Hallo!
Wenn ich jemanden mit dem Hammer auf den Kopf haue, brauch ich
aber einen guten Anwalt und gute Argumente, um dem Richter
klar zu machen, das ich den ja eigentlich gar nicht töten
wollte. das sollte eigentlich nur im falle der
unzurechnungsfähigkeit bei spezialfällen gelingen…
Mit Unzurechnungsfähigkeit hat das gar nichts zu tun. Und was einem geglaubt wird und was nicht, hat mit der Beweiswürdigung zu tun und nicht mit der rechtlichen Beurteilung - das darf man niemals vermischen.
Im Übrigen ist der konkrete Fall gar nicht soweit hergeholt. Ich war selbst bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg als Zuhörer dabei, in welchem es um eine solche Sache ging und der gerichtsmedizinische Sachverständige konnte medizinisch nachweisen, dass ein normaler Schlag auf den Kopf mit einem normalen Hammer mit der flachen Seite nicht einmal zu einer Bewusstlosigkeit des Opfers führt. Das löste tatsächlich das Erstaunen aller Anwesenden aus.
Im konkreten Fall war das deshalb wichtig, weil der Angeklagte das Opfer nach dem Hammerschlag erwürgt hat.
Er verteidigte sich damit, dass er das Opfer mit dem Hammerschlag nur verletzen, aber nicht töten wollte. Nach dem Schlag mit dem Hammer auf den Kopf war das Opfer dann allerdings bewusstlos, er aber glaubte es wäre tot. Um einen Sexualmord vorzutäuschen, zog er das Opfer aus, nahm einen Strick und erwürgte es. Dabei hatte er keinen Tötungsvorsatz, weil er glaubte, eine Leiche zu erwürgen. Die Verteidigung plädierte daher auf: Absichtlich schwere Körperverletzung und fahrlässige Tötung.
Diese Geschichte konnte nicht war sein, weil der Sachverständige nachweisen konnte, dass das Opfer nach dem Hammerschlag nichteinmal bewusstlos war. Es war daher so, dass der Hammerschlag nicht tödlich war und er das Opfer daher nach dem Schlag erwürgt hat. Und erst danach hat er den Sexualmord vorgetäuscht.
Herausgekommen ist dann natürlich eine glatte Verurteilung wegen Mordes.
War echt spannend der Prozess - einer der wirklich seltenen Fälle, wo der große Verhandlungssaal gerammelt voll mit Zuschauern war.
Gruß
Tom