinnzone“ bewegen 
Tja, hätte von vornherein gewußt, das irgendwer so einen beknackten Test verlangt, hätte er vielleicht schon angefangen zu sparen. Den höheren Zuschlag bekommt er nämlich erst ab dem Tag, wo der Ex nicht mehr als Vater gilt 
Aber den beiden ist selbst im Jugendamt immer wieder, auch jetzt nach diesem Beschluß, gesagt worden, das in ihrem Fall aufgrund der fehlenden Notwendigkeit nie und nimmer ein Gutachten nötig sein wird. Soviel zur Logik.
Nein, ich denke schon, dass du dich verständlich ausdrückst.
Danke, ich begann schon an mir zu zweifeln 
Nur die hohe Wahrscheinlichkeit, dass Herr Ex nicht der
Vater ist bedeutet nunmal nicht automatisch, dass die
Wahrscheinlichkeit , dass es der Herr Y ist, genau so hoch
ist. Schließlich gibt es noch ein paar mehr Männer auf der
Welt. Und das sollte dir eigentlich klar sein 
Du hast Recht, das ist sogar mir klar. Aber das erklärt noch nicht, warum ein Gutachten nötig ist, um festzustellen, das der Ex es eben nicht war.
Ich ging bisher eben immer davon aus, das zum Kinder machen immer mindestens zwei gehören. Und wenn einer von beiden fehlt, dann galt für mich im Umkehrschluß immer, das dieser jemand es nicht gewesen sein kann. Offensichtlich muß ich meine Biologiekenntnisse auffrischen und an die deutschen Gesetze anpassen.
Mir fehlt einfach jede Einsicht dafür, warum der Staat unbedingt wissen muß, wer es denn anstelle des Ex war. Noch dazu, wo dem Staat gegenüber bereits amtlich beurkundet wurde, wer es war. Für mich ist das schlicht und einfach ein Schildbürgerstreich.
Danke und Gruß vom
Dicken MD.