Hallo, Marvin
Allerdings musst du dich auch
in Deutschland jederzeit ausweisen können.Ohne daß ich das jetzt wirklich beurteilen kann, aber Ralf
Höcker zählt das in seinem Buch „Lexikon der Rechtsirrtümer“
zu einem sehr verbreiteten Irrtum. Er meint, daß die
sogenannte „Ausweispflicht“ nicht darin besteht, den Ausweis
ständig mit sich herumtragen und sich damit jederzeit
ausweisen zu können, sondern nur darin, daß man einen Ausweis
besitzen muß, den kann man aber getrost zu Hause rumliegen
lassen. Nachzulesen z.B. hier (ungefähr in der Mitte des
Textes):
http://www.amazon.de/Lexikon-Rechtsirrt%C3%BCmer-Ral…
Wäre natürlich interessant, was die anderen Juristen dazu
sagen.
nun im Brett „Polizei- und Kriminalistik“, wurde diese Fragestellung schon einmal behandelt:
/t/ausweispflicht-in-deuschland/3705087/6
Das Bundesministerium der Justiz, schreibt dazu folgendes:
http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/__1.html
„(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen;
dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.“
Du hast also Recht damit, dass man als Deutscher, innerhalb Deutschlands nur einen Ausweis besitzen muss und nicht dazu verpflichtet ist, ihn immer mit sich herumzutragen.
Allerdings ist es auch richtig, dass man sich in Deutschland immer ausweisen können muss. Wenn man seinen Ausweis nicht dabei hat, muss man ihn, auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorlegen.
http://www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html
„Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.“
Gruß
karin