Frist zur Nachzahlung der Nebenkosten

Gibt es eine definitiv festgelegte Frist zur Nachzahlung der Nebenkosten( nach Erhalt der Abrechnung)als auch zum Erhalt von einem Guthaben.

Besten Dank ,
David

Hallo!

Zahlung innerhalb 30 Tage nach Erhalt der Abrechnung.

Ein Guthaben, so nicht bereits bei der Nachzahlung verrechnet, muss unverzüglich (was auch immer das genau bedeuten mag) ausgezahlt werden. Gemeint ist ohne schuldhaftes Verzögern.

MfG
duck313

Was tu ich ,wenn der Vermieter wünscht ,es innerhalb von zwei Wochen zu haben,und kündigt an,nach Nichterhalt ( innerhalb zweier Wochen) einen Mahnbescheid zu schicken…
Nachzahlungsbruef( im Brief datiert vom 15.7) kommt erst am 24.7. in meinen Postkasten und in meine Hand.

Danke ,David

Wünschen kann man sich ja vieles.
Aber laut BGB § 286, Abs. 3 ist sowohl der Mieter bei Nachzahlung als auch der Vermieter´bei Guthaben erst nach 30 Tagen in Verzug.

Deshalb ist ein Mahnbescheid vor Ablauf der 30 Tage wirkungslos.
Auch Verzugszinsen kann man erst dann verlangen.

Die Frist läuft natürlich erst ab Erhalt.
Allerdings nicht, wenn Du erst nach 2 Wochen mal wieder in den Kasten guckst oder aus dem Urlaub zurückkehrt !

MfG
duck313

Ne,ne…der Nebenkostenbrief (der ist in der Adresszeile des Briefkopfes mit 15.7. datiert) kam 24.7. an,ich war jeden Tag da.Er müsste es mit Einschreiben machen,da wüsste er ja,wenn der Brieträger ihn entweder reingeworfen oder übergeben hat.
Es herrscht zur Zeit eine große Terz um eine Unterlage,die der Vermieter mir als Fotografie im Handy zugesandt hat (die-richtige -Kopie bekomme ich wahrscheinlich im September …) bzw.die Hausverwaltung verweigert konsequent die Einsichtnahme derer.

Nun denn.
Besten Gruß,David

Kann es nicht sein, dass er absichtlich den Brief rückdatiert hat, um mehr Druck aufzubauen?

Na, dafür werden sie schon Gründe haben …
Ist es eine Unterlage, auf deren Einsicht man Anspruch hat?

Ich würde dem jedenfalls einen eingeschriebenen Brief schreiben, in dem steht, dass ich den Brief vom 15. am 24. erhalten habe (Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Juli, das ich am 24. Juli per Post erhalten habe o.ä.) , und in dem auf diese 30-Tage-Frist aufmerksam gemacht wird.
Und wenn diese Unterlage was mit den hier diskutierten Nebenkosten zu tun hat, würde ich die Zahlung jedenfalls des betreffenden Teils der Nebenkosten von der gewährten Einsicht abhängig machen.

Bin KEINE Juristin.

Kann sein ,dass er es absichtlich gemacht hat ,nur was soll ihm das nützen .Entscheidend ist ,dass ich den Brief unter Zeugen am 24.7. aus dem Briefkasten geholt hat.Er sollte seine Kraft nicht in Spitzfindigkeiten reinstecken ,sondern die Dinge so nehmen ,wie sie real sind.Und selbst dann ,hätte ich bis 15.8. Zeit.
Die Unterlage ,die ich angefordert hatte,ist die Jahresabrechnung,die ich als Abfotografie in WhatsApp (?) bekam ,mit dem Hinweis ,das reicht für mich .(Wenn ich das bei mir auf der Arbeit mache ,ein offizielles Dokument mit dem Handy abfotografiere,noch dazu absende,war’s das für mich,auch nach fast 20 Jahren.)Er könne mir (nach Erinnerung daran )nach der Elternzeit im September eine Kopie zukommen lassen. Er verweist mich auf die Hausverwaltung,bei der ich jederzeit (!)Einsicht nehmen könnte ,wie er mit höchstpersönlich schriftlich mitteilt.Jedoch weigern die sich .

Gruß,David

Von was denn?

Eine Jahresabrechnung gibt es jedes Jahr von der Hausverwaltung für die Vermieter.Ich habe sie nur von 2014,damals auf Anfrage.Meine Nachbarn im Haus bekommen die (ohne das das im Mietvertrag festgelegt ist oder die gar anfragen müssten) automatisch mit der Nebenkostenabrechnung ,zusammen mit Heizkosten.Jahr für Jahr.
Für dieses Mal habe ich vom Vermieter schriftlich eine Information,daß ich jederzeit in den Räumen der Hausverwaltung Einsicht haben kann .Leider tun die so ,als wäre es Fort Knox.

Gruß,David

Von einem Stück Papier, das ihm als Mieter überhaupt nicht zusteht.

Ja, ok, da gibt es einen Thread zum selben Thema.
Ich nehme aber doch an, dass hier lediglich nicht der korrekte Begriff verwendet wurde und diese Nebenkostenabrechnung für Mieter gemeint ist.

Und vielleicht hat er keinen Anspruch auf eine papierhafte Kopie, aber die Einsichtnahme wird ihm ja auch verweigert.

Eine Abfotografie von einer DIN-A-4-Seite auf WhattsApp ist doch viel zu klein, wer kann sowas lesen?

Nee, die für ihn bestimmte Mieter-Nebenkostenabrechnung hat er doch in Papierform bekommen.

Er hat aber geschrieben:

Ja, man darf Einsichtnahme in die Unterlagen verlangen, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen, habe ich auch mal bei der Vermieterin meiner Mutter gemacht, auch einmal bei unserem letzten Vermieter, aber mehr auch nicht.

Wie kann man auf die Idee kommen ,eine offizielle Unterlage (noch dazu mit vertraulichen Adressdaten) auf einer privaten Social Media Seite einem Mieter zukommen zu lassen (und der soll dann noch gnädig zufrieden sein).
Wieso haben mehrere angefragte Mitmieter in dem Haus (mit logischerweise gleicher Hausverwaltung)die Jahresabrechnung ohne jegliches Angefrage -automatisch -
mit der Nebenkostenabrechnung mitbekommen.Steht bei denen nicht im Mietvertrag ,dass das so sein muss.
Ich schätze es ist was persönliches,das sich ohne Begründung stur gestellt wird,als wäre die Jahresabrechnung in meinem Fall ein geheimzuhaltendes Blatt.
Und ,die Überweisungsfrist bei Nebenkostennachzahlung sind laut BGB 30 Tage ,hier macht er seine eigenen Gesetzte.

Lieben Gruß ,
David

Und warum ist der Mieter nicht zufrieden?
Unterstellt er, dass die Fotografie eine Fälschung sein könnte? Ist sie unleserlich oder unvollständig?

Der Mieter hat das Recht auf Einsichtnahme - und zwar beim Vermieter. Jetzt bekam er sogar eine Kopie aufs Handy geschickt.

Es sind doch die Daten des Vermieters und der Hausverwaltung, die der VM über WhatsApp übermittelt. Offensichtlich ist der Mieter ja bereits vorher schon Nutzer von WhatsApp - sich dann auf Datenschutz zu berufen, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Als Gewerbetreibender WhatsApp zu nutzen (und damit die Namen und Telefonnummern aller im Telefonbuch gespeicherter Kontakte an Fecesbook zu leiten) ist tatsächlich unzulässig. Das hat aber keine mietrechtliche Konsequenz.

Ja und mit den Begriffen hat er es auch nicht so.Schickt eine Nachzahlung ,die er als Guthaben deklariert ,mit 2 Wochen Nachzahlungsfrist .Es sind laut Gesetz 30 Tage.
Nun isses friedlich geklärt.Natürlich mit Nachsendung der zustehenden Jahresabrechnung,es ist nun mal so.

Gruß,David

Nun - man kann auch Whatsapp auf dem PC benutzen. Ohne irgendeine Telefonnummer zu verraten.

Aber das ist natürlich reine Theorie. Im Normalfall ist die Benutzung von dem Mist JEDEM verboten (nicht nur Gewerbetreibenden), weil IMMER die persönlichen Daten von anderen verraten werden.

Ja aber.

Auch beim Desktop-Client ist es nötig, eine aktive, eingeloggte WhatsApp-Smartphone-App auf dem eigenen Smartphone laufen zu haben.

Und da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Wenn man das nicht auf dem Smartphone haben will, bekommt man es auch nicht für den Desktop.