Hi,
wie sollte es ein Vermieter mit der Aufforderung zum
(nächtlichen) Abschließen der Eingangstür seines
Mehrfamiliehauses halten ?
Meine persönliche Meinung: idealerweise eine selbstverriegelnde Panikschließung einbauen und als Sofortmaßnahme das Abschließen per Hausordnung verbieten.
Einerseits spricht das Sicherheitsargument dafür, Unbefugte am
Zugang zum Haus hindern (wie zB gewesen: nächtliche
Brandstiftung im Keller durch Unbekannt). Andererseits spricht
dagegen, dass im Not-/Brandfall die Tür nur mit einem
Schlüssel zu öffnen ist.
Gibt es dazu rechtlich verbindliches ?
Nein, für ein normales Wohnhaus gibt es keine rechtlich verbindlichen Regeln. Ich denke das ist auch so gewollt, da der Gesetzgeber in Anbetracht der Vielfalt der Lebenswirklichkeiten solche Fragen einfach nicht zur allgemeinen Zufriedenheit allgemeingültig regeln kann.
Für Sonderbauten wie Versammlungsstätten (Theater, Stadien etc.), Verkaufsstätten, Hochhäuser u.a. gibt es schon im Bauordnungsrecht konkrete Vorschriften zum Betrieb, die für Regelbauten aber fehlen (für Regelbauten ist nur festgelegt wie die Rettungswege gestaltet werden müssen, nicht aber, wie sie zu betreiben sind - daß sie z.B. nicht verschlossen sein dürfen).
Daneben gibt es weitere Rechtsvorschriften wie z.B. das Arbeitsstättenrecht, die zum Betrieb von Rettungswegen konkrete Vorschriften machen. Nur, Wohnhäuser werden von deren Geltungsbereich schlicht nicht erfasst.
Ob diese Frage auch über eine kommunale Satzung geregelt werden könnte (und/oder wird), entzieht sich meiner Kenntnis.
Es ist nun mal so: materielle Vorschriften gibt es für Wohnhäuser nicht. Im Ergebnis könnte ein Gericht die Frage ob eine Haustür abgeschlossen werden darf oder nicht, nur im konkreten Einzelfall beantworten.
Wie Du richtig erkannt hast, geht es um das Abwägen zwischen zwei unterschiedlichen Zielen: ungehindertes Betreten und Verlassen im Notfall und Verhindern des unbefugten Zutritts.
Ich habe beruflich mit beiden Aspekten zu tun und mein Urteil habe ich zu Beginn verdeutlicht.
In einem klassischen Mehrfamilienhaus (drei oder mehr Parteien, die zueinander in keinem besonderen Verhältnis stehen) halte ich das Abschließen der Haustür für ausgesprochen gefährlich und nicht zu verantworten.
Das Hauptproblem ist, daß Menschen in persönlich belastenden Notsituationen (das kann noch weit weg von der Panik sein) meist nicht mehr überlegt handeln. Da ist schnell die Wohnungstür zugeschlagen und vor der Haustür stellt man fest daß der Schlüssel am Brett hängt…
Auf der anderen Seite ist der Sicherheitsgewinn durch das Verschließen der Haustür eher bescheiden. Die Gefahr von Einbrüchen ist am Tag eher größer und hier steht die Tür offen.
Ein interessanter Beitrag zu dieser Frage: http://www.mietenverwalter.de/index.php?option=com_c…
Da aber konkrete Vorgaben fehlen, kann ein Gericht bei dieser Güterabwägung auch zu einem ganz anderen Ergebnis kommen. Da trifft der Spruch vom Gericht und der hohen See doch mal zu…
Das Effektivste ist in meinen Augen der Einbau einer selbstverriegelnden Panikschließung.
Das Prinzip ist einfach: durch einen besonderen Mechanismus fallen beim schließen der Tür die Sperriegel ins Schloß, die Tür ist also immer „abgeschlossen“ (nicht nur mit Schnapper sondern mit Riegeln gesichert). Das Öffnen von innen erfolgt einfach mit Betätigen des Drückers und von außen durch eine dreiviertel Schlüsseldrehung. Vom Bedienkomfort ist diese Tür also immer „offen“ (als wäre nur der Schnapper im Schloß). Ein zusätzliches Abschließen blokiert dann die Panikfunktion.
Wir haben bei unserer Haustür 300 Euro Aufpreis für eine solche Schließung bezahlt.
Viele Grüße
Stefan