wenn der Radfahrer meint, trotzdem sooo schnell fahren zu
müssen, haftet er eben für Schäden.
mit jeder Menge Fußgänger, gassigeführter Hunde und
verkehrswidrig geparkten Autos.
s. o.
Du meinst also allen Ernstes, Radfahrer dürfen per Anordnung (Radwegebenutzunspflicht) auf Spielstraßen verpflichtet werden. Etwas Anderes sind Radwege nämlich nicht in meinen Augen, wenn Radfahrer auf alle anderen Verkehrsteilnehmer, die diese Anordnung nicht berücksichten, achten müssen.
das haben wir hier in München auch: An genau EINER Stelle in
einer Nebenstraße, wo diese an sich sinnvolle Einrichtung
(Radfahrer werden bei Grün nicht übersehen) überhaupt nichts
bringt.
och… hier in Kiel gibts das an diversen Stellen, auch an Hauptverkehrsstrassen
nein, das hast Du völlig mißverstanden: die besagten Ampeln
haben für Radfahrer nur Empfehlungscharakter und eigentlich
können die Radler machen, was sie wollen - sie haften nie für
Schäden, die sie (mit-) verursachen.
du bist total weltfremd. Für mich als Autofahrer gelten auch Temposchilder. Wenn ein solches z.B. ein variables erst aus ist und dann 60m vor mir auf der Autobahn auf 100 springt gildet das für mich auch und trotzdem würde ich NIE UND NIMMER eine abrupte Bremsung vornehmen.
Gibt es für dich zwischen Anarchie und striktes Law’n’Order auch noch Zwischenstufen??? Nach dem oben geschriebenen offenbar nicht.
du bist total weltfremd. Für mich als Autofahrer gelten auch
Temposchilder. Wenn ein solches z.B. ein variables erst aus
ist und dann 60m vor mir auf der Autobahn auf 100 springt
gildet das für mich auch und trotzdem würde ich NIE UND NIMMER
eine abrupte Bremsung vornehmen.
Hi,
erstens ziehst Du - und nicht ich - hier weltfremde Vergleiche, und zweitens ging es nicht um Bewertungen, sondern um Einschätzungen zur Haftung.
Wenn Radfahrer bei rot fahren, ist das ein Rotlichtverstoß, genau wie bei einem Autofahrer. Daraus dürfte sich mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Haftung ergeben, wenn es knallt (eine konkrete Aussage ist hier aber nicht möglich, was zuvor ja schon ausreichend klargestellt wurde).
Wenn Du meinst, dass das bei Radlern egal ist - okay. Ich respektiere das, erlaube mir aber bitte, eine andere Meinung zu haben, ja? Danke.
offenbar scheinst du etwas anderes gelesen zu haben als das was ich schrieb. Ich habe nicht gesagt, dass es egal ist. Nur muss mir der Gesetzgeber schon eine ausreichende Vorbereitungzeit zugestehen bevor er mir die Haftung auf Auge drückt.
Dann hätte er sich vorher Gedanken machen müssen, genau wie
ein Autofahrer…
Da muss ich dir aber jetzt entgegen halten, dass deine Ansicht physikalisch unmöglich ist. Dann dürfte der Radfahrer nämlich die Kreuzung überhaupt nicht überqueren.
Wenn er fährt kommt irgendwann mal der Zeitpunkt, zu dem er beim Umschalten auf Rot nicht mehr rechtzeitig anhalten kann.
Wenn Radfahrer bei rot fahren, ist das ein Rotlichtverstoß,
genau wie bei einem Autofahrer.
Woraus sich aber nur ergibt, dass bei Rot gefahren wurde. Das ergibt noch keinen Rotlichtverstoß. Ein objektives Tatbild genügt weder für eine Strafbarkeit noch für eine Schadenersatzpflicht. Hilft also nicht viel deine Antwort.
Woraus sich aber nur ergibt, dass bei Rot gefahren wurde. Das
ergibt noch keinen Rotlichtverstoß.
muss man sich mehrmals durchlesen, damit sich der Sinn erschließt. Bei rot fahren ist also kein Rotlichtverstoß… nein, der liegt dann wohl vor, wenn man vorschriftsmäßig bei grün die Straße quert. Und dass diese Erkenntis auch noch mit einem Stern bewertet wird - nun ja.
Aber nochmal: ich gestehe Euch ausdrücklich Eure Meinungen zu und will Euch nicht bekehren.