Allerdings muss der Schadensersatzanspruch dazu ja erst mal entstehen. Und wenn jemand beim Unfall direkt stirbt, entsteht er eben gar nicht erst. Es gibt keine feste Regel dafür, aber wenn der Patient nicht eine gewisse Zeit lebt und möglichst noch „leidet“, erwirbt er auch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Und dann ist da auch nix zu vererben.
Ja, wenn für den Verursacher eines Schadens finanzielle
Konsequenzen entstehen versucht er nicht noch einmal den
gleichen Fehler zu machen.
Ja meinst Du denn im anderen Fall würde dem das am Arsch vorbei gehen wenn er einen Menschen auf dem Gewissen hat und er fährt gleich den nächsten um?
Hallo? Realitätsverlust?
Ist mir unverständlich wie man solchen Unsinn von sich geben kann, ehrlich.
Ich möchte aber schon sagen, dass es mich immer wieder nervt,
dass die Menschen von der Rechtsordnung verlangen, dass sie
menschliches Unglück quasi ungeschehen macht oder ihre
persönlichen Rachegelüste befriedigt. Es ärgert mich, dass in
noch so tragischen Unglücksfällen es für immer mehr Leute
darauf ankommt, wer jetzt Schuld ist und von wem man aus der
tragischen Situation möglichst viel finanziellen Nutzen ziehen
kann.
Du hast wohl recht, wenn es sich um ein tragisches Geschehen handelt,
d.h. man zwar eine „Schuld“ zuweisen kann, es aber eben Umstände gibt, die diese Schuld relativieren.
Ich wohne in der Frankfurter Innenstadt und unsere Strasse ist Einbahnstrasse.
Da düsen täglich entgegen der Einbahnstrasse so 8 bis 10 Autos durch - wohl vor allem, um div. Ampeln zu umgehen.
Da ist dann ein Unfall zwar für den Verunglückten tragisch, aber hier wäre es angebracht, von Täter und Opfer zu sprechen. Und dann stimme ich Deiner Aussage nicht mehr zu.
Viele Grüße
Peter
Ich stimme dir voll zu und möchte auch nicht missverstanden werden. Natürlich ist es vollkommen in Ordnung, berechtigte Schadenersatzansprüche geltend zu machen - ich würde das ja auch tun. Natürlich gibt es in dem von dir beschriebenen Fall einen Täter und ein Opfer - völlig klar.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es immer mehr Leute, sicherlich auch inspiriert von Amerika und populistischen (geldgierigen?) Rechtsanwälten, gibt, die sich von der Rechtsordnung Lösungen für menschliche bzw. psychische Probleme erhoffen (bzw. Rechtsanwälte die diese Möglichkeit vorgaukeln). Dies kann aber eine Rechtsordnung nicht leisten.
Manchmal gibt es einen Schuldigen, manchmal nicht und manchmal gibt es einen „Täter“, der aber trotzdem unschuldig ist. Aus einem tragischen Unglücksfall logischerweise resultierende psychische Probleme werden aber immer öfter dadurch kompensiert bzw. man versucht dies, indem man gegen den Schuldigen oder vermeintlich Schuldigen endlos prozessiert und man glaubt, dass man seine persönlichen Schwierigkeiten durch immer höher werdende Geldbeträge, die man von seinem Gegner bekommen könnte, ausgleichen kann - so ein Versuch endet aber zweifellos immer in Frustration, weil die Rechtsordnung eben die eigentliche Problemursache nicht beheben kann und soll.
Der Schadenersatz deckt Schadenersatzansprüche, nicht weniger, aber eben auch nicht mehr und das ist gut so.
Dass wir hier keine amerikanischen Verhältnisse wollen ist klar.
Zu wenig werden hier trotzdem noch die psychischen Folgen beachtet. Da ist uns Amerika und viele europäische Staaten einen Schritt voraus. Angenommen man verliert durch einen Unfall einen nahen Familienangehörigen. Das Leben gerät aus den Fugen. Anfänglich zwingt man sich zur Arbeit…, meist schafft man es wieder. Einige bleiben hängen, alleine durch die psychischen Probleme, werden krank, arbeitslos…Man kann sagen selber Schuld. Aber diese Folgen werden nicht anerkannt.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es immer mehr Leute,
sicherlich auch inspiriert von Amerika und populistischen
(geldgierigen?) Rechtsanwälten, gibt, die sich von der
Rechtsordnung Lösungen für menschliche bzw. psychische
Probleme erhoffen (bzw. Rechtsanwälte die diese Möglichkeit
vorgaukeln). Dies kann aber eine Rechtsordnung nicht leisten.
Dass wir hier keine amerikanischen Verhältnisse wollen ist
klar.
Zu wenig werden hier trotzdem noch die psychischen Folgen
beachtet. Da ist uns Amerika und viele europäische Staaten
einen Schritt voraus.
Was nicht per se bedeutet, daß das positiv ist…
Angenommen man verliert durch einen
Unfall einen nahen Familienangehörigen. Das Leben gerät aus
den Fugen. Anfänglich zwingt man sich zur Arbeit…, meist
schafft man es wieder. Einige bleiben hängen, alleine durch
die psychischen Probleme, werden krank, arbeitslos…Man
kann sagen selber Schuld. Aber diese Folgen werden nicht
anerkannt.
Du meinst mit „anerkannt“ Deinen bisherigen Postings zufolge automatisch „finanziell entschädigt“. Wie bereits Tom dargelegt hat, ist es auch gut so, daß dem so ist. Damit würde eine Tür geöffnet, die dankenswerterweise in Deutschland verschlossen ist. Menschen sterben - an Krankheiten, an Unfällen oder was weiß ich was. Die überlebenden Angehörigen müssen weiterleben, egal ob jemand für den Tod des Gestorbenen verantwortlich war oder nicht. Gibt es einen Verantwortlichen, werden in Deutschland die tatsächlichen und objektiv belegbaren finanziellen Schäden der Angehörigen ersetzt (z.B. wenn der Getötete der Ernährer einer Familie war). Seelisches und psychisches Leid durch den Verlust eines Angehörigen läßt sich aber zum einen nicht finanziell bemessen (was ist ein Mensch wert???), zum anderen stünde eine solche Entschädigung nur den „Sensiblen“ zu, die entsprechend leiden; das führt entweder dazu, daß die „Starken“ leer ausgehen oder plötzlich alle leiden und in ein tiefes tiefes Loch fallen und sich dies von willigen Psychologen bescheinigen lassen, weil sie ja sonst keine Kohle kriegen - nein, nein und nochmals nein, damit dürfen wir gar nicht erst anfangen…
Zu wenig werden hier trotzdem noch die psychischen Folgen
beachtet.
Psychische Folgen (abgesehen von Therapiekosten oä) sind im Allgemeinen nicht quantifizierbar und vor allem mit Geld sowieso nicht mehr gutzumachen.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß er Erhalt eines größeren Geldbetrags tatsächlich über den Schmerz des Verlusts einer geliebten Person hinweghilft.
Und es gibt Menschen,denen geht das am „Arsch“ vorbei.
Ja klar gibt es solche (wobei das in Wahrheit äußerst wenige sind, es sei denn man leidet unter Verfolgungswahn und glaubt, dass alle so sind) - das ist aber auch nur eine Feststellung und sonst nichts, insb. trägt diese Feststellung zur Lösung des Problems nichts bei.
Anerkennung von Schuld !
Es gibt sogar Anwälte die ihren Kunden dringlichst empfehlen
keinen Kontakt mit Opfern oder Hinterbliebenen aufzunehmen.
Sogar dies könnte als Schuldanerkennung angesehen werden.
…und was ist der Hintergrund eines solchen Ratschlages? Darüber schon einmal nachgedacht?
Es gibt halt Menschen, die so nett sind und denen nicht alles egal ist und die Kontakt mit Opfern und Hinterbliebenen aufnehmen und dann gibt es eben Opfer und Hinterbliebene die versuchen, dem „Täter“ genau daraus dankenswerterweise im Nachhinein einen juristischen Strick zu drehen (meist Gott sei Dank nicht erfolgreich) - da ist dann das starre gut-böse Schema doch schon etwas aufgeweicht oder?
Genau das von dir hier selbst beschriebene gehört zu den Auswüchsen gegen die ich mich so wehre und weshalb ich so dagegen bin, hier die Schadenersatzregelungen auszudehnen.
Psychische Folgen (abgesehen von Therapiekosten oä) sind im
Allgemeinen nicht quantifizierbar und vor allem mit Geld
sowieso nicht mehr gutzumachen.
Und wenn jemand durch die psychischen Folgen krank und
arbeitslos wird ?
Das Problem der Psychologie ist, daß sie solche Kausalitäten
nur sehr schwer zweifelsfrei belegen kann.
Und deswegen ist es gut so, daß die Betroffenen diese Schäden nicht ersetzt bekommen?
In diesem Bereich liegt bei uns wirklich etwas im Argen. Ich habe zwar auch kein schlüssiges Konzept wie das zu bewältigen wäre, aber imho müssen sich die Juristen hier wirklich etwas überlegen. Diese Folgen als hinzunehmendes Schicksal darzustellen greift jedenfalls zu kurz.
Also ich weiß jetzt nicht, wie da der Stand der deutschen Rechtsprechung ist.
In Österreich hat der OGH schon klargestellt, dass solche konkreten Schäden zu ersetzen sind. Das Problem stellt sich eigentlich nur dann, wenn es um den rein ideellen Schaden geht, also z.B. Schadenersatz für die Trauer an sich - dieser wird nicht zugesprochen.