Freimenge bei mehrmaligem Ein- und Ausreisen?

Ich werde demnächst in Kanada und USA sein, dann zurück nach Deutschland fliegen, wenige Stunden nach meiner Rückkehr jedoch wieder ausreisen, um den nächsten Businesstrip nach Dubai anzutreten. Ich werde ziemlich sicher in DE Einreisen und nicht im Transitbereich warten, da meine Flüge nicht zusammen als Transit gekoppelt sind und von verschiedenen Airlines an verschiedenen Terminals abgefertigt werden. Dabei werde ich wohl denselben Koffer mitnehmen und nicht erst heimfahren um „umzupacken“. Einige Tage später komme ich wieder nach Deutschland zurück.

Gilt dann die Reisefreimenge von 430,- für mich doppelt (sprich für die Einreise aus Kanada und dann noch für die Einreise aus Dubai), wenn ich meinen mehrstündigen Aufenthalt außerhalb der Transitzone und damit meine Einreise in die BRD nachweisen kann? Oder fällt das unter „kurz aufeinanderfolgende Wiedereinreise“?

Selbstverständlich würde ich Rechnungen und Co. sorgfältig aufbewahren und mir ggf. meine Einreise beim Zoll/an der „Grenzüberschreitung“ bestätigen lassen.

Die beste Antwort, bekommst Du wohl direkt bei der bundespolizei/Zoll.
Ruf an und frage dort, sind in der Regel sehr nett und hilfsbereit.
Gruss Falko

Moin,

/t/faq-zoll-und-import/4873917

Ich werde ziemlich sicher in DE Einreisen
und nicht im Transitbereich warten, da meine Flüge nicht
zusammen als Transit gekoppelt sind und von verschiedenen
Airlines an verschiedenen Terminals abgefertigt werden.

Allein wegen des neuen Eincheckens wirst du normalerweise den Transitbereich verlassen. Sollte es theoretisch anders machbar sein würdest du eben bewusst einreisen indem du den Transitbereich verlässt.

Gilt dann die Reisefreimenge von 430,- für mich doppelt
(sprich für die Einreise aus Kanada und dann noch für die
Einreise aus Dubai), wenn ich meinen mehrstündigen Aufenthalt
außerhalb der Transitzone und damit meine Einreise in die BRD
nachweisen kann? Oder fällt das unter „kurz
aufeinanderfolgende Wiedereinreise“?

Das sind 2 getrennte Reisen, insofern gilt die Reisefreigrenze sowohl für die USA- wie auch die Dubai-Reise.

Zu klären wäre der rein praktische Aspekt: nachzuweisen, dass die in den USA erworbenen und bei der 1. Einreise bereits zur Gemeinschaftsware gewordenen Waren bei der 2. Einreise aus Dubai vom Zoll nicht als dort erworbene Waren erkannt werden.

Selbstverständlich würde ich Rechnungen und Co. sorgfältig
aufbewahren und mir ggf. meine Einreise beim Zoll/an der
„Grenzüberschreitung“ bestätigen lassen.

Genau so würde ich es machen! Rechnungen mitführen und ansonsten bei deinem kurzen Zwischenaufenthalt zum Zoll gehen und eine sog. „Nämlichkeitssicherung“ durchführen lassen. Damit wird bestätigt, dass die vorgelegten Waren bereits als Gemeinschaftsware in der EU „akkreditiert“ sind.

Gruß,

MecFleih