Angestellter A. hatte auf dem Weg zur Arbeit mit seinem privaten Pkw unverschuldet einen Unfallschaden erlitten. Der Unfallverursacher (Radfahrer) verfügt jedoch über keine private Haftpflichtversicherung und ist finanziell nicht in der Lage, den Reparaturschaden (> 3.000 Euro) zu begleichen. A. hat deshalb den Schaden notgedrungen über seine eigene Kasko-Versicherung regulieren lassen mit 500 Euro Selbstbehalt (Reparatur wurde ausgeführt).
Er möchte nun diesen Schaden in seiner Jahreseinkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Die 500 Euro Selbstbeteiligung und diverse Aufwendungen (Porto, Fahrtkosten, Telefon) dürften unstrittig sein. Wie ist es aber mit:
- Wertminderung des Fahrzeuges und
- Nutzungsausfall?
Das sind aus seiner Sicht Schadenersatzansprüche, die er überlicherweise dem Unfallgegner bzw. seiner Versicherung in Rechnung stellen würde, die er aber in der konkreten Situation von diesen nicht ersetzt bekommt.
Kann er diese Posten deshalb ebenfalls als Werbungskosten geltend machen?