Einwohneranzahl

Hallo alle,

ab welcher Einwohnerzahl wird eine selbständige Kommune (Dorf, Siedlung etc.) zur Stadt? Und ab welcher Einwohnerzahl spricht man von einer Großstadt?

Gibt es da auch Ausnahmen oder Sonderrechte?

Herzlichen Dank für Eure Antworten!

Alex

hi alex!

Und ab welcher Einwohnerzahl spricht

man von einer Großstadt?

von einer großstadt spricht man wenn ich mich recht entsinne ab
100 000 einwohnern, darum müsen sich z. bsp. in jena die
studenten, dort hauptwohnsitzlich melden, damit man schön
großstadt bleibt. das steht wohl jedes jahr auf der kippe.

auch ein „trick“.

gruß LeiLoo

Eine Großstadt hat mind. 100.000 Einwohnern. Aus einem Dorf eine Stadt zu machen, hat idR nichts mit der Einwohnerzahl zu tun. Es gibt in Deutschland ganz kleine Städte mit wenig Einwohnern und Gemeinden, ohne Stadtrecht mit vielen Einwohnern. Nach der offiziellen Statistik war anno 31.12.1997 die kleinste Stadt 24399 ARNIS mit 352 Einwohnern (Kreis Schleswig-Flensburg). Ich habe diese Weisheit aus „Amtlichen Schlüsselnummern und Bevölkerungsdaten der Gemeinden und Verwaltungsbezirken in der Bundesrepublik Deutschland“ vom Statistischen Bundesamt Ausgabe 1998; kurzum einem dicken Buch mit Größenangaben zu den Städten und Gemeinden (Preis dürfte jetzt bei ca. 60/70 DM liegen).

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Hallo Klaus,

vielen herzlichen Dank für Deine schnelle und ausführliche Antwort! Das mit dem Stadtrecht habe ich schon öfters gehört, das wird ja seit dem Mittelalter schon verliehen. Aber wie bekommt eine Gemeinde heute dieses Recht, wenn es nicht von der Einwohnerzahl abhängt? Was muss sie (wirtschaftlich?, kulturell?) bieten bzw. vorweisen? Und was sind die Vorteile des Stadtrechts gegenüber einer Gemeinde?

Gibt es dazu in dem Buch vom Statistischen Bundesamt irgendwelche Informationen?

Herzliche Grüße

Alex

Eine Großstadt hat mind. 100.000 Einwohnern. Aus einem Dorf
eine Stadt zu machen, hat idR nichts mit der Einwohnerzahl zu
tun. Es gibt in Deutschland ganz kleine Städte mit wenig
Einwohnern und Gemeinden, ohne Stadtrecht mit vielen
Einwohnern. Nach der offiziellen Statistik war anno 31.12.1997
die kleinste Stadt 24399 ARNIS mit 352 Einwohnern (Kreis
Schleswig-Flensburg). Ich habe diese Weisheit aus „Amtlichen
Schlüsselnummern und Bevölkerungsdaten der Gemeinden und
Verwaltungsbezirken in der Bundesrepublik Deutschland“ vom
Statistischen Bundesamt Ausgabe 1998; kurzum einem dicken Buch
mit Größenangaben zu den Städten und Gemeinden (Preis dürfte
jetzt bei ca. 60/70 DM liegen).

Hallo Klaus,

vielen herzlichen Dank für Deine schnelle und ausführliche
Antwort! Das mit dem Stadtrecht habe ich schon öfters gehört,
das wird ja seit dem Mittelalter schon verliehen. Aber wie
bekommt eine Gemeinde heute dieses Recht, wenn es nicht von
der Einwohnerzahl abhängt? Was muss sie (wirtschaftlich?,
kulturell?) bieten bzw. vorweisen? Und was sind die Vorteile
des Stadtrechts gegenüber einer Gemeinde?

Gibt es dazu in dem Buch vom Statistischen Bundesamt
irgendwelche Informationen?

Nein!

Herzliche Grüße

das ist sehr unterschiedlich. Bei manchen Gemeinden, die Städte geworden sind, frage ich mich schon, was da der Grund war. Vielleicht liegt es auch daran, daß ich die Käffer schon sehr lange kenne bzw. dort mal gewohnt hatte. Eine Gemeinde wird zur Stadt, wenn das Angebot an die Bevölkerung „städtisch“ bezeichnet werden kann. Dann wird man Stadt, weil man vor grauer Urzeit mal Stadt war und nun der Gemeinde eine Freude machen will (vielleicht weil dort auch der Landstagsabgeordnete wohnt und Wahlen fällig sind).

Drei Beispiele, die ich ganz gut kenne.
a) Kaisersesch in der Eifel. Wurde vor mehr als einem Jahr zur Stadt, weil es halt mal eine war. Städtisch ist da nicht viel los (ich wohne jetzt in der Eifel)
b) Garching b. München. Das Dorf wurde von einigen Jahren zur Stadt erhoben und schimpft sich jetzt auf den Ortschildern „Universitätsstadt“. München nennt sich schlicht „Landeshauptstadt“, hat aber auch eine Uni! Städtisches gibt da nicht viel zu vermelden, die Institute sind sogar außerhalb der „Stadt“.
c) Vor kurzem wurde Unterschleißheim (bei München) eine Stadt. Das Bemerkenswerte daran ist nur, daß dort ein großes Industriegebiet ist, u.a. mit der deutschen Niederlassung unserer allseits geliebten Firma Microsoft.

Genauso gut könnten im Großraum München auch Haar, Ismaning oder Grünwald zur Stadt erklärt, Pullach sogar zur „Geheimstadt“ der BND hat dort seine Zentrale) umbenannt werden.

Alex

Eine Großstadt hat mind. 100.000 Einwohnern. Aus einem Dorf
eine Stadt zu machen, hat idR nichts mit der Einwohnerzahl zu
tun. Es gibt in Deutschland ganz kleine Städte mit wenig
Einwohnern und Gemeinden, ohne Stadtrecht mit vielen
Einwohnern. Nach der offiziellen Statistik war anno 31.12.1997
die kleinste Stadt 24399 ARNIS mit 352 Einwohnern (Kreis
Schleswig-Flensburg). Ich habe diese Weisheit aus „Amtlichen
Schlüsselnummern und Bevölkerungsdaten der Gemeinden und
Verwaltungsbezirken in der Bundesrepublik Deutschland“ vom
Statistischen Bundesamt Ausgabe 1998; kurzum einem dicken Buch
mit Größenangaben zu den Städten und Gemeinden (Preis dürfte
jetzt bei ca. 60/70 DM liegen).

Hallo auch,
Das,was die anderen gesagt haben ist nicht ganz unrichtig, trifft aber auch nicht unbedingt den Kern der Sache.
Grundsätzlich spricht man bei selbständigen „Gebilden“ (ein anderer Ausdruck fällt mir gerade nicht ein) von Kommunen oder Gemeinden.
Jetzt gibt es in manchen Bundesländern kleinere Kommunalverbände, falls eine Gemeinde zu klein für eine eigenständige Verwaltung ist; als Beispiel sei hier die Verbandsgemeinde in Rheinland Pfalz genannt. Mehrere kleine Gemeinden, die rechtlich selbständig sind, werden von einer gemeinsamen Verwaltung verwaltet (was auch sonst).

In NRW gab es dafür früher die „Amtsgemeinden“.

Die Kommunalordnung ist Ländersache und somit von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Am Beispiel NRW:
Stadt darf sich eine Gemeinde nennen, wenn sie dies schon vor Erlass der Kommunalverfassung durfte (Einmal Stadt - immer Stadt)
Wenn eine Gemeinde länger als drei Jahre mehr als 25.000 Einwohner hat, wird sie zur „mittleren kreisangehörigen Gemeinde“ und bekommt (soweit sie es noch nicht ist) die Stadtrechte verliehen, was mehr Befugnisse bedeutet. Gleichzeitig muss sie einige Aufgaben, die bisher vom Kreis wahrgenommen wird, selbständig durchführen. Es sind also auch Kosten damit verbunden.
Wenn die Gemeinde länger als fünf Jahre weniger Einwohner hat, verliert sie zwar den Status der „mittleren …“ und damit die dazugehörigen Aufgaben und Befugnisse, sie behält jedoch den Titel „Stadt“.

Analog gilt dies bei der Grenze 50.000 Einwohner, nur heißt es dann „große kreisangehörige Gemeinde“.

Ab einer gewissen Größe und/oder einer wirtschaftlich nicht unerheblichen Stellung gibt es noch die Möglichkeit, kreisfreie Stadt zu werden - da fehlen mir jedoch die Zahlen.

Gruß
HaWeThie

geheimstadt —