Falsches Gutachten bei Zwangsversteigerung

Stichwort Schadensersatz.

Wobei man bemerken sollte, daß Gutachten bei Zwangsversteigerungen immer mit Vorsicht zu genießen sind, da man nicht weiß, wie diese Gutachten erstellt wurden. Bei unkooperativen Alteigentümern kann das Gutachten auch mal ziemlich ungenau sein. Das sind aber bekannte Dinge, die man sich vor einer Ersteigerung durchlesen sollte.
Hatte der Gutachter keinen Zutritt und wurde das Gutachten nach Augenschein gemacht, so ist ihm das i.d.R. nicht vorzuwerfen. Nicht immer wird dann aus einem ersteigerten Objekt ein Schnäppchen, manchmal halt auch ein Reinfall. Der BGH hat zwar die Haftung von Gutachtern immer mal wieder bejaht (z.B. BGH X ZR 144/94 und BGH III ZR 143/05), aber ohne die genauen Umstände und den Inhalt des Gutachtens zu kennen, kann man im Einzelfall dazu kaum etwas sagen. Für grobe handwerkliche Mängel, die einem Gutachter nicht unterlaufen dürfen, haftet er vermutlich, aber wenn er nicht alle Möglichkeiten hatte, wird das schwierig. Da hilft nur ein Anwalt, der sich damit gut auskennt und ein Gutachten entsprechend auseinandernehmen kann.
Die Diskussion gabs auch schon mal hier:
/t/falsches-gutachten-vor-versteigerung/2550936