Frage zu Behinderten Ausweis Merkzeichen?

Hallo,

aufgrund deiner Angaben sind in der Tat keine detaillierten Antworten möglich, deswegen nur einige allgemeine Anmerkungen:

1.Verfahren
Wenn das Versorgungsamt Merkzeichen „gestrichen“ hat, dann gab es vorher ein Verfahren, bei dem Vorher die Eltern bzw. mit Erreichen der Mündigkeit der Sohn zuerst eine Anhörung und dann einen Bescheid bekommen hat.
habt ihr auf die Anhörung überhaupt reagiert ?
Habt ihr gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt ?

  1. Merkzeichen „H“
    Es ist in der Tat in der gesetzlichen Grundlage, der „Anlage zu § 2 Versorgungsmedizinverordnung“ (VersmedV)
    http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2008_ab/j2412_0010.pdf
    bei manchen Behinderungen vorgesehen, daß Merkzeichen für Kinder und Jugendliche nach weniger strengen Kriterien vergeben werden. Dazu gehört auch ausdrücklich Autismus. Das Merkzeichen „H“ gibt es für Kinder und Jugendliche bis zum 16.(!) Lebensjahr automatisch, danach nur auf Nachweis der besonderen Hilflosigkeit
    Nachzulesen unter Teil A VersmedV, Nr. 5 (Seite 12 im Link).
    Es ist aber völlig offensichtlich, daß ein Mensch, der sich selbstständig mit eigenem PKW im Strassenverkehr fortbewegen kann, nicht hilflos ist.

  2. Merkzeichen „G“
    Bei geistigen Einschränkungen bzw. psychischen Erkrankungen (zu denen Autismus in der VersmedV gezählt wird > Teil B Nr. 3.5, Seite 26), gibt es idR keinen Anspruch auf Merkzeichen „G“ im Erwachsenenalter. Für psychisch kranke Menschen fehlt es an jeglichen Voraussetzungen in der VersmedV, bei geistigen Behinderungen müssen die Voraussetzungen des Teil D, Nr. 1f (s. 115) erfüllt sein. Du (bzw. Dein Sohn) wirst nicht ernstlich behaupten, daß ein Mensch mit PKW-Führerschein sich im Strassenverkehr auf unbekannten Wegen nicht zurechtfindet. Falls ja, müßte der Führerschein Deines Sohnes nämlich sofort eingezogen werden.

  3. Merkzeichen „B“
    Dieses Merkzeichen ist fest gekoppelt an das Vorhandensein anderer Merkzeichen (Teil d, Nr. 2b VersmedV, S. 115).
    Gibt es diese anderen Merkzeichen wie zB „G“ oder „H“ nicht mehr, dann muß auch automatisch das „B“ entzogen werden.

Noch eine Anmerkung zu Deinem Mann, so von Strassenbahnfahrer zu Busfahrer:
Ich bin seit 12 Jahren betrieblicher gewählter Schwerbehindertenvertreter, mittlerweile für fast 300 Menschen. Ich habe in den letzten 30 Jahren auch immer regelmäßig Menschen zu Behindertenwerkstätten gefahren.
Ich würde mich auch heute nie trauen, von Äußerlichkeiten auf den Umfang von Behinderung zu schließen. Dafür ist dieses Thema viel zu komplex und „Beziehungsfähigkeit“ hat mit dem Merkzeichen „G“ zB überhaupt nichts zu tun. Auch eine vermeintliche Selbstständigkeit kann nur so lange so aussehen, wie vertraute, ständig geübte Wege benutzt werden.
Aus diesen Anzeichen heraus Behinderung vergleichen zu wollen, ist reinste Kaffeesatzleserei.

&Tschüß
Wolfgang

Vermutlich, weil er qua Führerschein und nicht vorhandener Gehbehinderung in der Lage ist, übliche Stecken, die jeder mal geht, auch zu gehen (Merkzeichen G).
Wenn Euer Sohn trotz frühkindlichem Autismus nun in der Lage ist, sein Leben ohne ständige Begleitung bei der Nutzung von Öffis zu meistern , ist das mit dem Führerschein auch erledigt (Merkzeichen B). Er ist auch nicht hilflos ( Merkzeichen H), weil er offensichtlich trotz Autismus gelernt hat, ziemlich viel zu wuppen.
Das deutsche Schwerbehindertenrecht ist überhaupt nicht logisch. Es gibt hier mit Merkzeichen verbundene „Vorteile“ die mit der Sachlage wenig zu tun haben. Andererseits Missachtung von Lebensbedingungen.
Freut Euch einfach über den Sohn.
!

Hallo,

Das kann hier niemand beantworten. Deine Ausführungen wären dazu auch zu dürftig.

Ihr könnt doch gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. Wie, steht im Bescheid. Wenn das erfolglos ist könnt ihr klagen. Alles kostenlos und ohne Rechtsanwaltzwang.
Auch ich halte einen Vergleich mit anderen Behinderten für nicht zielführend.
N.N. es gibt keine Prozente sondern einen Grad der Behinderung GdB.

Gruß
Otto

An der Antwort stimmt einiges nicht. Es gibt keine „Freifahrtscheine“ sondern höchstens die Möglichkeit, sich eine Wertmarke für den ÖPNV zu kaufen. Eigenbeteiligung 80 € im Jahr. Alternativ kann man die Befreiung von der KFZ-Steuer beantragen.

Ein GdB von 50 reicht definitiv nicht. Voraussetzung ist ein Merkzeichen, mind. G bzw. H für Hilflos.
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Mobilitaet/Schwerbehinderung/Freifahrt/freifahrten_node.html

Automatisch zu streichen ist eine sehr beliebte Methode der Ämter, ganz egal mit wem man zu tun hat. So ist es für die bequemer. Sollen sich die „Bürger“ die Mühe machen, nachzuweisen, wenn sie etwas wollen.

Man hat aber jederzeit die Möglichkeit, die Neufeststellung zu beantragen. Dafür braucht man den behandelnden Psychiater. Ich sehe da aber ein Problem. Die Merkzeichen H Hilflosigkeit, G Gehbehinderung und das sogar mit Begleitperson sind schon sehr schwerwiegend. Das kollidiert mit dem Führerschein. Wer so Hilflos ist, dass er Merkzeichen H beantragt, muss schon sehr genau begründen, wie das mit dem Führen eines Fahrzeugs klappt.

Schöne Grüße an deinen Mann. Wer selbst eine Behinderung hat oder Angehörige hat, die eine Behinderung haben, sollte mit der oberflächlichen Beurteilung oder sollte man bei der Bemerkung schon Verurteilung anderer Leute sehr, sehr vorsichtig sein! Man sieht den Menschen nicht an, was sie haben. Ich empfinde es schon als frech, so etwas zu lesen.

Es gibt Krankheiten und Behinderungen, da haben die Menschen gute und schlechte Tage. Ob jemand nur 300 m laufen kann und plötzlich nicht mehr weiter kommt, kann ein Busfahrer kaum erkennen. Genauso wenig kann er riechen, wie viele Schmerzen jemand hat und hellsehen ob er am Montag auch so gut drauf war wie am Freitag. Jemand, der keine 100 m ohne Gehhilfe laufen kann, kann sehr wohl in der Lage sein, ggf. mit einem umgebauten Auto selbst zu fahren.

Dein Kommentar ist sehr missgünstig, was andere Menschen mit Behinderung angeht, und sehr selbstmitleidig, was die eigene Situation betrifft.

Mit den Merkzeichen ist das jedenfalls sehr einfach. Die Vergünstigung für den ÖPNV ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern ein Nachteilsausgleich. Um den zu bekommen, muss man aber einen Nachteil genau da haben.

Kann dein Sohn laufen? Bei allem, was über 500 m liegt, wird das mit einer Gehbehinderung schwierig. Also kein Merkzeichen G und aG schon mal gar nicht. Dafür müsste er beide Beine amputiert haben oder auf dem Niveau. Kann dein Sohn alleine Busfahren? Zugfahren? Ja? Dann ist er schon mal in Bezug auf das Fahren im ÖPNV nicht hilflos. Um Merkzeichen H zu bekommen, müsste er bei einer ganzen Reihe von Tätigkeiten auf Hilfe angewiesen sein. http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_H.htm
Wenn er aber so hilflos ist, dass er nicht alleine Busfahren kann, dann stellt sich die Frage, warum er alleine ein Auto fahren kann. Es ist ja möglich, dass er das eine kann und das andere nicht. Aber das muss dann begründet sein.
Du kannst mich auch anpflaumen wie du willst. Du musst das nicht mir gegenüber begründen, sondern dem begutachtenden Arzt beim Versorgungsamt! Das ist auch nicht ungerecht, weil das alle Menschen begründen müssen, die so einen Ausweis haben wollen. Ungerecht wäre, wenn ihr das nicht müsstet.

Hallo,

Du hast jetzt mehrere nahezu gleichartige Antworten erhalten. Du solltest diese mal aufmerksam lesen und Dich mit den Fakten auseinandersetzen. Genug Links dazu hast du ja erhalten.

Das es bei Autismus im Erwachsenenalter eben nur in Ausnahmefällen die Merkzeichen „G“ und „H“ gibt, habe ich Dir oben dargestellt. Nimm das bitte zur Kenntnis.

Jedenfalls ist der Umstand, daß es aufgrund der von Dir gemachten Angaben keinen Grund gibt, Deinem Sohn „G“ und „H“ (und damit auch „B“) zuzuerkennen, kein Grund, hier Menschen zu beleidigen, die versuchen, Dir die Rechtslage zu erläutern.
Das es im Übrigen bei vermutlich mehr als 6 Mio schwerbehinderten Menschen in diesem Land auch mal falsche Entscheidungen gibt, liegt in der Natur der Sache. Das gibt aber auch Deinem Sohn nicht das Recht, Unrechtmäßiges einzufordern.
Und wenn Dein Mann aufgrund der Kenntnis einiger weniger Fälle, aber offensichtlich ohne jegliche Rechtskenntnis meint, eine korrekte Bewertung von Schwerbehinderung einschätzen zu können, ist er entweder ein absolut seltenes Naturtalent oder aber - viel wahrscheinlicher - überschätzt er sich maßlos.

Zum Schluß: Wenn Du nicht bereit bist, auch Antworten zu ertragen, die Dir nicht unbedingt in den Kram passen, solltest Du nicht in einem Wissensforum anfragen.

&Tschüß

Hallo!
Ich habe inzwischen meinen Ausweis bekommen und habe Merkzeichen G. Das war mir aus dem Feststellungsbescheid nicht deutlich hervorgegangen, hab die letzten Wochen halt andere Probleme gehabt.
Sorry, dass ich da etwas oberflächlich war.

Gruß

Hab Merkzeichen „G“, sorry.