'Entsiegelung' von Software

Liebe Antwortende,

ich will jetzt nicht noch einmal auf jedes einzelne Posting in dem Zweig unterhalb eingehen.

Es handelt sich tatsächlich um eine Papierhülle mit Adhäsionsverschluß. Leider ist mir dieser Begriff nicht eingefallen, darum sprach ich im Ausgangsposting von Klebestreifen. Meine Erfahrung ist, daß man solchen Adhäsionsverschlüssen sehr wohl ansieht ob sie geöffnet wurden (auch wenn dies vorsichtig geschah).

Aus der Diskussion unten entnehme ich, daß das Siegel an verschiedenen Stellen sein könnte. Einschweißfolie, Kartonverpackung (auch unverklebt bzw. unversiegelt) oder Papierhülle (ohne Siegel, Aufkleber oder ähnliches). Woher soll der Kunde nun wissen, ab welchem Zeitpunkt er das Siegel öffnet… bereits bei der Folie, oder erst beim Karton oder bei der Papierhülle? Das ist ja wie Lotterie, wenn nirgends ein Hinweis draufsteht. So nach dem Motto „Ätsch, jetzt bist du zu weit gegangen“.

Ich nehme nicht an, daß der Kunde den Rechtsweg einschreiten wird. Die Gerichte haben sicher wichtigere Dinge zu klären, als eine vermeintlich entsiegelte Software im Wert von 30 Euro.

Für eure Einschätzungen danke ich sehr herzlich. Und der Kunde natürlich auch :wink:

Viele Grüße
Eva

Hallo Sebastian,

Leider fehlt mir bisher immernoch der Hinweis wie der
Klebestreifen beschaffen war. Aus der Praxis heraus kenne ich
es nicht, das es sich dabei lediglich um einen Streifen
handelsüblichen Tesa-Films handelt.

nein, es handelt sich - so habe ich die Frage jedenfalls verstanden - um die üblichen CD-Papiertaschen, die mit einer vorher angebrachten Klebeschicht versehen sind (wie z.B. die Hüllen der CDs, die mit Zeitschriften ausgeliefert werden, ähnlich den Klebeschichten von selbstklebenden Briefumschlägen). Derartige Taschen sind Pfennigsartikel, die in Hunderterpacks in den einschlägigen Läden erhältlich sind.

Gruß,
Christian

Ich denke schon, ja. Ich habe eine CD hier, bei der das Siegel
ein Microsoft-scher Aufkleber ist. Während der eindeutig ein
Siegel darstellt, dürfte das bei normalen Aufklebern ohne
Stempel, Aufdruck usw. wohl eher zu verneinen sein.

Genau, die meisten Softwareprodukte werden in einfachen Papierhüllen vertrieben, die ohne jeden Aufdruck sind. Damit meine ich solche Dinger:
http://www.bitspaper.net/bpstore/ShowArtikel.aspx?Nr…

Dessen Verschluß kann also kein Siegel sein.

Was folgt nun für unseren Fall daraus? Du siehst in der Folie
wegen des erhöhten Schwierigkeitsgrades bei der Nachmachung
ein Siegel?

Ich erinnere an die Anforderungen an ein Siegel: Bruch unter normalen Umständen erkennbar. Auch das Siegel des letzten russischen Zaren war gewißlich zu fälschen, dennoch war es ein Siegel. Ganz im Gegensatz zur Papierhülle, wie ich anmerken möchte. :wink:

Gruß,
Christian

Hallo Eva,

Du hast sicher Recht, daß solche Papierhüllen im Handel
erhältlich sind und der Kunde einfach die CD hätte kopieren
können und in eine neue Hülle stecken. Hätte der Kunde jedoch
einen solchen Betrug von vorne herein vorgehabt, dann hätte er
sich wohl besser eine Kopie des Programms irgendwo im Netz
besorgt, statt sich auf Händel mit dem Verkäufer einzulassen.

das ist ja nicht die Frage, sondern ob das Siegel der Software noch vorhanden ist. Wenn etwas ein Siegel im konkreten Fall ist, ist es sicherlich nicht die (unbeschädigte) Papierhülle.

Gruß,
Christian

Hoi Christian,

das ist ja nicht die Frage, sondern ob das Siegel der Software
noch vorhanden ist. Wenn etwas ein Siegel im konkreten Fall
ist, ist es sicherlich nicht die (unbeschädigte) Papierhülle.

Für den Kunden stellt sich halt die Frage - woran soll er erkennen, WAS das Siegel ist, wenn es nirgends einen Hinweis darauf gibt. Die Einschweißfolie würde er eben nur als Schutz der Verpackung (Kartonbox) auffassen, nicht als Siegel der Software.

Tja, scheint immer noch nicht eindeutig geklärt zu sein, das Ganze. Der Kunde wird das wohl unter Erfahrungen abbuchen müssen und die Software an irgendjemanden verschenken, der sie brauchen kann.

Viele Grüße
Eva

Hi

Aus der Diskussion unten entnehme ich, daß das Siegel an
verschiedenen Stellen sein könnte. Einschweißfolie,
Kartonverpackung (auch unverklebt bzw. unversiegelt) oder
Papierhülle (ohne Siegel, Aufkleber oder ähnliches). Woher
soll der Kunde nun wissen, ab welchem Zeitpunkt er das Siegel
öffnet… bereits bei der Folie, oder erst beim Karton oder
bei der Papierhülle? Das ist ja wie Lotterie, wenn nirgends
ein Hinweis draufsteht. So nach dem Motto „Ätsch, jetzt bist
du zu weit gegangen“.

So ist das mit den Gesetzen.
Nichtwissen schützt nur selten. Wissen bringt Aufklärung aber Gesetze bleiben oftmals doch Auslegungssache mit einem Rahmen zum raten :wink: Und Recht haben ist nicht Recht kriegen wenn der Richter fernab der Realität lebt. (Bsp: was mich immer wieder wütend macht: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=183… ^^ Urteil im letzten Posting Seite 1. Wieder so ein Idiot von der Straße der seine Richter-Zulassung in der Tombola gewann)

In deinem Fall hätte dir ein Vermerk doch nichts gebracht. Hast doch geschrieben jemand hat aus dem Paket die Software genommen und geöffnet, so ganz ausversehen.

Bei einem so unkulanten Shop wäre ich auch das letzte Mal Kunde gewesen.

MfG
Lilly

Hallo Sebastian,

Briefumschlägen). Derartige Taschen sind Pfennigsartikel, die
in Hunderterpacks in den einschlägigen Läden erhältlich sind.

Gruß,
Christian

Korrekt, deshalb mache ich z.B. nen persönlichen Aufkleber drauf und der dient dann als Siegel.
Wenn ich teure Software vertreiben würde, würde ich sogar einen Sicherheitssiegel drauf machen. Bei einem Massenartikel reicht aber die Papiertüte. Wer diese öffnet hat ganz klar vor die Ware auch zu nutzen, was bei einer Verpackung (Folie) noch nicht so sein muß.
Wenn aber die Ware defekt ist, kann man sie auch nach „Siegelbruch“ zurück geben, zur Not erklärt man schriftlich, daß man die Ware nur zu Testzwecken genutzt hat. Kein Betrüger würde sich auf so einen Deal einlassen, ein seriöser Händler meines Erachtens schon.

Ciao
Wolfgang

Hallo,

was mich interessieren würd, wie würde der Händler / das Gesetz sich hier verhalten wenn Kunden mit der Lizenzvereinbarung nicht einverstanden wäre , wer hätte dann Recht ?

Gruss.

Wenn ich teure Software vertreiben würde, würde ich sogar
einen Sicherheitssiegel drauf machen. Bei einem Massenartikel
reicht aber die Papiertüte.

Wofür? Um die CD staubdicht zu verpacken? Ja, kann sein.

Wenn aber die Ware defekt ist, kann man sie auch nach
„Siegelbruch“ zurück geben, zur Not erklärt man schriftlich,
daß man die Ware nur zu Testzwecken genutzt hat.

Wenn die Software nicht läuft, dann greift nicht das Widerrufsrecht sondern die Sachmangelhaftung. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Gruß,
Christian

Hallo nochmal,

Für den Kunden stellt sich halt die Frage - woran soll er
erkennen, WAS das Siegel ist, wenn es nirgends einen Hinweis
darauf gibt. Die Einschweißfolie würde er eben nur als Schutz
der Verpackung (Kartonbox) auffassen, nicht als Siegel der
Software.

das Widerrufsrecht soll den Kunden davor schützen, die Katze im Sack zu kaufen, weil er das Kaufobjekt nicht wie im Laden betatschen kann. Gleichzeitig gilt es aber auch, die Rechtsposition des Verkäufers zu schützen. Aus diesem Grunde gibt es das Widerrufsrecht nicht bei (entsiegelten) CDs.

Wenn nun der Kunde nach Öffnen des Kartons ausreichend Gelegenheit hatte, das Softwarepaket von allen Seiten zu bestaunen, hat das Widerrufsrecht seine Schuldigkeit getan: Der Kunde ist nun so gestellt, wie er es bei einem Besuch im Laden gewesen wäre.

Wenn der Kunde sich nun entschließt, die Verpackung zu öffnen, geht er einen Schritt zu weit und wenn er sich in Gedanken vom Wohnzimmer zu Media „bin ich etwa blöd“ Markt teleportiert hätte, wäre ihm das in diesem Moment auch klar gewesen. Daß man im Geschäft nicht einfach irgendwelche Verpackungen aufreißen darf, ist schließlich allgemein bekannt.

Gruß,
Christian

Hallo,

Bei einem so unkulanten Shop wäre ich auch das letzte Mal
Kunde gewesen.

ich will auch an dieser Stelle einen Aspekt aufbringen, der bisher weitgehend unberücksichtigt geblieben ist: Das Widerrufsrecht gibt es, damit sich der Kunde von der Ware ein Bild machen kann, bevor er sich ewig bindet, sozusagen. Er soll so gestellt werden, wie ein Kunde in einem Ladengeschäft, der das Produkt vor Vollzug des Kaufaktes nach Herzenslust beglotzen kann.

Öffnet er nach einem Versandkauf die Klarsichtfolie, geht er damit weiter, als er in einem Ladengeschäft hätte gehen können, ohne zumindest angemault zu werden. Davon abgesehen, bringt die Öffnung der Verpackung gerade bei Software („oh, die CD hat eine grüne Beschichtung“) herzlich wenig.

Der Kunde nimmt sich also im skizzierten Fall etwas heraus, was im Geschäft nicht üblich ist. Er verläßt als das Terrain des Fernabsatzrechtes.

Anders formuliert: Wer bei Saturn reihenweise Softwareverpackungen aufreißt und dann vom Verkäufer gebeten wird, das freundlicherweise zu unterlassen, wird dann doch - hoffentlich - von fehlender Kulanz reden.

Gruß,
Christian

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Hallo Christian,

aus den nachfolgenden Antworten ist das jetzt klar ersichtlich.
Aus den einfachen Papierhüllen würde ich auch keine Versiegelung erkennen. Dann doch aus der verschweissten Folie.
Demnach: dumm gelaufen.

Gruss Sebastian

Hi

Bei einem so unkulanten Shop wäre ich auch das letzte Mal
Kunde gewesen.

ich will auch an dieser Stelle einen Aspekt aufbringen, der
bisher weitgehend unberücksichtigt geblieben ist: Das
Widerrufsrecht gibt es,

welches ein Recht bzw. Pflicht ist und nichts mit Kulanz zu tun hat :wink:

Und der übertriebene Fall das jmd im Saturn Markt 10 Verpackungen aufreißt (warum hat er das getan?), ist auch anders als der Fall hier -.-
Nur weil es um Kulanz geht kann man nicht Äpfel und Kirschen vergleichen.

Ich bin schon in den Supermarkt gegangen, hab mir 3 Kopfhörer genommen zur Info geschleppt und gefragt ob ich die jetzt und hier an meinem MP3 Player ausprobieren darf (will ja nicht die Katze im Sack kaufen).
Ja ich durfte.
Das ist Kulanz.
(hab dann welche von Sony gekauft)

MfG
Lilly

Hallo,

Bei einem so unkulanten Shop wäre ich auch das letzte Mal
Kunde gewesen.

ich will auch an dieser Stelle einen Aspekt aufbringen, der
bisher weitgehend unberücksichtigt geblieben ist: Das
Widerrufsrecht gibt es,

welches ein Recht bzw. Pflicht ist und nichts mit Kulanz zu
tun hat :wink:

alle Smilies der Welt können nichts daran ändern, daß das Fragment meines Artikels bestenfalls ein ungeeignetes Zitat darstellt.

Und der übertriebene Fall das jmd im Saturn Markt 10
Verpackungen aufreißt (warum hat er das getan?), ist auch
anders als der Fall hier -.-
Nur weil es um Kulanz geht kann man nicht Äpfel und Kirschen
vergleichen.

Du hast den Begriff Kulanz an einer Stelle angebracht, an der er eher unangebracht war. Bevor wir hier wieder stundenlang rumdiskutieren, kannst Du Dir ja mal den Rest des Artikelbaums durchlesen.

Ich bin schon in den Supermarkt gegangen, hab mir 3 Kopfhörer
genommen zur Info geschleppt und gefragt ob ich die jetzt und
hier an meinem MP3 Player ausprobieren darf (will ja nicht die
Katze im Sack kaufen).
Ja ich durfte.
Das ist Kulanz.

Und? Hat Eva bzw. ihr vorwitziges Familienmitglied vorher gefragt?

(hab dann welche von Sony gekauft)

Interessant.

Gruß,
Christian

Hi Christian

Und? Hat Eva bzw. ihr vorwitziges Familienmitglied vorher
gefragt?

Weder der Kunde noch das Familienmitglied haben gefragt.
Wäre ein gut sichtbarer Hinweis auf der Einschweißfolie gewesen, hätte das des Lesens mächtige Familienmitglied sicher inne gehalten.

So aber konnte man ja quasi erst nach dem Öffnen der Verpackung feststellen, daß bereits die Einschweißfolie das Siegel war.

Viele Grüße
Eva

Hallo nochmal,

Weder der Kunde noch das Familienmitglied haben gefragt.
Wäre ein gut sichtbarer Hinweis auf der Einschweißfolie
gewesen, hätte das des Lesens mächtige Familienmitglied sicher
inne gehalten.

ich muß jetzt doch mal ein bißchen meckern: Die Sache mit dem Widerrufsrecht wird m.E. vielfach bewußt oder unbewußt mißbraucht und nicht zuletzt von vielen zu einem allgemeinen Rückgaberecht uminterpretiert. Be- bzw. abgenutzte Waren werden ins Geschäft geschleppt, getragene Klamotten an den Versandhandel zurückgeschickt usw.

Das Widerrufsrecht dient dazu - und das erwähnte ich glaub ich schon -, den Kunden im Versandhandel nicht schlechterzustellen als den Kunden im Laden. Niemand käme im Geschäft auf den Gedanken, ungefragt die ein oder andere Verpackungsebene aufzureißen, „weil ja irgendwann noch das Siegel kommt“. Wieso kommt man auf den Gedanken, nur weil man das Zeug geschickt bekommen hat?

Gruß,
Christian