Fahrradfahrer klingeln sich nach vorne durch

Du beschwerst dich als Radfahrer, dass andere Radfahrer klingeln um ihre Überholabsicht deutlich zu machen?

Ist richtig:

  1. Radfahrer untereinander brauchen beim Überholen nicht einen Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 m einzuhalten, wie er beim Überholen von Radfahrern durch Kfz erforderlich ist.

  2. Auf einem 1,70 m breiten Radweg darf ein Radfahrer jedenfalls dann überholen, wenn er seine Überholabsicht durch Klingeln angezeigt und der Vorausfahrende dies wahrgenommen hat.

U. A. OLG Frankfurt, Urteil vom 29.11.1989 - 17 U 129/88

Edith!

Korrekt angeordnete und der ERA entsprechende Radwege? Dann macht man ein Foto und mailt das ans Ordnungsamt. Üblicherweise erfolgt die Beseitigung der Problemstellen zügig

was ich hier wieder an Vorurteilen und Verallgemeinerungen lese, tststs

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