Wenn du darauf hinweist, dass es Spezialvorschriften für den ÖPNV gibt, so ist das richtig; das schließt aber die Anwendbarkeit des BGB doch nicht aus. Es ist doch nicht so, dass ein Sachverhalt sich immer nur nach einem Gesetzbuch bestimmt.
Nehmen wir an, einem Arbeitnehmer wird gekündigt. Dann kann, je nach Fallgestaltung, das Kündigungsschutzgesetz einschlägig sein. Die Grundlagen über das Dienstverhältnis, auch über dessen Kündigung, finden sich aber trotzdem im BGB.