Hallo @ all,
dürfen Einwohnermeldeämter Adressen herausgeben?
Angenommen mir wurde mal was erzählt, was sich angeblich wie folgt zugetragen hat:
Mann kennt den Namen einer Frau. Möchte gern ihre Privatadresse haben. Er kennt nur die Stadt, in der sie wohnt.
Möchte ihr Blumen zukommen lassen.
Er geht zum Einwohnermeldeamt. Dieses verlangt eine Gebühr von 5 Euro und gibt daraufhin die Adresse raus.
Könnte sowas stimmen? Ist oder war sowas mal erlaubt? Das ist doch Datenschutz!
Angenommen, sowas geht - wie kann man sich vor sowas schützen?
Die Frage bezieht sich auf einen fiktiven Fall.
Danke und Gruß!