Hallo Tom,
Eine Abqualifizierung dieses Forums ist jedenfalls nicht
nötig. Auch wenn man kein Spezialist ist, kann jeder halbwegs
fähige Jurist die Problematik eines Falles erkennen und
darüber diskutieren.
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Der (aus meiner Sicht) Knackpunkt, dass es um Ausnahmen von Fernabsatzgesetz geht, wurde im ersten Posting von Francesco überhaupt nicht erwähnt.
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Dieses ‚Abqualifizierung‘, weil man auf alternative (spezialisierte) Foren hinweist, zeugt von extremen Minderwertigkeitskomplexen. Kann ich nicht verstehen.
Deine Postings gehen am Problem
vorbei und verkennen den Inhalt des Gesetzes sowie den Zweck,
du interpretierst genaugenommen auch gegen den Wortlaut ohne
das näher sachlich zu begründen.
Ich bin inzwischen auch zu dem Schluß gekommen, dass Franchesco recht hat. Das ist aber( aus meiner Sicht) eben nicht mit dem Satz abgetan " Das Fernabsatzgesetz ist unabdingbar etc.". Warum ich evtl. anderer Meinung war, habe ich ausführlich aus meinem Rechtsemfinden heraus begründet, wenn es vielleicht auch falsch war. Die Sache mit der Konfiguration der Computers ist übrigens strittig. Und das kann weitere ähnliche Sachen nach sich führen.
Du sagst, dass diejenigen,
die eine andere Meinung begründet vertreten, sie seien nicht
qualifiziert, obwohl es gerade gegenüber einem Rechtskundigen
angebracht wäre, ihm eine gewisse Fähgikeit im Umgang mit
Gesetzen zuzugestehen und nicht mit einer derartigen Arroganz
juristisch nicht fundiert hier zu polemisieren.
Wo habe ich das gesagt? Wo habe ich jemand, der begründet argumentiert hat, als nicht qualifiziert bezeichnet?
Es macht jedenfalls nicht viel Sinn, hier Menschen in die Irre
führen zu wollen, nur weil man irgendwelche Unternehmer
protegieren will (ist hier so mein Eindruck).
Also, mal langsam. Ich habe hier niemanden in die Irre geführt, sondern den sprindenden Punkt an dieser AGB-Konstruktion überhaupt erst angesprochen. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass dieser strittig sein könnte. Und die Probleme im Rechtsenfinden schildert auch jeder aus seiner Sicht. Ich protegiere niemanden (ausser vielleicht mich selbst
.
Natürlich kann
man auch juristische Mindermeinungen vertreten, nur: diese
müssen nach den Regeln der juristischen Methodik zustande
gekommen und daher begründbar und auch als Mindermeinung
gekennzeichnet sein! Auf deine Ansicht trifft das hier sicher
nicht zu.
Ähh, wieso muß ich meinen Beitrag als Mindermeinung kennzeichnen? Weil ich nicht mit Francesco übereinstimme? Woher soll ich wissen, was mindermeinung ist, und wieso soll ich, wenn ich schon drauf hinweise, dass das strittig sein könnte, noch einen Disclaimer runtermalen. Du spinnst. Vielmehr glaube ich, dass Du Dich hier irgendwie anschleimen oder aufspielen willst, denn die Sache liegt ja schon einige Tage zurück. Lass es sein. Es ist alles gesagt.
gruss
wl