Fahrradunterstand zu dicht an grundstücksgrenze

Wir haben kürzlich einen Fahrradunterstand gebaut. Dafür mussten 4 Fichten weichen. Heul. Vier Pfosten, acht Bretter, einmal Plastikwelldach, fertig. Fahrräder rosten weniger. Alles gut. Haben wir gedacht, aber wir haben vergessen, dass wir eine NAchbarin haben, die unseren UNterstand weg haben will, weil sie da nämlich drauf gucken muss und außerdem sei der Abstand zum Zaun zu gering. Sind vielleicht 30cm oder so.
Meine Frage wäre jetzt, müssen wir das jetzt so machen, weil die das so will und wenn wir den UNterstand da lassen, müssen wir dann mit rechtlichen KOnsequenzen rechnen?

Hallo,
bevor sie sich mit der Nachbarin auseinandesetzen, würde ich zuerst beim Bauamt der Gemeinde nachfragen. Die Bauordnungen sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Ich denke, da keine Fundamente gebaut wurden, bedarf der Fahrradunterstand keiner Genehmigung, leider bin ich mir nicht 100 % sicher. Es könnte sein, dass der Grenzabstand trotzdem zu gering ist, immerhin muss man einen Busch mit mindestens 50 cm Grenzabstand pflanzen. Solange die Nachbarin nicht in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt ist, wie z.B. mangelder Lichteinfall, stinkender Komposthaufen usw., muss sie weiterhin auf die Fahrräder schauen. Alles aber nur dann, wenn dieser Unterstand nicht zu einem genehmigungspflichtigen Bau gehört. Also, zuerst erkundigen, was in der Bauordnung steht und dann erst mit ihr reden.
Alles Gute
U.M.

Nun das ist keine Randbebauung in dem Sinne… ( wenn der Unterstand von der Grundfläche nicht größer ist als ein Standard Gartenhäuschen und 50 cm vom Zaun weg steht.) und ich *denke rechtlich wird es da keine Konsequenzen geben doch wohl aber elendige und lange Zwistigkeiten mit dem Nachbarn.

Ich würde versuchen mich dahingehend mit der Nachbarin zu einigen das Ihr eurem Unterstand eine Spalierrückwand verpasst und Efeu anpflanzt… Dann ist euer Unterstand in zwei Jahren zugewachsen, Euer Nachbar sieht nichts außer schönem Grün und ihr habt die Räder im trocknen. Das Efeu müsste dann halt Richtung Nachbar so kurz gehalten werden, das es den Zaun nicht zu wuchert… doch das ist ja nun dann wirklich keine Arbeit um des Friedens willen.

Gruß w_j_m

Hallo Frank,
die Frage kann ich mit einem klaren kommt drauf an beantworten.
Um die Frage zu beantworten ist folgendes zu tun:
Nachfrage beim Bauamt welche örtlichen Vorschriften es gibt bezüglich Höhe, Breite und Grenzabstand.
Nachlesen im Nachbarschaftsgesetz des Bundeslandes
Nachlesen im Landesbaurecht.

Wenn der Unterstand zu nahe an der Grenze steht, kann der Abriss verlangt werden.
Alternativ: mit der Nachbarschaft reden und eine Lösung suchen, mit der beide leben können.
Ist das Verhältnis gestört kann es hilfreich sein, die Angelegenheit mit dem örtlichen Schiedsamt durchzusprechen Adresse bei der Gemeinde.
mfg
Ben

Leider kann ich auch nur sagen, fragt beim Bauamt nach. Ich kann mir gut vorstellen das ein Mindestabstand eingehalten werden muss. Das ist leider in Deutschland so… Bei einem Unterstellplatz für Fahrräder das ja nicht so groß ist wie ein Gartenhaus könnte es jedoch sein das Sie es so aufstellen dürfen. Wie gesagt am besten beim Bauamt nachfragen. Wichtig Grundbuchauszug und das Unterstell einzeichnen!

Grenzbebauung - Ffahrradunterstand zu dicht an Grundstücksgrenze
Sehr geehrter Herr Metzner,

Grenzbebauungen sind zustimmungspflichtig. Sie müssen die Einwilligung (Genehmigung vor dem Bau) Ihres Nachbarn einholen. Außerdem ist das Bauamt wegen der Erteilung einer Baugenehmigung zuständig.

Interessante Erfahrungswerte vermitteln die Urteile zum Thema Nachbarrecht unter

; „Fragen zum Nachbarrecht, beantwortet mit Urteilen“.

Antworten auf Ihre Fragen ergeben sich unter anderem aus meinem Beitrag unter

; „Mein Beitrag zum dem Thema Grenzbebauung vom 27.10.2010“

In jedem Bundesland ist die Frage der Grenzbebauung etwas anders geregelt. Deshalb läßt sich die Lektüre des Nachbarrechts Ihres Bundeslandes bzw. der Rat eines Anwaltes leider nicht umgehen. Glücklicherweise ist das Nachbarrecht bundesweit nicht sehr umfangreich, dazu noch für Laien gut verständlich geschrieben.

Liebe Grüße von Ulla

Hallo,

im Baurecht gilt folgende Hackordnung:

  • Bebauungsplan (Kommune)
  • Satzungen (Kommune)
  • Landesbauordnung
  • BGB

Die sicherste Auskunft bekommt man beim kommunalen Bauamt (nett Fragen führt oft zu netter Antwort).

Meist sind sog. „unbefeuerte Nebengebäude“ bis zu einem bestimmten Volumen (25-75 m³ umbauter Raum) genehmigungsfrei.

Ich würde auf jedenfall dringend empfehlen mit der Nachbarin zu reden, was man denn (ausser abreissen) tun könnte um Ihr entgegenzukommen (vielleicht eine kleine Hecke zwischen Zaun und Fahradständer?). So was kann einen Nachbarschaftsstreit auslösen und der ist nie lustig!

Viel Erfolg
Lumpi

Hallo Frank,
als erstes - is nicht so einfach über den Kamm
zu scheeren- das Gute , für beide Seiten!
1.) Nachbarschaftsrecht vom Land zu beachten
2.) Gemeindeverordnung beachten
beides entw. Internet oder Gemeinde

3.) es müssen Mindestabstànde zur Grenze
eingehalten werden, WENN eine genormte
Höhe überschritten würde und die verbaute
Gesamtfläche eine MaximalQuadrszmeterzahl
überschreitet!
Beispiel Baden-Wü: Zaun auf Grenze Höhe 1,5m
Spalierzaun gilt selbiges, Jeder Zentimeter höher
selbigen Zentimeter Abstand zur Grenze.
Gleiches gilt für Mauer, diese darf aber bei Grenz-
bebauung nicht die magische Zahl 25qm überschreiten!
Also egal WIE Euer Schuppen aussieht, Nachbar
muss dulden , wenn Ihr Höhe und Abstand einhaltet!
…ab zur Gemeinede dort Bauamt
Gruss
M.Max

Entschuldigung ich sehe die Frage erst jetzt.

Grundstücksabstände sind klar im Nachbarschaftsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt. IN Goggle „Nachbarschaftsrecht Bayern“ etc. eingeben.

Joki