Hi,
Im Herrschaftlichen Bereich wäre es ja gewesen; die Annahme
ist ja mit einer Begründung ( Brief ist geöffnet)verweigert
worden; jedoch hätte der Adressat ja Kenntnis vom Inhalt
nehmen können. Somit hätte ich keinen Grund zur Besorgnis,
oder?
Eine Annahmeverweigerung ist ein beliebter Trick eben keine unangenehme Mitteilung zu bekommen, zB duch Nichtabholung. Die Beschädigung ist bei der Annahmeverweigerung unerheblich.
Wenn es wirklich sicher ankommen soll ist eine Zusendung mit Boten mit Empfangsschein oder auch den Boten als Zeuge, der einen Einwurfvermerk unterschrieben Rücksenden sollte.
Auch ein Selbsteinwurf mit unabhänigen, dh kein Verwanter etc., Zeugen mit Abzeichnung des Eintütens der Botschaft in den Briefumschlag und Einwurf in den Briefkasten mit ort, Datum und Uhrzeit und Betreffvermerk gilt als robuste Zusellung. Die Zeugenerklärung als Kopie miteinwerfen, damit der Empfänger weis dass hier nicht getrickst werden sollte, dass kann sonst für den Tickser teuer werden.
vlg MC