Ethische Richtlinien im Islam?


!! Dein angeblich „berichtigender“ Kommentar von vor zwei Tagen auf meine Antwort zum UP enthält bloß unangebracht (!) gewaltverherrlichende extreme religiöse Hetze ausschließlich Deinerseits. Dem für die Moderation in diesem Brett verantwortlichen [TEAM] scheinen die eigenen Nutzungsbedingungen egal zu sein – ich hätte auf derartige Ausflüsse normalerweise nicht reagiert bzw. reagieren müssen !!


UP

BP

„Das stimmt nicht“ … Du hast leider auch die Frage des UPs mit meiner freien Wiedergabe von dieser verwechselt. Dass (kriegsbedingte) Selbstopferung, die Tötung Anderer im Namen Allahs und abschreckende physische Strafen im Islam, d.h. nach dem Koran gefordert werden, dürfte mit Sicherheit allen an diesem Thread aktiv Beteiligten nicht neu oder unbekannt sein; ebenso wohl auch, dass – als Sonderfall – z.B. die unter allen Rechtsschulen als unzweifelhaft, als eine Art Selbstverständlichkeit praktizierte Steinigung als Strafe für außerehelichen Verkehr … a) nach sunnitischen Quellen als die zuallerletzt offenbarte, unveröffentlicht gebliebene Anweisung zu einem Einzelfall allgemein unbekannt, im eigentlichen Koran noch nie enthalten gewesen, b) nach schiitischen Quellen (angeblich) laut Ali ibn Abi Talib später (wann?) aus dem Koran wieder entfernt worden sein soll (= Abrogation durch 24,2 und 4,25 ?).

Nachdem die vom UP formulierten muslimischen Pflichten im Islam allem Anschein nach willkürlich ausgeübt worden waren und werden, d.h. nicht selten unter Kritik von „Glaubensbrüdern“, die aber vergleichbare Handlungen zum eigenen Vorteil ohne zu zögern für sich in Anspruch nehmen (aktuelles Beispiel: Der ISIS & der Hadith vom verbotenen Bestrafen durch Feuer; Arabische Fliegerbomben auf IS-ZivilistenSure 4,85 vs. Bestrafung gefangengenommener Jordanischer Bomberpiloten durch VerbrennenSure 42,41), stellte sich die Frage, gegen wen und wann solche Handlungen gerechtfertigt wären, welche Grundlage/n zur ethischen Beurteilung eigentlich herangezogen werden (müssten) bzw. wurden.


Eine Frage nach der grundsätzlichen Legitimität von „Selbstmordaktionen“ & „Himmelfahrtskommandos“ hättest Du treffend mit dem im Koran dafür einzig infrage kommenden Satz in Sure 9,111 (bzw. 9,112 nach Warsch/Henning) beantwortet, allerdings in der einseitigen (s. mein Nachtrag, oben) und irreführenden Fassung von M. Henning:

„Siehe, Allah hat von den Gläubigen ihr Leben und ihr Gut für das Paradies erkauft. Sie sollen kämpfen in Allahs Weg und töten und getötet werden.“

Einen Imperativ gibt es in diesem Versteil nicht, wäre auch völliger Unsinn, denn es gab alte und gebrechliche, kranke und verwundete Gläubige, die an anderer Stelle im Koran von der Teilnahme an Kampfhandlungen ausgenommen worden waren … solch eine unangebrachte Aufforderung zu Gewalt bzw. deren Verherrlichung sollte in einem Expertenforum wie wer-weiss-was.de nicht vorkommen, schon gar nicht zu einem Thema, bei dem genau solche „Kleinigkeiten“ (zumindest gemäß der Fragestellung) von Bedeutung gewesen wären!

Wiedergabe von Sure 9,111 nach der Ahmadiyya-Mission:

„Allah hat von den Gläubigen ihr Leben und ihr Gut für den Garten erkauft: sie kämpfen für Allahs Sache, sie töten und fallen“

In beiden Fassungen richtig wiedergegeben wurde die Partikel „und“و in der Formel „sie töten und sie werden getötet“فيقتلون و يقتلون

Da dies der einzige Vers im Koran wäre, der Selbsttötungen bei gewaltsamen Auseinandersetzungen rechtfertigen würde, mussten die Gegner bzw. Zielgruppen etwaiger Anschläge solcher Art hier auch ihre „Argumente“ dagegen anbringen; deutschsprachige Fassung von Sure 9,111 nach R. Paret:

"Gott hat den Gläubigen ihre Person und ihr Vermögen dafür abgekauft, daß sie das Paradies haben sollen. Nun müssen sie um Gottes willen kämpfen und dabei töten oder (w. und) (selber) den Tod erleiden."

Es fänden sich hier aber weder Imperative noch die Partikel „oder“او (was unser Kollege Paret auch gar nicht bestreitet … möchte nicht wissen, welche Gage er für diesen Liebesdienst auf die Hand bekommen hatte, üblich waren Beträge (DEM/EUR) in fünfstelliger Höhe).


Diese Behauptung (wohl aus Deiner selbst ausgedachten, heilen „islamistischen Terroristenwelt“) ist für mich beim besten Willen nicht nachvollziehbar; es wurden i.d.R. jeweils nur äußerst dubiose Begründungen für beabsichtigte oder bereits begangene Taten abgegeben (z.B. „Kreuzzügler“ oder „Beleidigung“), für öffentlichen Schulunterricht über die fundamentalen islamischen Glaubensgrundsätze hätte es auch noch nie Anlass oder Notwendigkeit gegeben.

Vereinzelt weisen kritische Stimmen aus Ländern anderer Sprachzugehörigkeit auf den Koranvers hin, aus dem (nicht nur ein bisschen krumm!) ein allgemeines Verbot zu Selbstmord abgeleitet worden war, der aber in seinem arabischen Original derartiges auch nicht im Entferntesten enthält; Übersetzung von R. Paret:

"Ihr Gläubigen! Bringt euch nicht untereinander in betrügerischer Weise um euer Vermögen! Anders ist es, wenn es sich um ein Geschäft handelt, das ihr nach gegenseitigem Übereinkommen abschließt. Und bringt nicht eure eigenen Glaubensgenossen um (w. tötet nicht euch selber) ! Gott verfährt barmherzig mit euch."

Im betreffenden Satz werden zweimal Pluralformen verwendet – wie auch Paret es in seiner Wiedergabe anzudeuten versucht hatte – unzweifelhaft, denn ein Selbstmordverbot wäre: „Keiner töte sich selbst“.


Den Rest Deines Kommentars halte ich für billige religiöse Hetze (blindes copy&paste aus einschlägigen Websites wie z.B. → islamkritik-objektiv.com) und Informationsverschmutzung, wertlos (wenn nicht sogar schädlich!) für ein Forum, wie es w-w-w früher mal war und (unterstelle ich einfach mal ganz frech) wieder werden möchte, und nicht nur bezüglich meiner Antwort als OT:
Ja, nicht wenige Fragesteller – und nicht nur in diesem Forum – hatten in Wirklichkeit etwas ganz anderes gemeint als das, was sie in ihrem Anliegen dann schriftlich zum Ausdruck gebracht haben!


Bhrapubhada Paktivedanta

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