Hallo erstmal,
nach dem ganzen Blödsinn, der hier schon zu verschiedenen angeblich notwendigen Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Domain geschrieben wurde, jetzt mal Klartext. Es gibt verschiedene Namensrechte in Deutschland, mit denen man auch den Anspruch auf eine Domain (.de, bei den anderen wird es noch schwieriger) begründen kann. Das kann der eigene Name sein, der nicht als Marke eingetragene Name einer Firma oder eines Produkts oder eben auch eine eingetragene Marke oder die Bezeichnung einer in das Handelsregister eingetragenen Firma, …
Das Problem ist dann ggf. einfach zu lösen, wenn der bisherige Nutzer der Domain keinerlei Namensrechte geltend machen kann, wobei es in der Rechtsprechung auch da gerade in letzter Zeit mal wieder „Ausrutscher“ gegeben hat. Wenn wurst.de also von Herrn Meier betrieben wird und nur aus Verkaufsabsichten registriert wurde (typischer Fall des Grabbing), dann sehen die Chancen für Herrn Wurst relativ gut aus, die Domain zu bekommen. Schwieriger sieht es da schon aus, wenn auf der anderen Seite Herr Meier als Geschäftsführer der Wurst GmbH steht, oder Inhaber der eingetragenen Marke Wurst ist, … Dann wird das Gericht im Zweifelsfall abwägen, wer die besseren Namensrechte hat und für wen die Domain von größerer Bedeutung ist. Und da ist die frühere Registrierung nur ein Kriterium von vielen. Ein nicht als Marke eingetragener aber nachweislich seit über 100 Jahren benutzer Firmenname hat da durchaus bessere Chancen als eine vor einem Jahr eingetragene Marke in einer für den bekannteren Verwender nicht relevanten Markenklasse, o.ä.
Klassisches Beispiel hierzu wäre die Entscheidung zu shell.de, die von Herrn Shell an Firma Shell herausgegeben werden musste. Da diese Abwägungen natürlich mal so und mal so ausgehen können, und wir uns hier in einem noch relativ neuen Rechtsgebiet befinden, in dem es noch kaum gefestigte Rechtsprechung gibt, sind entsprechende Verfahren immer mit Risiken verbunden.
Daher empfehle ich bei Fällen von Grabbing zunächst einmal über die Konditionen für eine Übertragung zu verhandeln, allerdings gleich mit bösen anwaltlichen Briefen, die oft genug die Verhandlungsbereitschaft fördern. Bislang habe ich so alle Domains für meine Mandanten bekommen, und dabei nicht nur Zeit sondern insbesondere auch Geld gespart, denn die paar hundert bis tausend Euro, um die es da bislang immer ging, waren natürlich angesichts hoher Streitwerte und den damit verbundenen gerichtlichen Kosten lächerlich, insbesondere wenn man für größere Firmen nicht offiziell, sondern verdeckt auftritt. Den japanische Grabber, dem ich im Auftrag eines dt. Autobauers eine Domain für wenige hundert Euro abgekauft habe, wird sicher der Schlag getroffen haben, als er dann nach einigen Wochen den tatsächlichen neuen Eigentümer im WHOIS nachgelesen hat.
Und nein, die private Rechtschutzversicherung würde einen solchen Prozess auch nicht bezahlen.
Gruß vom Wiz
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