Einsatzwechseltätigkeit und Leiharbeit

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:

Arbeitnehmer A ist als Leiharbeiter befristet Angestellt bei Firma B. Firma B leiht Arbeitnehmer A an Unternehmen C aus. Unternehmen C hat 6 Niederlassungen in denen Arbeitnehmer A eingesetzt werden kann. Arbeitnehmer A arbeitet für Unternehmen C vorrangig in einer Niederlassung, jedoch kann der Einsatzort sich auch auf eine andere Niederlassung von Firma C ändern.

Darf der Leiharbeitnehmer nun in der Lohnsteuererklärung nur die Kilometerpauschale zum vorrangig genutzten Betrieb von der Steuer absetzten, oder die Fahrten als Einsatzwechseltätigkeit ansetzten.

Dazu habe ich schon folgendes Gelesen, jedoch habe ich auch schon davon gelesen das sich das nur auf das Handwerks und Baugwerbe beziehen soll Was ist nun richtig?:

Leiharbeitnehmer dürfen Fahrten zu ihrem Arbeitsplatz wie eine Dienstreise abrechnen. Die Fahrtkosten werden damit im Vergleich zur Entfernungspauschale mindestens mit dem doppelten Betrag steuerlich berücksichtigt.
Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor. Die Richter hatten zu entscheiden, ob für betroffene Arbeitnehmer der Arbeitsplatz eine regelmäßige Arbeitsstätte ist. Sie verneinten dies mit der Begründung, dass Leiharbeitnehmer jederzeit damit rechnen müssten, den Arbeitsplatz zu wechseln. Deshalb könnten ihre Fahrtkosten nicht dauerhaft mindern, zum Beispiel durch die Wahl ihres Wohnsitzes (Urteil vom 9.7.2009, Az. VI R 21/08).
Das Urteil gilt selbst bei einem langfristigen Einsatz in der gleichen Firma. Im konkreten Fall war ein Unternehmensberater über mehrere Jahre für den gleichen Kunden seines Arbeitgebers tätig. Er fuhr täglich an dessen Betriebssitz und hatte dort ein eigenes Büro.
Hintergrund:
Als Auswärtstätigkeit zählen berufliche Fahrten und Tätigkeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte. Dazu gehören zum Beispiel
• Fahrten zu Kunden und Lieferanten,
• Fahrten, um berufliche Arbeiten vor Ort auszuführen (Montage, Kundendienst, Service, Auslieferung),
• Teilnahme an fachlichen Tagungen, Kursen, Lehrgängen und Seminaren,
• Fahrten zu dienstlichen Besprechungen,
• Besuch von berufsbezogenen Messen und Ausstellungen,
• bei Lehrern Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte, Wandertage, Museumsbesuche u.Ä.,
• bei Beamten befristete Abordnungen an andere Behörden etc. Kurzum: alle Fahrten aus beruflichem Grund.

Vielen Dank im Voraus

Hallo,hoffe ich kann weiterhelfen. An diesem Thema ändert sich laufend was…habe ähnliche Probleme bei der Auflistung für das Famt

Ich würde jedoch sagen, dass die tatsächlich durchgeführten Fahrten anzusetzen sind. So habe ich es zusammen mit dem Steuerberater gemacht.

siehe auch:

/t/einsatzwechseltaetigkeit-oder-doppelter-haushalt/…

Gruß T.

Hallo Kollege,
Diese Konstellation hatte ich noch nicht.
Eine verbindliche Antwort würde ich am ehesten direkt beim Finanzamt, dem Steuerberater, oder einer guten Lohnsteuersoftware entnehmen.
Doch zuerst schriftlich vom Finanzamt einholen!

Viel Erfolg
und angenehme Arbeitsbedingungen!
Eine Lösung kannst Du ja auf meiner Hompage (http://leiharbeit.dieter-feierabend.com/) posten.

Gruß und schönes Wochenende
Dieter

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:

Arbeitnehmer A ist als Leiharbeiter befristet Angestellt bei
Firma B. Firma B leiht Arbeitnehmer A an Unternehmen C aus.
Unternehmen C hat 6 Niederlassungen in denen Arbeitnehmer A
eingesetzt werden kann. Arbeitnehmer A arbeitet für
Unternehmen C vorrangig in einer Niederlassung, jedoch kann
der Einsatzort sich auch auf eine andere Niederlassung von
Firma C ändern.

Darf der Leiharbeitnehmer nun in der Lohnsteuererklärung nur
die Kilometerpauschale zum vorrangig genutzten Betrieb von der
Steuer absetzten, oder die Fahrten als Einsatzwechseltätigkeit
ansetzten. . .

Hallöchen, ich möchte jetzt mal auf deine Fragen antworten.

Gerade wegen der Reisekosten habe ich auch so meine Erfahrung gemacht. Mir selber sind bei der Montagetätigkeit zwar keine direkten Reisekosten entstanden, weil wir mit dem Transporter auf „Arbeit“ gefahren sind. Aber die 6 bis 10 Stunden Fahrt habe ich als Zeitkuli nicht bezahlt bekommen. Im Gegenteil, da ich eine Zeit lang Brückengeländer aufgestellt habe, Die Fahrzeiten habe ich nicht bezahlt bekommen. Die Hotelkosten konnte ich auch nicht von der Steuer abseten, weil die Lohnsteuer nicht ausgereicht hat, um die Hotelkosten abseten zu können. Somit habe ich 6 bis 7 Stunden am Tag nur für die Unterkunft gearbeitet. Und wenn ich dann noch meine Miete, den Strom und Wasser daurechne, dann habe ich praktisch ohne Lohn gearbeitet.

Das sind leider die Christlich soialen und sozzialdemokratischen Maßnahmen, die viele Arbeitsplätze für Sklaven geschaffen haben, auf die die Parteieen auch noch stolz sind.

Solange sich Leute zu Bemerkungen trauen zu Hartz4 trauen und sich beschweren, um so eher kann sich überhaupt etws ändern.

Einige Unterlagen, wie Mietbescheid und Lohnbescheide sind bei mir zum Beispiel nicht angekommen, obwohl ich die abgegeben hatte. Nach dem 2.Mal habe ich mich an die Chefin gewendet, auch per Mail, und nun haben die im Amt einen Stempel der dokumentiert, dass die Unterlagen eingegangen sind. Ich bin wohl nicht der einzige gewesen, der sich beschwert hat.

Aber diese halbjährlichen Besuche im Amt sind mir eben mehr als lässtig. Da musste ich früh um 8 antanzen, weil die mich sehen wollten, ich hab auch gleich meine Arbeitsklamotten angezogen, weil ich ja meinen Zug nicht verpassen wollte, der mich zur Sklavenarbeit gebracht hatte. Auto hat Peterle nicht vorgesehen. Strom ja auch nicht. Die Stromkosten gehören ja immer noch nicht zu den Wohnkosten.

Mal angenommen, dass alle Arbeitslosen und Leiharbeiter und 0€-Jobber eine Partei wählen würden, die nicht nur das Großkapital rettet, dann würde es uns besser gehen.

Da ich nicht so oft auf dieser Seite hier bin, gebe ich dir mal meine mailadresse gleich mit: [email protected]

Gruß Ingo