Hallo,
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
kann es sein, daß Du die Frage schon über die Expertensuche gestellt hast? Wenn ja, ist das kein Problem und durchaus erlaubt. Deine Fragen erfordern bei vernünftiger Beantwortung allerdings einiges an Zeit und Aufwand. Wenn die Frage nur im Forum stünde, könnte man sehen, was bereits geantwortet wurde und sich bei der Antwort auf Ergänzungen beschränken. Natürlich sieht man leider nicht, was Dir die angeschriebenen Experten schon per Email antworten…
Dass die Haupteinnahmequellen den Staates die Steuern sind ist
mir schonmal klar. Wenn ich mir aber den Bundeshaushalt mal
genauer anschaue und die Einnahmen und Ausgaben abwiege, frage
ich mich, wie es möglich ist so große Konjunkturpakete in den
Umlauf zu bringen.
Aus dem o.g. Grunde nur kurze Antworten: die zusätzlichen Ausgaben bzw. Mindereinnahmen werden über Kredite (hier: Bundeswertpapiere) finanziert.
Eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes ist
natürlich ein guter Grund für eine Neuverschuldung.
Drehen wir die Rollen mal eben um: was ist eigentlich eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und wie stellt man fest, daß es so ist? Das Grundgesetz ist in der Hinsicht wenig hilfreich.
Aber gibt
es da nicht auch irgendwelche Regelungen bzw Grenzen?
Klar, Art. 104b Grundgesetz, nur hat man sich bisher bei jedem Verstoß darauf berufen, daß man sich in einer gestörten Situation befindet, sozusagen.
Wobei wir auch schon bei meiner nächsten Frage sind.
Konjunkturpakete: Das erste war ja quasi nur zur
Bankenrettung.
Das Konjunkturpaket hat mit der Bankenrettung nichts zu tun.
Zu den Paketinhalten:
/t/unterschied-konjunkturpaket-i-und-ii/4993443
Gruß
Christian