Einreisen trotz Intern.Haftbefehl

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass der mit I-HB Ausgeschriebene ein Albaner ist, denn das ist meines Wissens das einzige europäische Land, wo man für ca. 100 € den Namen ganz legal ändern kann.

Für die Grenzpolizei ist das ein alter Hut, auf sowas fällt da keiner mehr rein. Also kurz eine ED-Behandlung (die elektronisch durchgeführt und übermittelt wird) und schon weiss man, wer er in Wirklichkeit ist - die Festnahme folgt auf dem Fuss. Routine bei der Polizei.

Frage:
was ist wenn man den Namen legal geandert hat und dann mit dem neuem Pass einreisen mochte wurde es da zu problemen kommen oder festnahme?

es kommt natürlich nicht zu Problemen, sondern es geht seinen rechtsstaatlichen Weg.

Nebenher:
Ein Internationaler Haftbefehl wird auch nicht wegen eines Eierdiebes erlassen, da muss schon ein ziemlich dickes Ding dahinter stehen.

Gruss

Iru