@Axel
Hallo Axel,
das habe ich wirklich falsch gelesen. Danke für den Hinweis.
Gruß
Jörg
Hi Levay,
meinst Du Einschreiben mit Rückschein?
Gruss Akkon
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meinst Du Einschreiben mit Rückschein?
Nein. Ich meine Einschreiben überhaupt. Beim Einwurfeinschreiben z.B. dokumentiert der Postbote den Einwurf. Das ist wenigstens ein Anscheinsbeweis der Zustellung und damit i.d.R. auch des Zugangs im juristischen Sinn.
Levay