Das habe ich auch nicht behauptet. Ist jetzt auch egal, wie ich oben schrieb.
Verlinkt hast Du den Hersteller, bei dem man als Verbraucher auch direkt kaufen kann. Hast Du auch dort gekauft oder in einem anderen Shop?
Gelegentlich kann es durchaus vorkommen, dass die Anzeige durch Lagerung und Transport falsch anzeigt. Wenn Du die Kartusche aus der verschlossenen Folien-Verpackung genommen hast, musst Du dir da in der Regel keine Sorgen machen. IIRC ist auf der Verpackung ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben. Darauf würde ich auch einen Blick werfen.
Das gesetzliche Widerrufsrecht endet, wenn Du die Sache in Gebrauch nimmst. Gebrauch fängt da an, wo ein Testen, wie es im Ladengeschäft typischerweise möglich ist, überschritten wird. Da Du nicht geschrieben hast, in wie weit Du den Wasserfilter genutzt hast, wäge selber ab, ob Du nach o. g. Definition nur getestet oder in Gebrauch genommen hast.
Sehr ich anders. Das Brett läuft unter den Begriff „Recht“ nicht unter „Gesetz“.
Verbrauchern würde ich immer dazu raten neutrale Begriffe zu verwenden. Gerade bei diesem Thema wird z. B. „Garantie“ sehr häufig verwendet, ohne dass der Nutzer weiß, was Garantie und Sachmängelhaftung unterscheidet. Da ist „Reklamation“ als Oberbegriff IMHO deutlich geschmeidiger.
Das kommt mir übrigens von meinem Brita-Filter bekannt vor. Die Anzeige für die „Abnutzung“ des Filters ist im Innern lediglich eine Uhr. Die Zählt die Zeit herunter. Ob man den Filter benutzt oder nicht. Sogar wenn man sie entnimmt, was vorgesehen ist, um die Batterie zu wechseln. Dass man sie nach dem Einsetzen der Batterie neu starten muss, scheint mir normal und kein technischer Fehler.