Fahrschein - Rechtlicher Status ?

Wohl selber halbwissen…*g*…
Hallo mein lieber Florian,

dan frage ich mich ja nur warum unsere „Öko-Terroristen“ das zu einer
Parlamentarischen Angelegenheit machen…*grinz*…

Siehe Hier:
http://www.gruene-fraktion-hessen.de/cms/reden/dok/6…

Würde ich mal drüber nachdenken…:smile:

mfg

Frank

Betriebssanitäter wieder als Troll unterwegs? owt
-nix-

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Hallo!

Würde ich mal drüber nachdenken…:smile:

Wenn ich verstünde was Du mir damit sagen willst, würde ich darüber nachdenken, ganz ehrlich.

Gruß,

Florian.

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Was willst du uns eigentlich sagen?

Wenn du darauf hinweist, dass es Spezialvorschriften für den ÖPNV gibt, so ist das richtig; das schließt aber die Anwendbarkeit des BGB doch nicht aus. Es ist doch nicht so, dass ein Sachverhalt sich immer nur nach einem Gesetzbuch bestimmt.

Nehmen wir an, einem Arbeitnehmer wird gekündigt. Dann kann, je nach Fallgestaltung, das Kündigungsschutzgesetz einschlägig sein. Die Grundlagen über das Dienstverhältnis, auch über dessen Kündigung, finden sich aber trotzdem im BGB.

Levay

Die Personenbeförderung als Bestandteil der „Grundversorgung“
der
Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland unterliegt NICHT
dem BGB!!

Aber selbstverständlich. So ziemlich jedes zivilrechtliche Verhältnis beruht immer (auch) auf dem BGB.

Levay