Du hattest es vielleicht noch nicht bemerkt, aber das Ende der Baumstruktur von w-w-w war erreicht – alles Notwendige, was in diesem Kommentar-Strang zu sagen gewesen war, wurde gesagt – alles Weitere wäre überflüssige Verschmutzung … das ist auch meine Meinung, nicht nur die vom [TEAM]!
Natürlich habe ich dafür Verständnis, dass Du – nach ausgiebigen Besuchen von antisemitischen/antiislamischen Hetz-Seiten im Internet – einen starken Drang verspürst, das dort Angelesene um jeden Preis weiterzugeben, Dir dazu jeder Antwort- und Kommentar-Button von Beiträgen hier bei w-w-w recht ist, egal um was es darin ursprünglich überhaupt ging, Du auch keine große Lust hast, Dich durch Lesen des jeweiligen Postings vorher kundig zu machen, auch dass Du bei mir klingelst, um Deinen Spam abzuladen … bei mir ziehst Du allerdings den Kürzeren!
Mit Deiner öffentlichen Hetze hier bei w-w-w gegen eine von der Verfassung in Deutschland anerkannte und hinsichtlich einer ungestörten Ausübung auch geschützte Religion (bzw. gegen deren Anhängerschaft) stelltest Du Dir selbst (und dem Fragesteller) nur Armutszeugnisse aus!
(→ hier eine Troll-Frage, allerdings mit ausgebliebener Wunsch-Antwort)
Nicht der Fragesteller, sondern @vdmaster hatte eine „Fatwa“ eingebracht, die er für etwas Großes, Weltbewegendes hielt.
In Wirklichkeit war sie nur ein von einer Privatperson (?) gegen (nach?) Bezahlung in Auftrag gegebenes Gutachten zu einer Streitsache, in der seitens des Auftraggebers eine Todesstrafe wegen bloßer Apostasie (ohne Handgreiflichkeiten oder Agitation seitens des Beschuldigten) gewünscht wurde:
Thema des Rechtsgutachtens:
Muss ein [vom Islam] Abgefallener alle Pflichten [des Islams], die er als Abgefallener nicht verrichtet hat, verrichten, wenn er Buße tut [zum Islam zurückkehrt]?
Falls er keine Buße tut [nicht zum Islam zurückkehrt], muss er sofort oder später getötet werden?
Nummer des Rechtsgutachtens: 20027
Datum des Rechtsgutachtens: 26.07.2004
Die bloße Apostasie wäre nach den Koranen aber nicht strafbar! Als Beispiel dafür, warum in dieser Fatwa keinerlei Koranverse zur Bekräftigung zitiert werden konnten, sondern nur ein Hadith aus der sunnitischen Sunna, hatte ich auf den Lieblingsvers der Volksislam-Hardliner unter den dortigen Muftis verlinkt.
Ebenso könnte eine der Apostasie beschuldigte Person bei der selben Einrichtung ein Gutachten kaufen, das zu diesem Thema alle ihre Rechte gegenüber anderen auflistet. Bei einem solchen Gutachten wäre die Anzahl von entsprechenden Koranversen sehr hoch, angeführt von Sure 18,29 …
Auch wenn es nach den Spielregeln (Koran hätte rechtlich mehr Gewicht als nur Sunna) als offensichtlich erscheinen würde, welche Partei die besseren Karten hätte, bliebe das Urteil darüber dem Kadi überlassen (bzw. der Partei mit dem höheren Bakschisch)
Nein, ich kann wirklich beim besten Willen nicht erkennen, was Du überhaupt von mir wolltest!
Ein längeres Schwätzchen über das Pöbelverbot in der islamischen Gesellschaftsordnung? Auch in Deutschland dürfte nicht jeder alles sagen, so wie es ihm gerade beliebt!
Mach dazu doch bitte eine eigene Frage auf!
Da zitierst Du, wie bei Hass-Predigern und Volksverhetzern typisch, nur die halbe Aussage. Der Abschnitt lautet vollständig:
Zwischen „der sei ungläubig“ und „denlassungläubig“ ist ein riesengroßer Unterschied, auch wenn es im arabischen Text nur ein einziges Schriftzeichen ist!
Deine schlechten Witze à la Alleinunterhalter Otto Waalkes & die Leute im Altersheim ("Seid ihr jetzt alleda?" - „Jaa“ - "Abernicht mehr lange!") langweilen mich!