Diese Parkplätze sind doch eigentlich nur auf Privatgelände anzutreffen, oder? Ansonsten hielte ich das für unzulässig. Auf einem öffentlichen Gelände würde ich mich nicht dafür interessieren und dort parken. Denn das GG gilt eben nur für den öfetnlich-rechtlichen Bereich, die kannst ja auch eine reine Männer oder Frauenkneipe aufmachen, das wäre auch erlaubt.
Übrigens sind Männer nicht nur häufiger Täter, sondern auch Opfer von Gewalttaten, somit bräuchten eigentlich sie spezielle Parkplätze. Nur das subjhektive Gefährungsempfinden ist bei Frauen ausgeprägter.
der vergleich mit apartheid ist eine frechheit. darauf gehe ich gar nicht weiter ein.
frauenparkplätze werden auf KUNDENWUNSCH bei kaufhäusern u.ä. installiert. also gibt es offensichtlich nachfrage. es gilt in dem fall das HAUSRECHT d.h. jeder darf jeden aus seinem besitz hinauskomplimentieren den er will bzw. jeder darf regeln aufstellen, wer wo auf SEINEM grund und boden parken darf und wo nicht. wenn dir das nicht paßt, dann kaufe woanders ein!
gruß
datafox
der vergleich mit apartheid ist eine frechheit. darauf gehe
ich gar nicht weiter ein.
Danke.
Gruesse
Elke
(Suedafrika 1979-1995)
danke, danke
Hallo allerseits,
tja, da ist auf meine provokante Frage ja einiges an interessanten
Statements rüber gekommen. Von sachlich bis stark gefühlsbetont. Von
teilweiser Zustimmung bis schon persönlichem Angriff.
Dabei war es nur eine Frage, ohne das ich dabei meine Meinung zum
Ausdruck gebracht habe. Aber es kann so viel hinein interpretiert
werden…
Eine Frage habe ich aber doch noch :
Es geht also hier um Privatgrund/-besitz. Was ist jetzt, wenn jemand
ein Schild an seiner Kneipe hat „Zutritt nur für Männer“, daneben
eine Kneipe / ein Laden mit „Kein Zutritt für Türken“.
Gibt es da Unterschiede?
Gruß
TeeBird
Hallo,
Das tut mir leid für Dich. Ich habe in Schwarzafrika praktisch keine schlechten Erfahrungen im Zusammenhang mit meiner Hautfarbe gemacht…
… aber was hat das mit Frauenparkplätzen zu tun?
Mir ging es darum dass die „whites only“ Regelungen im Apartheids-Südafrika einfach nur rassistisch waren. Oder meinst Du, mit den Regelungen sollten Weiße vor Schwarzen „geschützt“ werden?
Wenn Du in Nordafrika in der Situation, die Du beschrieben hast, von der Polizei vor dem wütenden Mob geschützt worden wärst, hätte das einen Hintergrund gehabt, der etwas mit Deiner Sicherheit zu tun hat und das wäre dann ja auch OK gewesen!
Gruß
Jens
Eine Frage habe ich aber doch noch :
Es geht also hier um Privatgrund/-besitz. Was ist jetzt, wenn
jemand
ein Schild an seiner Kneipe hat „Zutritt nur für Männer“,
daneben
eine Kneipe / ein Laden mit „Kein Zutritt für Türken“.
Gibt es da Unterschiede?
Selbstverständlich. Zutritt nur für Männer z.B. ist erlaubt. Dabei handelt es sich um eine Lokalität oder Veranstaltung für diese Spezies.
Menschen darf allerdings nur wegen ihrer Herkunft der Zutritt in ein öffentliches Lokal nicht verwehrt werden. Der Besitzer kann deswegen angezeigt werden. Anders sieht es aus, wenn dieser Ausländische Besucher bereits unangenehm aufgefallen ist. Dann kann der Besitzer natürlich von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
Quelle: Radiosendung vom weißichnichtmehr bei WDR 2.
Gruß
roland
hi
Es geht also hier um Privatgrund/-besitz. Was ist jetzt, wenn
jemand
ein Schild an seiner Kneipe hat „Zutritt nur für Männer“,
daneben
eine Kneipe / ein Laden mit „Kein Zutritt für Türken“.
Gibt es da Unterschiede?
Selbstverständlich.
aja ? wenn dann NUR in der Formulierung… „Kein Zutritt für Frauen“ im ersten fall… oder "nur Zutritt für Deutsche i.S.des Art.116 GG) oder hast du da jetzt irgendwelche verbrieften Quellen ??? Grundsatzurteile ??
Zutritt nur für Männer z.B. ist erlaubt.
Dabei handelt es sich um eine Lokalität oder Veranstaltung für
diese Spezies.
soso …
Menschen darf allerdings nur wegen ihrer Herkunft der Zutritt
in ein öffentliches Lokal nicht verwehrt werden.
aufgrund ihres Geschlechtes auch nicht … steht übrigens im gleichen Artikel (es ist Art. 3 GG) wenn überhaupt dann nur aufgrund des Alters… bzw. des noch nicht ausreichenden Alters (Jugendschutzgesetz nennt sich das dann aber )
Der Besitzer kann deswegen angezeigt werden.
genau…d.h. wenn ich gerade in dem Augenblick mal besonders streitsüchtig bin (PMS oder so :o) man (!) hat ja ausreden) …könnte es sein dass ich das mache… einfach so … :o)
Anders sieht es aus, wenn
dieser Ausländische Besucher bereits unangenehm aufgefallen
ist.
anders sieht es aus wenn überhaupt IRGENDEIN Gast schonmal… dann darf man ein hausverbot aussprechen … aber das ist auch eher nicht geschlechtsspezifisch :o)
Quelle: Radiosendung vom weißichnichtmehr bei WDR 2.
irgendwie würde mir jetzt als QUELLE : Grundgesetz Artikel III besser gefallen… weiss auch nicht warum… kommt mir ingesamt einfach ein bisschen seriöser und glaubwürdiger vor
Gruß Hexerl
Hi,
irgendwie würde mir jetzt als QUELLE : Grundgesetz Artikel III
besser gefallen… weiss auch nicht warum… kommt mir ingesamt
einfach ein bisschen seriöser und glaubwürdiger vor
kleiner Tip: lies mal die ersten Antworten auf die Ursprungsfrage. Da ist erklärt, warum dieser Ansatz falsch ist.
Gruß Stefan
Hallo,
hast du alles richtig und im richtigen Zusammenhang gelesen oder wolltest du nur nochmal deinem Nick gerecht werden 
Gruß
roland