Einzugsermächtigung

hallo,

wir bezahlen eigentlich alles per Dauerauftrag.

Na ja, das kann man, muss man aber nicht.

Die Frage
ergab sich nur jetzt, weil auch unser Vermieter jetzt so
anfängt.

Versteh ich nicht

Wir sind völlig Schuldenfrei, also was soll das dann.

Und das auch nicht. Das hat doch damit gar nichts zu tun.

Warum ich da einhake: Einzug hat für den Zahler einige entscheidende Vorteile, die man nicht hat bei Überweisung oder Dauerauftrag. Der Nachteil ist natürlich, dass man die Beträge besser kontrollieren muss als bei den anderen Möglichkeiten.

lg
Richard

hi

man hat aber will man auch immer?

Man muß ja nicht, wenn man nicht will. Aber Erpressung ist es sicherlich nicht, wenn einer von vielen Anbietern auf eine bestimmte Zahlungsweise besteht.

Was ist außerdem so schlimm an einer Einzugsermächtigung? Man weiß ja was, wann fällig ist und kann am Konto disponieren. Im Gegensatz zu den andern Zahlungsvarianten bekommt man das Geld sogar relativ einfach wieder zurück, wenn doch mal was nicht stimmt.

Gruß
Edith

Es ist doch komisch Anwar, von Dir habe ich noch nie eine
gescheite Anwort bekommen.

Liegt vielleicht an deinen Fragen. Blöde Frage, blöde Antwort - mal ganz abgesehen davon, dass meine Antwort die Frage schon beantwortet hat, wenn auch auf sarkastische Weise. Eine andere Antwort, als die, dass es eben unter Vertragsfreiheit fällt, welche Bezahlung man vereinbart, wirst du auch von anderen nicht bekommen.

  • Anwar

Eine andere
Antwort, als die, dass es eben unter Vertragsfreiheit fällt,
welche Bezahlung man vereinbart, wirst du auch von anderen
nicht bekommen.

Du meinst §16 Absatz 2:
http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/BJNR23911…
gilt gar nicht, den haben die nur so zum Spaß da hin geschrieben?

Erstaunt, der Plem