Also heißt der „Händler“, den Du kennst, HP oder Dell.
Ändert aber nichts am Sachverhalt und an der Tatsache, dass ein Verkaufsverbot nur möglich ist, wenn ein direktes Vertragsverhältnis besteht.
Dein Beitrag wäre im konkreten Fall sinnvoll gewesen, wenn das Systemhaus, welches ungefragt Office Pakete auf den Kunden PC installiert, direkt von MS beliefert würde. Ich kann jedoch keine Hinweise erkennen, die die Annahme stützen würden. Ergo ist es mir nach wie vor schleierhaft, auf welcher Grundlage MS dem Systemhaus den Vertrieb von MS Produkten untersagen könnte.
Auch wenn Du Herrn Dell persönlich kennst, der direkt von Herrn Gates beliefert wird, ändert das nichts daran.
Gruß
S.J.
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