Hallo Zusammen,
Hallo, ihr Zwei.
ich benötige dringend einen Rat für meine Tochter.
Meine Tochter hat nach ihrem Umzug ihren Ausbilder gewechselt
da es ihr wichtig war, die begonnene Lehre zu beenden, zumal
sie nur noch ein Lehrjahr vor sich hatte.
Sie hat am 01.05.02 einen neuen Betriebsausbildungsvertrag mit
ihrem neuen Ausbilder unterschrieben (Beginn 01.05.02 bis
31.08.03) der eine Probezeit von drei Monaten vorsieht.
Nach Beendigung dieser drei Monate verlängerte der Ausbilder
die Probezeit bis zum 30.09.02, da meine Tochter einmal krank
war und einmal einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit hatte.
§13 Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens drei Monate betragen.“
ihr erster Tag mit einem richtigen Vertrag (mir fällt gerade
die richtige Bezeichnung nicht ein).
Berufsausbildungsvertrag, beginnt mit der Probezeit, s.o.
Sie war froh, die
Probezeit endlich geschafft zu haben, was verständlich ist.
Joh.
allen Wolken, als der Ausbilder ihr mitteilte, dass sie mit
sofortiger Wirkung fristlos gekündigt sei! Die schriftliche
Kündigung habe man ihr im Laufe des Vormittags in den
Briefkasten geworfen.
Schlicht und ergreifend Dummfug. Zur Dauer der Probezeit siehe vor; danach kann das Berufsausbildungsverhältnis vom Ausbildenden nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. An diesen wichtigen Grund werden noch wesentlich strengere Anforderungen gestellt als im normalen Arbeitsverhältnis. Unfall und Krankheit (mit AU, setze ich voraus) wären bei einem normalen Arbeitnehmer bei Eigenverschulden Grund zur Abmahnung, aber niemals zur fristlosen Kündigung. Bei Azubis schon ganz und gar nicht. Und die Probezeit wird nicht durch einseitige Willenserklärung verlängert; da beißt die Maus keinen Faden ab. In den Briefkasten geworfen heißt übrigens auch längst nicht zugegangen; d.h. der werte Mensch sollte sich mal eine Bildungsmaßnahme zu grundlegenden Arbeitsrechtfragen gönnen.
war, wäre ihm das nun doch zu unzuverlässig und somit sei das
Arbeitsverhältnis beendet!
Der hat sie schlicht und ergreifend nicht alle.
Bitte, wer weiss, wie das alles denn rechtlich aussieht? Kann
er sie überhaupt noch von jetzt auf sofort kündigen?
§15, Ziff. 2 BBiG „Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden …“
§16, Ziff. 1 BBiG „Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann … der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat …“. Für die Geltendmachung gilt eine Dreimonatsfrist.
§20, Ziff. 1 BBiG „Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist“. Ziff. 2 : „Persönlich nicht geeignet ist …, wer wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz …“.
Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. In dem von Dir beschriebenen Fall kommt noch versuchter Betrug (wegen der einseitig „verlängerten Probezeit“) in Betracht. Das wäre eine Straftat.
All dies weiß der Ausbildungsberater der Kammer. Ich gehe davon aus, dass er diesen Menschen passend falten wird. Schadensersatz (das wären die Kosten für die Suche nach einer neuen Stelle, aber auch die ausfallende Ausbildungsvergütung sowie der Deiner Tochter entgehende (Facharbeiter-) Lohn für die Zeit zwischen der geplanten Abschlussprüfung und dem tatsächlichen Bestehen, das sich ja in die Zukunft verschieben wird) muss Deine Tochter bzw. musst Du ggf. einklagen.
Lass Dich nicht mehr auf Diskussionen mit dem Herrn „Ausbilder“ ein. Das Ausbildungsverhältnis fortzusetzen, ist Deiner Tochter nicht mehr zuzumuten. Alle „Angebote“ des sauberen Herrn sind, wie Du sicher selbst erkennst, nur Schall und Rauch. Beauftrage umgehend einen Rechtsanwalt mit der Wahrung eurer Interessen. Der „Gütetermin“ vor der Kammer hat keine negativen rechtsfolgen; vorausgesetzt, ihr lasst euch nicht auf einen Kuhhandel ein. Dem Ausbildungsberater ist dringendst nahezulegen, dem Chefilein die Ausbildungserlaubnis zu entziehen. Das Arbeitsgericht wird vermutlich eine gleichlautende dringende Empfehlung aussprechen.
Sollte der Kammermann putzig werden (was ich bei der von Dir geschilderten Sachlage wirklich nicht glaube), weise mal dezent auf Presse, Funk und Fernsehen hin. Das kann bei Behörden Wunder wirken.
Wenn Du magst, kannst Du mich ja auf dem Laufenden halten.
Gruß kw
