Familienname.de wird von Werbe-Domain/Grab belegt?

Wie sieht die rechtliche Lage für mich aus?

Nur mal so als hypothetisches Beispiel:

Mal angenommen, ich heiße Hans Wurst und möchte für die nichtkommerzielle Kommunikation mit meiner großen Familie die Domain www.wurst.de anmelden. Dabei stelle ich fest, dass diese Domain bereits an einen Herrn Pfiffich vergeben ist und der dort (unter Alias-Namen) nur einige Links auf verschiedene Leber-/Brat-/Grützwurst-Domains sowie Werbung anbietet.

Kann ich als Hans Wurst von Herrn Pfiffich verlangen, dass er mir den Domainnamen wurst.de kostenlos freigibt? Wenn ja, wie mache ich das, einfach mit formlosem Anschreiben? Und wenn er sich weigert, was dann? Verklagen? Zahlt das eine herkömmliche private Rechtschutzversicherung?

Danke im Voraus für Tipps und Hilfen!

Hallo, erst mal

Du kannst höflich anfragen, ob Dir der Besitzer dieser Domain diese
abtreten würde. Kostenlos wird er es wohl kaum tun, weil er ja auch
was dafür investiert hat (auch Zeit). Der gewöhnliche Familienname
ist nicht gesetzlich geschützt, irgendeinen Anspruch auf den Domain-
Namen kannst Du nicht durchsetzen.
Es könnte Dir ja sonst später passieren, dass ein anderer Hans Wurst
Dir die Domain mit dem Argument abnehmen will, dass er ein Jahr älter
ist als Du…
Vielleicht sieht die Situation anders aus, wenn Du „von und zu
Büchsenblech“ oder ähnlich speziell heisst. Vielleicht weiss da
jemand mehr???
Gruss
Heinz

Moin

Wie sieht die rechtliche Lage für mich aus?

Wer zuerst kommt malt zuerst.

Kann ich als Hans Wurst von Herrn Pfiffich verlangen, dass er
mir den Domainnamen wurst.de kostenlos freigibt?

nein.

Und wenn er sich weigert, was dann?

Dann behält er seine Domain. Man hat keinerlei Anspürche auf einen Domain-namen. Selbst Firmen können sich keine Domain erklagen.

Zahlt das eine herkömmliche
private Rechtschutzversicherung?

Die wird dir was husten.

cu

stimmt nicht!
Selbst Firmen können sich keine Domain

erklagen.

moin,
dann lies dir im netz mal die geschichte der domain krupp.de durch - dann siehst du, wo der bartel den most holt.

anderes beispiel:
mein sohne hatte vor einigen jahren die domain jaegermeister.org, auf der harmlose inhalte waren.
die domain hatte er sich nicht aus kommerziellen absichten gesichert, sondern jaegermeister war sein spitzname bei freunden.

das da auch eine maechtige firma mast dahintersteht, erfuhr er erst durch einen brief einer anwaltskanzelei. fast die komplette erste seite des briefkopfes war uebrigens eine liste mit zig namen von anwaelten, die in dieser kanzelei vertreten waren. und daraufhin riet ich ihm, diese domain kampflos abzutreten, denn so viele anwaelte haette ich nicht mal inm den gelben seiten gefunden…
gruss
khs

Mal angenommen, ich heiße Hans Wurst

dann hast Du nicht nur in diesem Fall verloren :smile:

der dort (unter Alias-Namen) nur einige Links auf verschiedene
Leber-/Brat-/Grützwurst-Domains sowie Werbung anbietet.

Wenn er Schlachter ist, ja auch sein Recht?!

Kann ich als Hans Wurst von Herrn Pfiffich verlangen, dass er
mir den Domainnamen wurst.de kostenlos freigibt?

ehr nicht … ABER entgegen der anderen Aussagen hier im Thread, ist es m.W. so, dass Firmen durchaus ein „Einklagerecht“ haben. Allerdings nur wenn die Firma ein berechtigtes Interesse Nachweisen kann/konnte.
Mag allerdings sein, dass die Gesetzgebung sich dahingehend geändert hat. Dass mittlerweile Firmen auch nicht mehr das Sagen haben, obwohl mich ein derartiges Einlenken der Justiz wundern würde!

mache ich das, einfach mit formlosem Anschreiben? Und wenn er
sich weigert, was dann? Verklagen? Zahlt das eine herkömmliche
private Rechtschutzversicherung?

Nun mal ruhig Blut … wenn Du nicht zufällig eine Firma mit dem Namen gründest hast Du ersteinmal schlechte Karten (Du solltest dann aber mindestens eine Kapitalgesellschaft gründen, welche auch mit dem Namen im Handelregister eingetragen ist, mit einem A-Register eintrag wirst Du wohl nicht zwangsläufig viel)! Aber wenn Du nicht grade Bock hast soviel Umstand zu machen, wäre eine lustige Weihnachtskarte völlig OK!
Im nächsten Monat solltest Du dann höfflich anfragen, ob er nicht gegen eine „Aufwandsentschädigung“ interessiert sei, die Domain abzugeben. Mit Glück, sagt er bei 1-2 Hdt. Euro JA, ich will!

Wobei er bei dem Namen Wurst.de wohl erschlagen gehören würde, wenn er dann JA sagt :smile:

Alternativ, kann ja auch eine andere FirstLevel-Domain registriert werden? wurst.com/net/org/eu/info/biz usw.

Wenn allerdings alle Würste weg sind, dann sollte man doch ehr 3-5 hdt. Euro rechnen (mindestens).
Du kannst den Namen wurst.de (oder wie auch immer) bei Sedo.de schätzen lassen, dazu musst Du NICHT Besitzer von der Wurst sein! Dieses Unternehmen versucht auch im Bedarfsfall für Dich die Domain dem Besitzer abzukaufen. Allerdings müssen dann Tante, Onkel, Neffe, Oma/Opa, Mama/Papa und die Kids wohl jeder einen 100er auf den Tisch legen (mindestens).
Dann lohnt sich schon ehr eine GMBHs Gründung? Die letztlich auch nur ca. 1,5 tsd. Euro kostet …?!

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de

Moin

dann lies dir im netz mal die geschichte der domain krupp.de
durch

Der Fall liegt ja auch anders: Wenn du als Firma „Wurst“ eine Domain eintragen lässt und eine andere Firma „Wurst“ will die auch haben… dann wird die erste Firma die behalten.

und daraufhin riet ich ihm, diese domain kampflos
abzutreten, denn so viele anwaelte haette ich nicht mal inm
den gelben seiten gefunden…

Hättest eine „Aufwandsentschädiung“ rausholen können.

cu

neeeee

Hättest eine „Aufwandsentschädiung“ rausholen können.

nee, besser nicht - teil des briefes war naemlich auch ne 4-stellige abmahnsumme, und keiner von meinen bekannten anwaelten traute sich da ran…
ich habe meinem sohn zum chef geschickt, er hat alles erklaert und die sache war vorbei.

cu

Hallo erstmal,

nach dem ganzen Blödsinn, der hier schon zu verschiedenen angeblich notwendigen Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Domain geschrieben wurde, jetzt mal Klartext. Es gibt verschiedene Namensrechte in Deutschland, mit denen man auch den Anspruch auf eine Domain (.de, bei den anderen wird es noch schwieriger) begründen kann. Das kann der eigene Name sein, der nicht als Marke eingetragene Name einer Firma oder eines Produkts oder eben auch eine eingetragene Marke oder die Bezeichnung einer in das Handelsregister eingetragenen Firma, …

Das Problem ist dann ggf. einfach zu lösen, wenn der bisherige Nutzer der Domain keinerlei Namensrechte geltend machen kann, wobei es in der Rechtsprechung auch da gerade in letzter Zeit mal wieder „Ausrutscher“ gegeben hat. Wenn wurst.de also von Herrn Meier betrieben wird und nur aus Verkaufsabsichten registriert wurde (typischer Fall des Grabbing), dann sehen die Chancen für Herrn Wurst relativ gut aus, die Domain zu bekommen. Schwieriger sieht es da schon aus, wenn auf der anderen Seite Herr Meier als Geschäftsführer der Wurst GmbH steht, oder Inhaber der eingetragenen Marke Wurst ist, … Dann wird das Gericht im Zweifelsfall abwägen, wer die besseren Namensrechte hat und für wen die Domain von größerer Bedeutung ist. Und da ist die frühere Registrierung nur ein Kriterium von vielen. Ein nicht als Marke eingetragener aber nachweislich seit über 100 Jahren benutzer Firmenname hat da durchaus bessere Chancen als eine vor einem Jahr eingetragene Marke in einer für den bekannteren Verwender nicht relevanten Markenklasse, o.ä.

Klassisches Beispiel hierzu wäre die Entscheidung zu shell.de, die von Herrn Shell an Firma Shell herausgegeben werden musste. Da diese Abwägungen natürlich mal so und mal so ausgehen können, und wir uns hier in einem noch relativ neuen Rechtsgebiet befinden, in dem es noch kaum gefestigte Rechtsprechung gibt, sind entsprechende Verfahren immer mit Risiken verbunden.

Daher empfehle ich bei Fällen von Grabbing zunächst einmal über die Konditionen für eine Übertragung zu verhandeln, allerdings gleich mit bösen anwaltlichen Briefen, die oft genug die Verhandlungsbereitschaft fördern. Bislang habe ich so alle Domains für meine Mandanten bekommen, und dabei nicht nur Zeit sondern insbesondere auch Geld gespart, denn die paar hundert bis tausend Euro, um die es da bislang immer ging, waren natürlich angesichts hoher Streitwerte und den damit verbundenen gerichtlichen Kosten lächerlich, insbesondere wenn man für größere Firmen nicht offiziell, sondern verdeckt auftritt. Den japanische Grabber, dem ich im Auftrag eines dt. Autobauers eine Domain für wenige hundert Euro abgekauft habe, wird sicher der Schlag getroffen haben, als er dann nach einigen Wochen den tatsächlichen neuen Eigentümer im WHOIS nachgelesen hat.

Und nein, die private Rechtschutzversicherung würde einen solchen Prozess auch nicht bezahlen.

Gruß vom Wiz

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Hallo Wiz,

wie wäre das ganze denn bei Vornamen? Die Domain meinvorname.de wird - meines Erachtens, zumindest sieht es so aus - von einem Grabber gehalten. Wie sehen da die Chancen aus?

Gruß,

Myriam

Hallo Myriam,

schwierig, weil der Vorname keine so allgemeine Kennzeichnungsfunktion hat und es natürlich unzählige weitere Myriams gibt (es gibt natürlich auch unzählige Meiers, aber da ist eben die Kennzeichnungsfunktion gegegen). D.h. es käme auf einen Versuch an, aber viel Hoffnung würde ich mir da nicht machen.

Aber schau doch mal nach der Kombination Vorname-Nachname.de Wenn dir die ein Grabber weggeschnappt hast, hättest Du ziemlich gute Karten.

Gruß vom Wiz

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Kein pauschales Internetrecht

Wie sieht die rechtliche Lage für mich aus?

z.B. so http://www.internet4jurists.at/domain/e_deutsch.htm oder so http://www.google.de/search?hl=de&q=anspruch+namensd…

Wenn du wirklich scharf auf diese Domain bist, wirst du wohl nicht drum herum kommen

  • Kontakt mit dem Domainbesitzer aufzunehmen
  • einen Anwalt mit Schwerpunkt Internetrecht aufzusuchen
  • dich durch die obigen Links zu klicken

Viel Spaß!
Veritas

*off topic*
Och, schade…
;o(
http://www.wurst.de/
(den letzten Satz lesen)