Fax und E-Mail - rechtswirksam zugestellt?

@Axel
Hallo Axel,

das habe ich wirklich falsch gelesen. Danke für den Hinweis.

Gruß

Jörg

Hi Levay,

meinst Du Einschreiben mit Rückschein?

Gruss Akkon

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

meinst Du Einschreiben mit Rückschein?

Nein. Ich meine Einschreiben überhaupt. Beim Einwurfeinschreiben z.B. dokumentiert der Postbote den Einwurf. Das ist wenigstens ein Anscheinsbeweis der Zustellung und damit i.d.R. auch des Zugangs im juristischen Sinn.

Levay