Ich fand mich konfrontiert mit einer Fragestellung, von deren Existenz(-berechtigung) ich bislang keine Ahnung hatte: Dem Vernehmen nach besuchten weitläufig Bekannte einen Eßtempel in Nürnberg. Begleitend zur Rechnung fanden sie einen schriftlichen Vermerk, auf weitere Besuche ihrerseits wolle man verzichten. Völlig verblüfft und der Meinung, man habe sich keineswfalls danebenbenommen, war nach Rückfrage die einzige Auskunft: Man habe von den Menüs anderer am Tisch „probiert“.
Gegen welches Gesetz hat man verstoßen? Wie gravierend ist das und warum?
LG Gisela
Gegen welches Gesetz hat man verstoßen?
Gegen das Gesetz, nicht jeden Mist zu glauben, der einem erzählt wird.
Wie gravierend ist das und warum?
Nicht gravierend, die Bekannten sind ja zum Glück nur entfernt.
Hallo Gisela,
das ist eine „Urban Legend“ (also etwas, das man sich so erzählt, und das immer Bekannten von Bekannten passiert ist).
Man darf auch in Sternelokalen vom Essen anderer am Tisch probieren. Dass man sich dabei, wie auch ansonsten, vernünftig verhalten soll (keine Riesenkleckerei produzieren etc.), ist natürlich klar.
Viele Grüße,
Nina
Moin,
Gegen welches Gesetz hat man verstoßen? Wie gravierend ist
das und warum?
es ist zwar (leider) nicht mein täglich Brot, in Sternerestaurants zu essen, aber einige male hatte ich dieses Vergnügen schon, ein paar dieser Termine mit meiner Familie. Solcherart Verhalten der Eigentümer/Pächter ist mir nicht bekannt, auch wenn ich schon bei Bruder/Schwester/Mutter/Vater etc. auch schon mal einen Happen derer Speisen genascht habe.
Entweder ist das ein (übelst) elitärer Laden, der mich dann gerne gern haben kann, oder Du bist dem Vernehme nach einem Bären aufgesessen.
Gandalf
Unter Deinem Link habe ich folgendes gefunden …
irgendwie ist doch die Ähnlichkeit verblüffend:
>entfernt Bekannte von mir warten beim Lafer essen. Im Rechnungsbuch waren zwei rote Karten dabei. Auf die Frage beim Kassierer ob deren Bedeutung, kam die Antwort : „Sie haben ab heute Hausverbot“, mit der Begründung : „Man verkostet nicht das Essen des Partners.“ , sondern man komt ein zweites Mal um dann das andere Gericht zu verkosten.>
Beie Beispiee: Lafer. Ist das richtig? Kann das sein?
LG Gisela
Hi
Gegen welches Gesetz hat man verstoßen? Wie gravierend ist
das und warum?
Diese Geschichte taucht mit der selben Regelmäßigkeit auf wie die Spinne in der Yuccapalme oder die Anschläge mit vergifteten Spritzen in Discos…
Interessanterweise passieren solche Sachen immer sehr entfernt bekannt Bekannten oder Bekannten von Bekannten.
Fazit: Nicht alles was man so hört ist wahr.
Gruß
Edith
Tellerwanderer
Hallo,
Beie Beispiee: Lafer. Ist das richtig? Kann das sein?
Lafer war seinerzeit häufig Gegenstand dieses „Ulks“. Das hat ihn dazu bewogen, eine Belohnung von 3000 Euro für denjenigen auszusetzen, der eine solche Karte/einen solchen Kommentar auf der Rechnung vorlegen kann. Auf diese Belohnung zeigte im verlinkten www-Artikel von anno dazumal der Link, der nun nicht mehr funktioniert.
Hier mehr zu der Geschichte und der Belohnung:
http://www.stimme.de/hohenlohe/nachrichten/oehringen…
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sterner…
Fazit: harmlos formuliert handelt es sich dabei um eine Lüge, strafrechtlich gesehen ist es sogar üble Nachrede bzw. sogar Verleumdung.
Gruß
Christian
das ist eine „Urban Legend“
wie die von der Sperrmüllabfuhr, die die mobile Radarfalle mit aufgeladen hat.
H.
Danke …
… für Eure Auskünfte, bin doch irgendwie erleichtert, daß das ganze nur ein „hoax“ ist! LG Gisela