Hallo,
erstens zur Beweislast: Kannst du den Sachverhalt beweisen,
wie festgestellt/dokumentiert?
Hat der Oberbeleuchter einen Arbeitsbericht dagelassen, der es
dokumentiert? Briefkopf/Firmenname/Person ?
Also er war da und ich hatte ihn explizit danach gefragt für welche Firma er arbeitet. Als er gemeint hat, er ist selbstständig, habe ich ihn nach einer Karte gefragt, woraufhin er mit seine Karte mit der Bemerkung gegeben hat, da steht aber Veranstaltungstechnik drauf, weil er das als Selbstständiger macht. Dann habe ich nachgefragt, ob er denn Elektriker Meister gemacht hat, da hat er erst mehrmals gezögert und nach dem nachhaken meinerseits, hat er mir gesagt daß er Elektriker Geselle ist (und wohl gerade einen Meister macht, wobei ich nicht ganz erkennen konnte ob er den Meister als Elektriker oder einen in Veranstaltungstechnik meint - so oder so hatte er zu dem Zeitpunkt der Messungen jedenfalls keinen Elektriker Meister). Da er ja auch Selbstständig ist das auch nicht als Elektriker kann man wohl die Bedingung „arbeitet für einen Meisterbetrieb“ auch ausschließen. Einen Bericht hat er nicht dagelassen. Als mein Vermieter mitbekommen hat, daß ich den nach seiner Firma und wegen des Elektriker Meisters gefragt habe, hat der Vermieter noch recht unfreundlich angeblafft, daß ich den „private“ Sache frage. Ich habe somit eine Karte von ihm mit Namen. Ferner lief meine Webcam wo das ganze in Bild und Ton festgehalten ist, inwiefern das natürlich als Beweismittel zulässig ist, ist eine andere Frage.
Zweitens: Was du gehört hast ist falsch. Es muss ein
zugelassener Meisterbetrieb sein
(Handwerkskammer/Installateursverzeichnis). Der Meister muss
seblstverständlich nicht überall dabei sein - auch nicht bei
der Prüfung anwesend! - Dafür hat er seine angestellten
Fachleute
Wie oben geschrieben, ist er wohl nach seiner Auskunft selbständig als Veranstaltungstechniker und hat auch keinen Meisterbrief. Somit ist er weder Meister noch arbeitet für einen Meister Betrieb.
Das mit dem „geregelt“ kannst du hier nachlesen, da sind wir
uns nicht ganz einig:
Wo könnte man das denn genau erfragen? Bei der Handwerkskammer? Falls er in meinem Fall vorschrifts- bzw. gesetzwidrig tätig geworden wäre, welche Behörde wäre denn da zuständig? Da sollte ich doch dann eigentlich auch eine definitive Auskunft erhalten können, ob es sich um eine zulässige Tätigkeit handelt.
Viele Grüße,
Gunnar