Hi Kuno,
erstens zur Beweislast: Kannst du den Sachverhalt beweisen, wie festgestellt/dokumentiert?
Hat der Oberbeleuchter einen Arbeitsbericht dagelassen, der es dokumentiert? Briefkopf/Firmenname/Person ?
Zweitens: Was du gehört hast ist falsch. Es muss ein zugelassener Meisterbetrieb sein (Handwerkskammer/Installateursverzeichnis). Der Meister muss seblstverständlich nicht überall dabei sein - auch nicht bei der Prüfung anwesend! - Dafür hat er seine angestellten Fachleute
Das mit dem „geregelt“ kannst du hier nachlesen, da sind wir uns nicht ganz einig:
Gruss