Fahrrad vom Sperrmüll

Indem er den Besitzer des Rades fragt.

Weder Person A noch Hausbesorgerin B noch sonst wer weiß, wer der Besitzer des Rades ist. Sicher ist nur, dass er einen Brief erhalten haben muss, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er das Fahrrad kennzeichnen muss, wenn er es behalten möchte. Da er das bis zum im Brief angegebenen Zeitpunkt nicht getan hat, würde ich von einer Eigentumsaufgabe ausgehen.

Ich würde davon ausgehen, dass das Eigentum damit an die Hausverwaltungsgenossenschaft übergeht, die (vertreten durch Hausbesorgerin B) bereit wäre, das Rad an A zu verschenken.

Tut er das nicht geht das Rad wohl zum Sperrmüll und damit
gehört es der beauftragten Verwertungsgesellschaft. Auch beim
Sperrmüll auf der Straße darf man sich ja nicht einfach
bedienen.

Die Meinungen darüber gingen in
/t/das-abtransportieren-von-sperrmuell/3469101
etwas auseinander.

lG Shir Khan