Erbrecht

Wenn Zugewinngemeinschaft, dann kann die Frau zwar im Grunbuch
alleine stehen, als Eigentümerin, aber im Todesfalle würde der
Ehegatte 50 % zugesprochen bekommen, da keine Kinder da sind
(von der FRau)

Bei Zugewinngemeinschaft (in dieser Konstellation) erbt der Ehemann 3/4 = 75 %.
Stichwort: Zugewinnausgleich nach § 1371 (1) BGB.

Im Todesfall des Mannes wäre das unproblematisch, da die Frau
dann ihren Pflichtteil (von der Erbmasse des Ehemannes) mind

???
Wenn es kein Testament gibt, gibt es auch keinen Pflichtteil,
sondern einen Erbanteil.

kopfschüttelnder

Gruß Gudrun