EU-Richtlinien und Umsetzung in nationale Gesetze

Ich hoffe, ich kann mich da auf Deine Kenntnisse verlassen. Je
mehr ich mich nämlich in diese Richtung befasse, umso mehr
fällt mir auf, dass die Begriffe EU-Richtlinie und
EU-Verordnung von Bundesministerien, Bundesämtern und anderen
staatlichen Behörden verwendet werden, wo man doch meinen
sollte, dass gerade in diesem Kreise etwas genauer hingesehen
wird…

Na ja, EG und EU sind letztlich oft „dasselbe“ (etwas vereinfacht gesagt): Für sie handeln z.B. dieselben Organe (jedenfalls überwiegend, da wird es vermutlich auch Ausnahmen geben). Man kann auch nicht der EG beitreten, ohne der EU beizutreten - oder umgekehrt.

Aber für die in Gesetz/Verordnung verpflichtete Person keine
Unterschiede, richtig?

Die Wirksamkeit vorausgesetzt: nein. Aber an die Wirksamkeit einer Verordnung sind andere Anforderungen zu stellen als an die eines (förmlichen) Gesetzes.

Levay

Hallo!

Ich hoffe, ich kann mich da auf Deine Kenntnisse verlassen. Je
mehr ich mich nämlich in diese Richtung befasse, umso mehr
fällt mir auf, dass die Begriffe EU-Richtlinie und
EU-Verordnung von Bundesministerien, Bundesämtern und anderen
staatlichen Behörden verwendet werden, wo man doch meinen
sollte, dass gerade in diesem Kreise etwas genauer hingesehen
wird…

Es wird selbst in der juristischen Literatur oft nicht so genau genommen, obwohl das dann manchmal zu Irreführungen führen kann.

Gruß
Tom

Hallo!

Hab auch nochmal nachgelesen und bin draufgekommen, dass ich auch eine Neuerung übersehen habe.

Mittlerweile ist der EuGH für die dritte Säule der EU teilweise zuständig, wenn die Mitgliedstaaten die Zuständigkeit anerkannt haben (Art. 35 EUV).

Gruß
Tom