Die Antwort von Ledernacke war genau richtig.
Er scheint der einzige zu sein, der wirklich Ahnung von Sicherheitsdatenblättern hat. Es gibt nun mal keine allgemeine Lösung für sämtliche Chemikaliengemische, auch nicht für Kombinationen von Kennzeichnungen.
Aus diesem Grunde sind die Sicherheitsdatenblätter Pflicht, übrigens in ganz Europa.
Wenn Du eine konkrete Chemikalie hast, dann nenne sie doch, dann kann man Dir auch helfen, aber in einem angemessenen reiferen Ton
Gruß
ursel
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Es geht um Empfehlungen für die EH. Und auch da (siehe Antwort
von Oliver) wird durchaus auch das Erbrechen gelehrt.
NEIN! Sobald der betroffene Stoff ÄTZEND oder SCHAUMBILDEND ist, darf unter keinen Umständen Erbrechen herbeigeführt werden. In allen anderen Fällen ist Erbrechen unter bestimmten Voraussetzungen indiziert (keine Bewusstseineintrübung etc.).
DAS ist die weltweite, offizielle Lehrmeinung des ILCOR, des Dachverbandes, der die Richtlinien für die Erste-Hilfe-Ausbildung festlegt. Dies betrifft also sämtliche EH-Kurse inkl. Betriebshelfer & Co. Wer vor Ersthelfern etwas anderes lehrt, lehrt falsch.
Der Rettungsdienst hält sich genauso daran, ein Datenblatt ist natürlich toll und hilfreich, aber in den seltensten Fällen vorhanden.
Gruß,
Doc.
Hi Doc.,
vielen Dank für Deine Antwort.
T (giftig), T+ (sehr giftig) und C (ätzend) sind
Gefahrstoffkennzeichnungen („sehr ätzend“ wird nicht gesondert
ausgewiesen - nur in den R-Sätzen). Die Behandlung
Verunfallter richtet sich nach dieser Einstufung.
Rettungsdienstlern und Ersthelfern wird in der Ausbildung
gelehrt ins Sicherheitsdatenblatt zu sehen. Dort sollen dann
die „richtigen“ EH-Maßnahmen verzeichnet sein.
Das Problem ist, das diese Dinger erst einmal erstellt werden
müssen und hier kommt man bei Chemikalien die sowohl T oder T+
als auch C tragen in die Zwickmühle. Bei Giften wirst Du als
RA sicher auch versuchen das Zeug aus dem Körper zu bekommen
und bei ätzenden Stoffen wirst Du ein Erbrechen verhindern
wollen, aber was machst Du bei ätzenden Giften?
Das „ätzend“ ist hier das KO-Kriterium. Egal, ob Gift oder nicht. Das Problem ist, daß die ätzende Wirkung beim Erbrechen im besten Fall Kehlkopf und Mund-Nase-Rachenraum so sehr schädigt, daß der Patient erstickt; und im schlimmsten Fall die Speiseröhre so wegätzt, daß der Patient erstickt. Solche Fälle sind maximal schwer bis gar nicht zu intubieren!
Ich bin kein Arzt und auch kein Biochemiker, kenne mich also mit ätzenden Giften nicht so sehr aus, aber hier sind die Schäden durch die Verätzung nicht behandelbar und irreversibel, was für die Giftwirkung imho nicht der Fall ist - dafür gibt es Reanimation und Antidote.
Gruß,
Doc.