Fragen zum Fernabsatzgesetz!

Hi Winnie,

nur steht das nicht im Gesetz.

Ja,

wobei ja immer die Durchführungsbestimmungen ausschlaggebend sind:

Bei der Computerkonfiguration könnte ja entscheidend sein, dass
durch den Händler die Komponente „Arbeit“ auf Wunsch des Kunden in die Sache eingeflossen ist, die bei Rücksendung verloren wäre, aber die Änderung am Produkt eigentlich vollständig rückgängig gemacht werden könnte. Vielleicht kann man dann Schadenersatz vom Kunden fordern?
Oder es könnte die Ausnahme „nach Wunsch des Kunden zugeschnitten“ gelten. (ist z.Z. in Durchlauf)

Nun könnte man so argumentieren, wenn etwas erst „besorgt“ werden muß, fließt auch „Arbeit“ ausser der Reihe in die Ware ein, die man nur für den Wunsch des Kunden tätigt und die hinterher nicht bezahlt wird. Klar, die Ware nutzt sich nicht ab, ist aber einem starken moralischen Verschleiß unterworfen. (auch wenn der Verkäufer eher zum Makler wird).

Aber wie dem auch sei, im obigen Fall hast Du wohl Recht, dass ist unlauter.

gruss
wl

Einbremsen ist hier wohl angebracht
Hallo Winnie!

Hier muss ich meinem Kollegen Francesco zu Hilfe kommen.
Francesco hat gut argumentiert und vor allem an Hand des Gesetzes nach den Regeln der juristischen Methodenlehre. Ob der Gesetzesinhalt sinnvoll ist oder nicht ist eine Frage der Rechtspolitik und nicht der Rechtsauslegung!

Eine Abqualifizierung dieses Forums ist jedenfalls nicht nötig. Auch wenn man kein Spezialist ist, kann jeder halbwegs fähige Jurist die Problematik eines Falles erkennen und darüber diskutieren. Abgesehen davon: Ich habe über das Thema Fernabsatz nach österreichischem und deutschem Recht wissenschaftlich gearbeitet, sprich meine Diplomarbeit auf der Universität geschrieben und muss aus meiner Sicht sagen, dass Francescos Argumentation Hand und Fuß hat und nach meiner Ansicht nach richtig ist. Deine Postings gehen am Problem vorbei und verkennen den Inhalt des Gesetzes sowie den Zweck, du interpretierst genaugenommen auch gegen den Wortlaut ohne das näher sachlich zu begründen. Du sagst, dass diejenigen, die eine andere Meinung begründet vertreten, sie seien nicht qualifiziert, obwohl es gerade gegenüber einem Rechtskundigen angebracht wäre, ihm eine gewisse Fähgikeit im Umgang mit Gesetzen zuzugestehen und nicht mit einer derartigen Arroganz juristisch nicht fundiert hier zu polemisieren.

Weiters ist das Verbraucherschutzrecht keineswegs ein besonderes Spezialgebiet, sondern Teil jedes Universitätsstudiums. Ein Spezialgebiet ist vielleicht das internationale Flugtransportwesen oder ähnliches, aber nicht so das FernAG.

Es macht jedenfalls nicht viel Sinn, hier Menschen in die Irre führen zu wollen, nur weil man irgendwelche Unternehmer protegieren will (ist hier so mein Eindruck). Natürlich kann man auch juristische Mindermeinungen vertreten, nur: diese müssen nach den Regeln der juristischen Methodik zustande gekommen und daher begründbar und auch als Mindermeinung gekennzeichnet sein! Auf deine Ansicht trifft das hier sicher nicht zu.

Gruß,
Tom

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Hallo Tom,

Eine Abqualifizierung dieses Forums ist jedenfalls nicht
nötig. Auch wenn man kein Spezialist ist, kann jeder halbwegs
fähige Jurist die Problematik eines Falles erkennen und
darüber diskutieren.

  1. Der (aus meiner Sicht) Knackpunkt, dass es um Ausnahmen von Fernabsatzgesetz geht, wurde im ersten Posting von Francesco überhaupt nicht erwähnt.

  2. Dieses ‚Abqualifizierung‘, weil man auf alternative (spezialisierte) Foren hinweist, zeugt von extremen Minderwertigkeitskomplexen. Kann ich nicht verstehen.

Deine Postings gehen am Problem

vorbei und verkennen den Inhalt des Gesetzes sowie den Zweck,
du interpretierst genaugenommen auch gegen den Wortlaut ohne
das näher sachlich zu begründen.

Ich bin inzwischen auch zu dem Schluß gekommen, dass Franchesco recht hat. Das ist aber( aus meiner Sicht) eben nicht mit dem Satz abgetan " Das Fernabsatzgesetz ist unabdingbar etc.". Warum ich evtl. anderer Meinung war, habe ich ausführlich aus meinem Rechtsemfinden heraus begründet, wenn es vielleicht auch falsch war. Die Sache mit der Konfiguration der Computers ist übrigens strittig. Und das kann weitere ähnliche Sachen nach sich führen.

Du sagst, dass diejenigen,

die eine andere Meinung begründet vertreten, sie seien nicht
qualifiziert, obwohl es gerade gegenüber einem Rechtskundigen
angebracht wäre, ihm eine gewisse Fähgikeit im Umgang mit
Gesetzen zuzugestehen und nicht mit einer derartigen Arroganz
juristisch nicht fundiert hier zu polemisieren.

Wo habe ich das gesagt? Wo habe ich jemand, der begründet argumentiert hat, als nicht qualifiziert bezeichnet?

Es macht jedenfalls nicht viel Sinn, hier Menschen in die Irre
führen zu wollen, nur weil man irgendwelche Unternehmer
protegieren will (ist hier so mein Eindruck).

Also, mal langsam. Ich habe hier niemanden in die Irre geführt, sondern den sprindenden Punkt an dieser AGB-Konstruktion überhaupt erst angesprochen. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass dieser strittig sein könnte. Und die Probleme im Rechtsenfinden schildert auch jeder aus seiner Sicht. Ich protegiere niemanden (ausser vielleicht mich selbst :smile:.

Natürlich kann

man auch juristische Mindermeinungen vertreten, nur: diese
müssen nach den Regeln der juristischen Methodik zustande
gekommen und daher begründbar und auch als Mindermeinung
gekennzeichnet sein! Auf deine Ansicht trifft das hier sicher
nicht zu.

Ähh, wieso muß ich meinen Beitrag als Mindermeinung kennzeichnen? Weil ich nicht mit Francesco übereinstimme? Woher soll ich wissen, was mindermeinung ist, und wieso soll ich, wenn ich schon drauf hinweise, dass das strittig sein könnte, noch einen Disclaimer runtermalen. Du spinnst. Vielmehr glaube ich, dass Du Dich hier irgendwie anschleimen oder aufspielen willst, denn die Sache liegt ja schon einige Tage zurück. Lass es sein. Es ist alles gesagt.

gruss
wl

Hallo winnie!

Sein lassen muss ich erstens gar nichts, weil ich mir von dir nicht das reden verbieten lasse. Das hat gar nichts damit zu tun, weil die Diskussion ein paar Tage alt ist.

Einschleimen will ich mich bei niemanden, ich kenne Francesco ja gar nicht, aufspielen will ich mich auch nicht, habe ich ja nicht nötig.

Störend ist vor allem dein Tonfall - manchmal ist es notwendig scharf zu argumentieren, das war aber hier nicht der Fall und ein bisschen mehr Sachlichkeit gegenüber jemandem, der im Unterschied zu dir vielleicht Rechtskundig ist, wäre in diesem Fall wohl angebracht - man hatte schon sehr den Eindruck, als wolltest du jemanden als mehr oder weniger unqualifiziert hinstellen. Jedenfalls ist zB das Beispiel von Rolf Becker in diesem Falle schlicht unpassend, weil es einen anderen Sachverhalt behandelt.

Wie schon gesagt - juristische Diskussionen laufen auf einer anderen und sachlicheren Ebene ab. Das ist schon alles.

Gruß
Tom

Eindruck, als

wolltest du jemanden als mehr oder weniger unqualifiziert
hinstellen.

nein, das wollte ich nicht, die Antwort war nur zu kurz und allgemein für eine nachfrage, deren Focus meiner Meinung nach anders lag.

Jedenfalls ist zB das Beispiel von Rolf Becker in

diesem Falle schlicht unpassend, weil es einen anderen
Sachverhalt behandelt.

Bspw. werde ich dann Kunden in Zukunft fragen, ob ich Ihnen einen roten oder einen blauen Fleck auf extra besorgte Sachen malen soll, und das dann als ‚Extraanfertigung‘ hinstellen.

… und daher anhand dieses Beispiels die Erläuterung meiner Vermutung, dass der Gesetzgeber (ja, ich weiss, der wortlaut ist anders) das Einfließen einer Extra Arbeit auf Wunsch des Kunden in die Ware gemeint haben könnte … aber ich will nicht die Sache im Kreis drehen. Der Wortlaut ist anders als mein Gerechtigkeitsemfinden.

Und ich erinnere mich in diesem Zusammenhang gerne an Durchführungsbestimmungen für einen ausländischen Kollegen, mit dem ich durch die Ämter gezogen bin:

Auskunft „Ausländerbeauftrage“:
Pragraph Bla „Nach soundsoviel Jahren kann jeder Ausländer einen Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft stellen.“.

Auskunft Ausländerbehörde:
Durchführungsbestimmung blabla " Aber nicht, wenn er mit einem Visum zu Studienzwecken in Deutschland ist."
(ja, alles nur sinngemäß).

gruss
wl

Hallo winnie,

Fremdenpolizei ist ein schlechtes Beispiel. Meiner praktischen Erfahrung nach halten sich Verwaltungsbehörden in erster Instanz und v.a. die Fremdenpolizei nicht besonders gerne an das Gesetz

Gruß
Tom