Einkommensteuer und Zinsabschlagsteuer

Hi Petz,

mit Admin-Rechten hat man immer eine Chance extra …

  • wieauchimmer: Im gegebenen Fall ist das Kreuzchen in Zeile 4 sicherlich nicht gelogen, alldieweil es gar keine anderen KAP-Einkünfte gibt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Weiterhin hat
sie 18,00 Euro Zinsen und es eben versäumt (k)einen
Freistellungsauftrag zu erteilen. Nun bekommt sie eine
Benachrichtigung ihrer Bank, dass sie 5 Euro Zinsabschlag plus
eine minimale Summe Soli zahlt.

Pustekuchen. Mit Elster… sie soll nun auch noch
Kirchensteuern zahlen (naja 36 Cent!)

„Elster“ hat mit der Sache gar nix zu tun. Einzig und entscheidend ist der Steuerbescheid. Elster ist nur ein Eingabeprogramm.

Aber um auf den Kern der Frage zu kommen … ich denke mal nicht dass sich Elster / Bescheid vertan hat sondern die Studentin selbst. So wie es scheint ist sie kirchensteuerpflichtig. Das Programm rechnet also auch bei Einkünften aus KAP die Kirchensteuer mit. Dass sie jedoch nicht nur vergessen hat bei der Bank einen Freistellungsauftrag zu stellen sondern ihr auch nicht gesagt hat dass sie kirchensteuerpflichtig ist … dafür kann das Programm nix.

Denn dann würde die Rechnung so aussehen:
Bank führt ab: KapErtragssteuer + Soli + Kirchensteuer
FA berechnet korrekte Steuerschuld (KapErtragssteuer + Soli + Kirchensteuer )

FA korrigiert die gezahlten Beträge dementsprechend (durch - hoffentliche - Rückerstattung).

Da aber die Bank keine Kirchensteuer abgeführt hat steht dort also „Null €“, das FA stellt fest dass 0,36 € zu zahlen sind. Da 0 - 0,36 nun mal 0,36 € „Schulden“ sind ist dann nicht verwunderlich. Hätte die Bank - sagen wir - 0,50 € einbehalten hätte die Studendin wiederum 0,14 € herausbekommen.

LG Tobi@s

Moin,
der Knackpunkt ist aber, dass nach den Angaben der Studentin KEINE Steuern anfallen dürften. Weder ESt, SolZ noch KiST.
Deinen Gedanken hatte ich auch erst, aber irgendwas was passt hier nicht.
Schöne Grüße
e

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