Frist Finanzamt - Steuererklärung

Arbeitest du jetzt beim Leistungsvergleich? :wink:)

Da ist die Laufzeit einer Erklärung tatsächlich eine Kennzahl.

Nein, nein, ich habe von Einreichung per Post bis Empfang Steuerbescheid gerechnet.

Übrigens der mit der zweiwöchigen Laufzeit (für 2008) wurde dieses Jahr eingereicht :wink:

Für sportsman: Die EDV-Probleme o.ä. beziehen sich auf das Veranlagungsjahr 2009. Und wenn man weiß, welche Gesetzesänderungen für 2009 eingetreten sind, dann können auch diese Verzögerungen nachvollzogen werden.

Und wenn es einen brennend interessiert, warum es so lange mit der Bearbeitung dauert, dann hier nochmal der Tipp: Ein Anruf kann da sehr helfen.

Das finanzamt ist nicht zimperlich
mit dem setzen von Fristen (das gilt im übrigen für alle
deutschen Behörden), wenn es aber darum geht selber mal was in
einer bestimmten Frist abzuwickeln, da lassen sich die feinen
Behörden immer alle Zeit der Welt.

das Finanzamt hat aber oft auch keine Probleme mal zu sagen „ok, Sie bekommen eine Fristverlängerung“ oder „ok, das Schreiben können Sie - zusätzlich zu den bereits gegebenen 4 Wochen - auch in 2 Wochen beantworten“
Das Finanzamt tut mehr als nur mit der Knute dazustehen …

LG

Pech gehabt, die Würzburger/Nürnberger FA zahlen bereits 09 aus :wink:

Eine Untätigkeitsklage ist nach 3 Monaten möglich.
Aber den Ärger möchte ich mir nicht wirklich antun
GRuß Tom, Beamter

muss ja kein äger sein :wink:)

sicher aber nur fälle ohne anlage kap

und dann gibt es ja auch die personen der ringvorsorge, die es sich zum ziel setzen, die behörden mit sinnlosen anträgen nahezu lahm zu legen. aber auch diese sinnlosen anträge bedürfen ihrer zeit… und so weiter. aber meckern ist halt einfach am einfachsten, gelle sportsman?

Eine Untätigkeitsklage ist nach 3 Monaten möglich.

Gibts dazu ne Rechtsgrundlage?

Einfachste und erfolgreiche Möglichkeit (ohne Nebenwirkungen / verärgerten Sachbearbeiter) zur Beschleunigung:

Humorvoller Brief an das FA,
mit der Bitte, die EkSt-Erklärung bald zu bearbeiten, da man die Steuererstattung für den Urlaub eingeplant hat und sie nun doch recht dringend benötigt. …
o. ä. :wink:

.

Abhilfe für kommende Jahre:
Freistellungsaufträge bei der Bank stellen und Freibeträge in der Loohnsteuerkarte in sinnvoller Höhe eintragen lassen und das Mehr an Netto monatlich per Dauerauftrag auf einem (Tageswgeld-)Konto sammeln.

Dann kommt mit der EkSt-Erklärung kaum noch Geld rüber, und man kann sie gelassener abwarten.

Gruß JK