Hallo,
aufgrund deiner Angaben sind in der Tat keine detaillierten Antworten möglich, deswegen nur einige allgemeine Anmerkungen:
1.Verfahren
Wenn das Versorgungsamt Merkzeichen „gestrichen“ hat, dann gab es vorher ein Verfahren, bei dem Vorher die Eltern bzw. mit Erreichen der Mündigkeit der Sohn zuerst eine Anhörung und dann einen Bescheid bekommen hat.
habt ihr auf die Anhörung überhaupt reagiert ?
Habt ihr gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt ?
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Merkzeichen „H“
Es ist in der Tat in der gesetzlichen Grundlage, der „Anlage zu § 2 Versorgungsmedizinverordnung“ (VersmedV)
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2008_ab/j2412_0010.pdf
bei manchen Behinderungen vorgesehen, daß Merkzeichen für Kinder und Jugendliche nach weniger strengen Kriterien vergeben werden. Dazu gehört auch ausdrücklich Autismus. Das Merkzeichen „H“ gibt es für Kinder und Jugendliche bis zum 16.(!) Lebensjahr automatisch, danach nur auf Nachweis der besonderen Hilflosigkeit
Nachzulesen unter Teil A VersmedV, Nr. 5 (Seite 12 im Link).
Es ist aber völlig offensichtlich, daß ein Mensch, der sich selbstständig mit eigenem PKW im Strassenverkehr fortbewegen kann, nicht hilflos ist. -
Merkzeichen „G“
Bei geistigen Einschränkungen bzw. psychischen Erkrankungen (zu denen Autismus in der VersmedV gezählt wird > Teil B Nr. 3.5, Seite 26), gibt es idR keinen Anspruch auf Merkzeichen „G“ im Erwachsenenalter. Für psychisch kranke Menschen fehlt es an jeglichen Voraussetzungen in der VersmedV, bei geistigen Behinderungen müssen die Voraussetzungen des Teil D, Nr. 1f (s. 115) erfüllt sein. Du (bzw. Dein Sohn) wirst nicht ernstlich behaupten, daß ein Mensch mit PKW-Führerschein sich im Strassenverkehr auf unbekannten Wegen nicht zurechtfindet. Falls ja, müßte der Führerschein Deines Sohnes nämlich sofort eingezogen werden. -
Merkzeichen „B“
Dieses Merkzeichen ist fest gekoppelt an das Vorhandensein anderer Merkzeichen (Teil d, Nr. 2b VersmedV, S. 115).
Gibt es diese anderen Merkzeichen wie zB „G“ oder „H“ nicht mehr, dann muß auch automatisch das „B“ entzogen werden.
Noch eine Anmerkung zu Deinem Mann, so von Strassenbahnfahrer zu Busfahrer:
Ich bin seit 12 Jahren betrieblicher gewählter Schwerbehindertenvertreter, mittlerweile für fast 300 Menschen. Ich habe in den letzten 30 Jahren auch immer regelmäßig Menschen zu Behindertenwerkstätten gefahren.
Ich würde mich auch heute nie trauen, von Äußerlichkeiten auf den Umfang von Behinderung zu schließen. Dafür ist dieses Thema viel zu komplex und „Beziehungsfähigkeit“ hat mit dem Merkzeichen „G“ zB überhaupt nichts zu tun. Auch eine vermeintliche Selbstständigkeit kann nur so lange so aussehen, wie vertraute, ständig geübte Wege benutzt werden.
Aus diesen Anzeichen heraus Behinderung vergleichen zu wollen, ist reinste Kaffeesatzleserei.
&Tschüß
Wolfgang