Freigrenzen Waren bei Transit durch die Schweiz

Hallo,

auf dem Rückweg vom Urlaub in Italien durchqueren wir die Schweiz. Wir haben uns nun gefragt, welche Einreisebestimmungen gelten.
Gelten die Freigrenzen für Waren der Schweiz oder die der EU?
Wer kann uns weiter helfen?

Hi Marko,

innerhalb EU kannst Du hier nachlesen.

Im Transit durch die Schweiz kannst Du so ziemlich alles mitnehmen, wenn Du es bei der Einfuhr verzollst. Bei der Ausfuhr bekommst Du Dein Geld (in SFR!) wieder zurück.
Wie immer gilt der Satz: No risk, no fun: Kontrollen sind die Ausnahme.

Wie würdest du deine Aussage bewerten? Schwachsinniger Mist? Denn genau das ist sie. Wenn man nichts weiss, dann besser mal nichts sagen.

Hier ein Link der es wirklich erklärt

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/zu_beachten/…

Wenn der Intellekt nicht zum Lesen, geschweige denn zum Verstehen des eigenen Links reicht, sollte man es nicht auch noch zum Überfluss mit Schreiben probieren!
Si tacuisses, …

MOD: Zwei Bitten
Hi Nosoana,

zum Einen wäre ich Dir dankbar wenn Du in einem anderen Ton mit Deinen Mitmenschen umgehen würdest. Zum Zweiten verstehe ich nicht, was an der vorhergehenden Aussage nicht stimmt.

Vielleicht magst Du das näher darlegen.

Danke
Rolf

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Hallo Rolf!

zum Einen wäre ich Dir dankbar wenn Du in einem anderen Ton
mit Deinen Mitmenschen umgehen würdest.

Wie man in den Wald ruft…
/t/urlaub-oesterreich-ankratzen-gefaehrlich/6434145/9

Unverständlicherweise wurde der Kollege für diese unqualifizierte und herabwürdigende Aussage nicht gerügt. Warum?

Zum Zweiten verstehe

ich nicht, was an der vorhergehenden Aussage nicht stimmt.

Der erste Fehler liegt schon mal darin, dass ein Link des deutschen Zoll gepostet wurde. Hier geht es aber um schweizer Zollrecht.

Fehler Nr. 2: Aus dem von mir geposteten Link geht hervor, dass Waren, bis auf Ausnahmefälle, bis 5.000 Franken überhaupt formlos vorgmerkt werden, auch ohne Leistung einer Sicherstellung. Auch die Ausnahmen unterliegen keiner Verzollung zum freien Verkehr, sondern werden mittels Transitschein vorgemerkt. Die vom Kollegen gepsotete Vorgangsweise, Verzollung und Ansuchen um Rückerstattung, unterscheidet sich davon wesentlich und ist zolltechnisch völliger Unsinn.

mfg

Ich vergaß
Der letzte Satz des Kollegen: No Riks no Fun…
kann sogar als Aufforderung zu einer Straftat angesehen werden.

Hi Nosoana,

vielen Dank. Das Posting, auf das Du Dich beziehst, hatte ich tatsächlich nicht wahrgenommen.

Und danke für die Erklärung. Den Unterschied zwischen „Verzollen und Zoll erstattet bekommen“ und „Kaution und Kaution erstattet bekommen“ hatte ich ebenfalls in der schnelle des Durchlesens nicht erkannt.

bye
Rolf

vielen Dank.

Keine Ursache!

Das Posting, auf das Du Dich beziehst, hatte ich
tatsächlich nicht wahrgenommen.

Kann passieren, kein Problem!

Und danke für die Erklärung. Den Unterschied zwischen
„Verzollen und Zoll erstattet bekommen“ und „Kaution und
Kaution erstattet bekommen“ hatte ich ebenfalls in der
schnelle des Durchlesens nicht erkannt.

Obwohl für den Laien der Unterschied nicht so massiv ausschauen mag, handelt es sich um komplett verschiedene Verfahren. Es könnten, dazu kenne ich die Schweizer Gebührenverordnung leider zu wenig, bei Variante 1, Verzollen und Rückerstattung beantragen, sogar Gebühren anfallen.

bye
N.