Freigrenzen Waren bei Transit durch die Schweiz

Hallo Rolf!

zum Einen wäre ich Dir dankbar wenn Du in einem anderen Ton
mit Deinen Mitmenschen umgehen würdest.

Wie man in den Wald ruft…
/t/urlaub-oesterreich-ankratzen-gefaehrlich/6434145/9

Unverständlicherweise wurde der Kollege für diese unqualifizierte und herabwürdigende Aussage nicht gerügt. Warum?

Zum Zweiten verstehe

ich nicht, was an der vorhergehenden Aussage nicht stimmt.

Der erste Fehler liegt schon mal darin, dass ein Link des deutschen Zoll gepostet wurde. Hier geht es aber um schweizer Zollrecht.

Fehler Nr. 2: Aus dem von mir geposteten Link geht hervor, dass Waren, bis auf Ausnahmefälle, bis 5.000 Franken überhaupt formlos vorgmerkt werden, auch ohne Leistung einer Sicherstellung. Auch die Ausnahmen unterliegen keiner Verzollung zum freien Verkehr, sondern werden mittels Transitschein vorgemerkt. Die vom Kollegen gepsotete Vorgangsweise, Verzollung und Ansuchen um Rückerstattung, unterscheidet sich davon wesentlich und ist zolltechnisch völliger Unsinn.

mfg