Fristl. Kündigung am ersten Tag nach der Probezeit

Hallo Zusammen,

Hallo, ihr Zwei.

ich benötige dringend einen Rat für meine Tochter.

Meine Tochter hat nach ihrem Umzug ihren Ausbilder gewechselt
da es ihr wichtig war, die begonnene Lehre zu beenden, zumal
sie nur noch ein Lehrjahr vor sich hatte.

Sie hat am 01.05.02 einen neuen Betriebsausbildungsvertrag mit
ihrem neuen Ausbilder unterschrieben (Beginn 01.05.02 bis
31.08.03) der eine Probezeit von drei Monaten vorsieht.
Nach Beendigung dieser drei Monate verlängerte der Ausbilder
die Probezeit bis zum 30.09.02, da meine Tochter einmal krank
war und einmal einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit hatte.

§13 Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens drei Monate betragen.“

ihr erster Tag mit einem richtigen Vertrag (mir fällt gerade
die richtige Bezeichnung nicht ein).

Berufsausbildungsvertrag, beginnt mit der Probezeit, s.o.

Sie war froh, die
Probezeit endlich geschafft zu haben, was verständlich ist.

Joh.

allen Wolken, als der Ausbilder ihr mitteilte, dass sie mit
sofortiger Wirkung fristlos gekündigt sei! Die schriftliche
Kündigung habe man ihr im Laufe des Vormittags in den
Briefkasten geworfen.

Schlicht und ergreifend Dummfug. Zur Dauer der Probezeit siehe vor; danach kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbildenden nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. An diesen wichtigen Grund werden noch wesentlich strengere Anforderungen gestellt als im normalen Arbeitsverhältnis. Unfall und Krankheit (mit AU, setze ich voraus) wären bei einem normalen Arbeitnehmer bei Eigenverschulden Grund zur Abmahnung, aber niemals zur fristlosen Kündigung. Bei Azubis schon ganz und gar nicht. Und die Probezeit wird nicht durch einseitige Willenserklärung verlängert; da beißt die Maus keinen Faden ab. In den Briefkasten geworfen heißt übrigens auch längst nicht zugegangen; d.h. der werte Mensch sollte sich mal eine Bildungsmaßnahme zu grundlegenden Arbeitsrechtfragen gönnen.

war, wäre ihm das nun doch zu unzuverlässig und somit sei das
Arbeitsverhältnis beendet!

Der hat sie schlicht und ergreifend nicht alle.

Bitte, wer weiss, wie das alles denn rechtlich aussieht? Kann
er sie überhaupt noch von jetzt auf sofort kündigen?

§15, Ziff. 2 BBiG „Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden …“

§16, Ziff. 1 BBiG „Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann … der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat …“. Für die Geltendmachung gilt eine Dreimonatsfrist.

§20, Ziff. 1 BBiG „Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist“. Ziff. 2 : „Persönlich nicht geeignet ist …, wer wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz …“.

Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. In dem von Dir beschriebenen Fall kommt noch versuchter Betrug (wegen der einseitig „verlängerten Probezeit“) in Betracht. Das wäre eine Straftat.

All dies weiß der Ausbildungsberater der Kammer. Ich gehe davon aus, dass er diesen Menschen passend falten wird. Schadensersatz (das wären die Kosten für die Suche nach einer neuen Stelle, aber auch die ausfallende Ausbildungsvergütung sowie der Deiner Tochter entgehende (Facharbeiter-) Lohn für die Zeit zwischen der geplanten Abschlussprüfung und dem tatsächlichen Bestehen, das sich ja in die Zukunft verschieben wird) muss Deine Tochter bzw. musst Du ggf. einklagen.

Lass Dich nicht mehr auf Diskussionen mit dem Herrn „Ausbilder“ ein. Das Ausbildungsverhältnis fortzusetzen, ist Deiner Tochter nicht mehr zuzumuten. Alle „Angebote“ des sauberen Herrn sind, wie Du sicher selbst erkennst, nur Schall und Rauch. Beauftrage umgehend einen Rechtsanwalt mit der Wahrung eurer Interessen. Der „Gütetermin“ vor der Kammer hat keine negativen rechtsfolgen; vorausgesetzt, ihr lasst euch nicht auf einen Kuhhandel ein. Dem Ausbildungsberater ist dringendst nahezulegen, dem Chefilein die Ausbildungserlaubnis zu entziehen. Das Arbeitsgericht wird vermutlich eine gleichlautende dringende Empfehlung aussprechen.

Sollte der Kammermann putzig werden (was ich bei der von Dir geschilderten Sachlage wirklich nicht glaube), weise mal dezent auf Presse, Funk und Fernsehen hin. Das kann bei Behörden Wunder wirken.

Wenn Du magst, kannst Du mich ja auf dem Laufenden halten.

Gruß kw

Allerdings kamen zwei Aussagen von ihm, die ich euch nicht

vorenthalten möchte.
Hier die beiden Sätze:

  1. Ich bilde Lehrlinge nicht aus, damit diese eine
    abgeschlossene Ausbildung haben, sondern damit ich sie später
    in meinem Betrieb beschäftigen kann. Komme ich während der
    Ausbildungszeit zu dem Ergebnis, dass nach der Ausbildung eine
    Weiterbeschäftigung wahrscheinlich nicht in Betracht kommt,
    dann kündige ich den Ausbildungsvertrag wann immer es mir
    passt, zu jeder Zeit und ohne Begründung!

Ich weiß wirklich nicht was ich da noch zu sagen soll… wenn jeder so mir nix dir nix verträge beendet… wozu gibts denn dann diese Dinger… Ich glaub ich bekomm zu viel… das wird ja immer besser.
Diser Arbeitgeber hat wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank…
Schade dass du das alles nicht schriftlich hast… Denn mit diesen Aussagen von ihm könnte er dicht machen als Ausbildungsbetrieb… der würde nie wieder ausbilden dürfen… zumindest nicht unter dem Namen.

2.Sie würden besser daran tun, die von mir zur Lösung des
Problems eingebrachten Vorschläge zu überdenken (er hat mir
keine Vorschläge gemacht!), denn sie schaden sich im
Streitfall nur selber. Ich kenne die bei der Handwerkskammer
und glauben sie mir, die tun nichts was uns Ausbildern schaden
könnte, denn sie brauchen uns ja!

Dazu ein Rat von mir… Der hat einfach die Hosen voll… weil er ganz genau weiß dass er das was er getan hat nicht daurfte und angenommen hat da kommt keiner hinter. Wenn deine Tochter eine „kleine graue maus“ (

Vor mir liegt gerade eine Visitenkarte einer Ausbildungsbetreuerin von Verdi. Die kümmert sich um genau solche Fälle, und wenn ich auch kein Fan von Gewerkschaften bin, scheint mir dies genau der richtige Moment, dem Ausbilder auch aus dieser Richtung mächtig Dampf zu machen. Sicher gibt es so eine Stelle auch in deiner Nähe!

Pop

Hallo Userine,

egal wieviel Recht Ihr habt: Das „Verhältnis“ ist zerstört und würde für Deine Tochter zur Hölle, da Ihr Ausbilder ALLES geben würde, sie zum selber kündigen zu bringen.

gruß
dennis

der mit Euch leidet aber das beste hofft

versucht wenigstens finanziell was rauszuschlagen.

Um Himmels Willen NEIN!
Hi Popeye!

Nimm niemals rechtliche Hilfe einer Gewerkschaft an, wenn Du Dir eine Hilfe erhoffst!

Ganz kurz: Die einzige Gewerkschaft, die eine vernünftige Rechtshilfe anbietet (zumindest die, die ich kenne) ,ist die IGBCE! Di haben nämlich keine eigene Rechtshilfe und schicken Dich mit einem Schreiben zum Anwalt.

Mir ist noch keine Gewerkschaft untergekommen, die ich arbeitsrechtlich nicht zerlegt hätte - mag an der mangelden (weil schlicht fehlenden) Ausbildung oder schlicht an der Überlastung liegen - ich weiß es nicht! Aber gerade verdi ist schlicht indiskutabel!

Grüße
Guido

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:wink:

Meine Idee war ja auch nicht, sich in dieser Angelegenheit auf Verdi zu verlassen, sondern die zusätzlich einzuschalten. Klar braucht man, gerade in so einem Fall, besseren rechtlichen Beistand! Ab nun ist das Arbeitsverhältnis eh kaputt ist und das Mädel braucht neue Stelle. Egal ob die Kündigung nun wirksam ist oder nicht, da wird sie nicht mehr unter vernünftigen Bedingungen arbeiten können. Es geht also darum, 1. mit Hilfe der IHK und eventuell auch der Ausbildungsbetreuung schnell eine andere Stelle zu finden, 2. den Ausbilder zu Schadenersatz heranzuziehen, wenn Schaden nachweislich entsteht, und 3, dafür zu sorgen, daß er mindestens einen kräftigen Dämpfer erhält als Lehre für die Zukunft. Dazu kann es nicht schaden, wenn er den Gegenwind gleich aus mehreren Richtungen bekommt!

Pop