Hallo auch,
Das,was die anderen gesagt haben ist nicht ganz unrichtig, trifft aber auch nicht unbedingt den Kern der Sache.
Grundsätzlich spricht man bei selbständigen „Gebilden“ (ein anderer Ausdruck fällt mir gerade nicht ein) von Kommunen oder Gemeinden.
Jetzt gibt es in manchen Bundesländern kleinere Kommunalverbände, falls eine Gemeinde zu klein für eine eigenständige Verwaltung ist; als Beispiel sei hier die Verbandsgemeinde in Rheinland Pfalz genannt. Mehrere kleine Gemeinden, die rechtlich selbständig sind, werden von einer gemeinsamen Verwaltung verwaltet (was auch sonst).
In NRW gab es dafür früher die „Amtsgemeinden“.
Die Kommunalordnung ist Ländersache und somit von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Am Beispiel NRW:
Stadt darf sich eine Gemeinde nennen, wenn sie dies schon vor Erlass der Kommunalverfassung durfte (Einmal Stadt - immer Stadt)
Wenn eine Gemeinde länger als drei Jahre mehr als 25.000 Einwohner hat, wird sie zur „mittleren kreisangehörigen Gemeinde“ und bekommt (soweit sie es noch nicht ist) die Stadtrechte verliehen, was mehr Befugnisse bedeutet. Gleichzeitig muss sie einige Aufgaben, die bisher vom Kreis wahrgenommen wird, selbständig durchführen. Es sind also auch Kosten damit verbunden.
Wenn die Gemeinde länger als fünf Jahre weniger Einwohner hat, verliert sie zwar den Status der „mittleren …“ und damit die dazugehörigen Aufgaben und Befugnisse, sie behält jedoch den Titel „Stadt“.
Analog gilt dies bei der Grenze 50.000 Einwohner, nur heißt es dann „große kreisangehörige Gemeinde“.
Ab einer gewissen Größe und/oder einer wirtschaftlich nicht unerheblichen Stellung gibt es noch die Möglichkeit, kreisfreie Stadt zu werden - da fehlen mir jedoch die Zahlen.
Gruß
HaWeThie