Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag

Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung. Was Du zu meinen scheinst, ist das sogenannte Hausgeld oder - richtiger - die Vorschusszahlungen an die Hausverwaltung.

Kommt darauf an, was die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat (§28 Abs. 3 WEG).

Es ist das Wesen eines Treuhandkontos, dass der Treuhänder mit dem Geld eben nicht machen kann, was er will. Im Übrigen sollte man sehr vorsichtig mit solchen unterschwelligen Anschuldigungen sein. Die Grenze zur Strafbarkeit ist da schneller überschritten als mancher glaubt.

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