Familienzuwachs: Untermietvertrag nötig?

Hallo Claudia

Untermiete ist die Überlassung einer gemieteten Wohnung (ganz oder nur einzelne Räume) gegen Entgelt (Miete) an Dritte.
Dritte im Sinne von Gesetz/Rechtsprechung sind nicht nahe Familienangehörige.
http://dejure.org/gesetze/BGB/553.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/540.html

Der Vermieter kann seinen Mieter jedenfalls nicht dazu zwingen, einen Untermietvertrag mit seinem Sohn abzuschliessen, nur weil der Vermieter gerne einen Untermietzuschlag vereinnahmen möchte.
Werden Betriebskosten (z.B. Wasser) nach Personen umgelegt, dann wäre hier eine entsprechende Erhöhung/Anpassung möglich - oder eine ganz normale Mieterhöhung.

Reicht es nicht, dem Vermieter schriftlich mitzuteilen, wer jetzt alles in der Wohnung wohnt und dass es sich um Familie handelt?

M.E. nein - da es sich bei der Freundin des Sohnes des Mieters nicht um nahe Familienangehörige des Mieters i.S. von Gesetz+Recht handelt. M.E. trifft dies auch zu, wenn Sohn+Freundin bald verheiratet sind.
Ohne Zustimmung durfte der Mieter z.B. seinen Sohn „aufnehmen“ (durch dessen Geburt vor xx Jahren).
Entscheidend ist hier m.E., ob der Vermieter seine Zustimmung verweigern darf; dazu müsste er jedoch einen berechtigenden Grund i.S. des § 553 BGB benennen.

Den gibt es aber womöglich nicht, da die Wohnung ja bereits schon mit 5 Personen (= Haushalt/Familie des Mieters) belegt war und nun soll sie lediglich mit 3 Erwachsenen und bald 1 Baby bewohnt werden.

siehe z.B.:
http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/urtei…
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…
http://www.relaw.de/Mietrecht/Urteile/Untervermietun…

auch Günter hatte zu einem ähnlichen Fall schon hier im Forum geschrieben (ich weiss allerdings nicht, wie das damals ausging > vielleicht mal Günter direkt fragen?):
/t/w-g-hausverbot-fristlos-gekuendigt/2292013

Kann mir jemand sagen, was in so einem Fall zu tun ist?

M.E. müsste der Mieter den VM um seine Zustimmung bitten - und für den Weigerungsfall um Darlegung sachlicher und plausibler Gründe, warum der Zuzug der Freundin des Mietersohnes dem Vermieter „nicht zugemutet werden kann“ (Text des § 553).
Eine Darlegung der bisherigen Belegung (5 Personen) zukünftig 3 Erwachsene (Mieter, Sohn, Sohnesfreundin - das Baby ist ja noch nicht da) sollte da schon im Vorfeld „Wind aus den Segeln“ nehmen.

Vielleicht wäre es aber für alle Bewohner sinnvoll, z.B. eine Mieterhöhung von 20 Euro zu akzeptieren und zukünftig auch den Sohn samt Familie als Mieter in den Mietvertrag aufzunehmen?

LG Rudi