Einfuhr aus den USA

Guten Tag,
ich bin mir bewusst, dass Einfuhr schon 453156 Mal Thema war, aber wie sieht es aus wenn ich einen Laptop einführen möchte, der Geschenk ist und gleichzeitig ein paar Jahre alt, weil er vom ursprünglichen Benutzer nicht mehr gebraucht wird?

Hi,

ich bin mir bewusst, dass Einfuhr schon 453156 Mal Thema war,

Korrekt. Warum benutzt du denn dann nicht das Archiv? :wink:

aber wie sieht es aus wenn ich einen Laptop einführen möchte,
der Geschenk ist und gleichzeitig ein paar Jahre alt, weil er
vom ursprünglichen Benutzer nicht mehr gebraucht wird?

/t/faq-fragen-zum-zoll-und-zu-importen/4359656

Du darfst Waren bis zu einem Wert von 175 EUR einführen. Was der Laptop wert ist… keine Ahnung. Da mußt du mal eine Marktanalyse starten, Ebay oder so… wenn es nicht genau dieses Modell gibt dann eben vergleichbare Geräte, was Alter und Ausstattung angeht.

Gruß,

MecFleih

Hallo,

da das Ding gebraucht ist - kann man es nicht einfach als Gebrauchsgegenstand mitnehmen?
Geschenkpapier drumwickeln (wenn nötig) kann man auch nach dem Zoll.

Gruß
eklastic

Hi!

Können und dürfen sind 2 Paar Schuhe.

Grundsätzlich hat man alles zu deklarieren, was bei der Ausreise!! noch nicht mitgeführt wurde.

Grüße
Dusan

Hallo,

Grundsätzlich hat man alles zu deklarieren, was bei der
Ausreise!! noch nicht mitgeführt wurde.

Laptops gehen zuweilen kaputt.

Gruß
eklastic

Laptops gehen zuweilen kaputt.

Und?

Grüße
Dusan

Hallo,

da das Ding gebraucht ist - kann man es nicht einfach als
Gebrauchsgegenstand mitnehmen?

„Gebrauchsgegenstände“ gibt es beim Zoll nicht. Im Reiseverkehr darf er Waren bis zu einem Wert von insgesamt 175 EUR zollfrei einführen, außerdem natürlich persönliche Reiseutensilien, die er bereits bei der Ausreise dabei hatte, wieder mitbringen.

Rein praktisch gesehen dürften die Zöllner meistens nicht unterstellen dass der Laptop im Ausland gekauft wurde solange er nicht den Originalkarton und anders Zubehör dabei hat, das man normalerwiese nicht bei sich hat wenn man mit dem Ding tatsächlich schon ausgereist ist.

Wenn der Zoll aber einfach mal unterstellt dass er das Gerät jetzt importiert - hat er als Einführer den „schwarzen Peter“. Warum und wieso habe ich in den FAQ erklärt, die im vorrausgehenden Posting verlinkt sind.

Geschenkpapier drumwickeln (wenn nötig) kann man auch nach dem
Zoll.

Bringt nix weil es Geschenke nur im Paketversand gibt, nicht aber im Reiseverkehr. Da gibt es nur die 175-EUR-Regelung. Ob er Waren kauft oder geschenkt bekommt ist nicht relevant, es geht nur um die Wertgrenze. Schleppt er mehr / teurere Sachen an muß er diese verzollen, also anmelden und dafür zahlen.

Schöne Grüße,

MecFleih :wink:

Sie meint sicher, bei der Einreise ein Defektes mitbringen und als Reisebedarf deklarieren, dieses auf Amerika dann wegwerfen und stattdessen das neue gebrauchte mit ausführen.

Solange das gutgeht (Typschild/Seriennummer!), eine zwar überaus dreiste, aber funktionierende Nummer.

M

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Mensch Meyer, es ging doch um können und dürfen.

Du kannst den Laptop um die Schulter gehängt beim Zoll vorbeischmuggeln, in mehr als 50% der Fällen wird es den Zöllner nicht interessieren.

Wenn du den Laptop aber legal einführen willst, und du keine Möglichkeit hast diesen als Übersiedlungsgut zu deklarieren, dann wird Eust fällig. Zoll fällt meines Wissens keiner an, Computer waren zumindest früher zollfrei.

Und da ist es sch**********al ob du den Laptop dort nur gekauft hast, weil dein Alter defekt wurde. Hättest du deinen alten Laptop dort reparieren lassen, hättest du die Reparatur anmelden müssen.

So lautet das Gesetz, ob man sich drann hält, steht auf einem anderen Papier.

Grüße
Dusan

Hi,

Zoll fällt meines Wissens keiner an,
Computer waren zumindest früher zollfrei.

Was sind denn Computer??? Hier geht es um „tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend“, wie man im TARIC unter der 8471 3000 000 nachlesen kann. :smile:

Dafür sind die Dinger tatsächlich zollfrei.

Hättest du deinen
alten Laptop dort reparieren lassen, hättest du die Reparatur
anmelden müssen.

Eben, das ist dann nämlich ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, beispielsweise eine passive Veredelung, und wenn da auch noch Teile verbaut wurden müssen diese verzollt und versteuert werden. Außerdem hätte vor dem Export des Laptops eine Nämlichkeitssicherung durchgeführt werden müssen und bei der zuständigen Zollstelle ein entsprechendes Verfahren eröffnet werden müssen, da wäre dann auch festgelegt worden wann das Verfahren wieder geschlossen werden muß. Ohne Bewilligung durch die zuständige Zollbehörde geht hier gar nichts.

Von wegen „einfach mal den Laptop im Auslands reparieren lassen!“ Mann, wir sind in Deutschland und hier gibt es Gesetze und Regeln, das ist ja das Schöne hier, da ist selbst ein so einfacher Vorgang säuberlich zu führen und kann herrlich kompliziert gemacht werden.

:smile:))

Gruß,

MecFleih