Hallo!
ja aber sie macht doch momentan die meisten Kompromisse. Sie
geht in seine Wohnung, weil das beruflich für ihn günstiger
ist. Der Hund darf nicht mit in sein Bett. Wäre es jetzt nicht
an der Zeit für einen Kompromiss seinerseits, beispielsweise
den Hund auf einer Decke auf der Couch zu akzeptieren?
Das kann ich nicht beurteilen, da ich kaum Details kenne. Das müssen also die beiden unter sich ausmachen. Es bleibt aber dabei, daß beide wollen, daß der andere sich stückweise verändert. Deswegen gilt auch ie Aussage für beisde Seiten.
Die Erwartung des Freundes ist ebenso berechtigt wie die der
Fragestellerin.Bis jetzt sehe ich aber nur, daß sie Kompromisse eingegangen
ist, während er sich überhaupt nicht bewegt hat.
Aber auch das macht ihren Anspruch nicht „berechtigter“. Es gibt keine „Berechtigten“ oder „unberechtigten“ Ansprüche. Was ich damit meine, habe ich hier schon mal ausführlich beschrieben:
/t/ich-bin-ein-drecksack/5563261/28
„Berechtigte Ansprüche“ sind nur eine Umformulierung von „Man kann erwarten“.
Gruß,
Max