Ich möchte hier bitte nur noch Antworten von echten
Rechtsanwälten und echten Arbeitsrichtern haben, aber nicht
mehr von sonst welchen Experten. Danke.
Dann bist Du hier falsch. Aber auch ein bazahlter Anwalt wird (sofern er seinen Beruf halbwegs ernst nimmt) Dir nicht nach dem Mund reden.
schön bequem
Es ist immer am bequemsten, einfach die Meinung aufzugreifen, die andere auch schon haben. Versprochen, hier nicht mehr zu schreiben, habe ich nicht, Lambert, und als „Bambulebruder“ und sowas brauche ich mich auch nicht bezeichen zu lassen. Ach ja:
Ich habe zwei völlig verschiedene Rechtsanwälte angerufen, die mir beide unabhängig voneinander gesagt haben, daß in dem Verhalten des Herrn X wohl kaum Diebstahl gesehen werden kann und daß aus dem Fall wohl keine fristlose Kündigung entstehen würde, zumal es sich ausdrücklich um einen Vorfall außerhalb des Dienstes in privater Angelegenheit handelte.
Mir stehen allenfalls die Haare zu Berge, wenn ich hier eure Kommentare lese.
Ich habe zwei völlig verschiedene Rechtsanwälte angerufen, die
mir beide unabhängig voneinander gesagt haben, daß in dem
Verhalten des Herrn X wohl kaum Diebstahl gesehen werden kann
und daß aus dem Fall wohl keine fristlose Kündigung entstehen
würde, zumal es sich ausdrücklich um einen Vorfall außerhalb
des Dienstes in privater Angelegenheit handelte.
was ist denn daran privat, wenn ich im urlaub in meine firma gehe und „mehr- oder weniger“ wichtige dokumente, die mir nicht mehr in den kram passen, entwende…
P.S.: wenn dir die antworten hier nicht passen, dann geh halt zum anwalt - sich hier vorab eine meinung zu bilden ist auf jeden fall günstiger und dass ist wohl auch der beweggrund der meisten poster hier…
Ende der Kunst
Ich sehe einen widerlichen Richtgeist in den Antworten, die hier kommen, da ist kein Funken an Gnade oder Barmherzigkeit angesichts der Tatsache, daß das Dokument binnen weniger Minuten zurück gebracht wurde und daß Reue und Entschuldigung dabei waren. Es geht euch nur darum, daß das Dokument herausgerissen wurde und damit endet eure Kunst. Da das Deutsche Recht aber Tugenden wie Reue ausdrücklich anerkennt und da es zweifellos viele Menschen gibt, die in dem Verhalten des Herrn X keinen Diebstahl erkennen können, hoffe ich darauf, daß die bisher angesprochenen Rechtsanwälte Recht mit der Prognose haben, daß im Fall der fristlosen Kündigungen der Herr X gute Chancen haben wird, vor Gericht die Klage gewinnen zu können.
Der Stil des Schreibers kommt mir bekannt vor.
Hab den Eindruck, ihn schon mal im Netz
getroffen zu haben. Wortwahl, Beschreibung,
Abschweifung usw. sind sowas von „dicht dran“…
Ich habe zwei völlig verschiedene Rechtsanwälte angerufen, die
mir beide unabhängig voneinander gesagt haben, daß in dem
Verhalten des Herrn X wohl kaum Diebstahl gesehen werden kann
und daß aus dem Fall wohl keine fristlose Kündigung entstehen
würde, zumal es sich ausdrücklich um einen Vorfall außerhalb
des Dienstes in privater Angelegenheit handelte.
was ist denn daran privat, wenn ich im urlaub in meine firma
gehe und „mehr- oder weniger“ wichtige dokumente, die mir
nicht mehr in den kram passen, entwende…
P.S.: wenn dir die antworten hier nicht passen, dann geh halt
zum anwalt - sich hier vorab eine meinung zu bilden ist auf
jeden fall günstiger und dass ist wohl auch der beweggrund der
meisten poster hier…
Anwälten geht es immer nur darum, Geld zu veridnen
und das geht nur, wenn sie Dir sagen, was Du hören
willst. Und nun
frag Dich doch mal ganz offen, aus welchem Grunde
gehen Leute in Überzeugung zu Gericht.
Partei A sagt hot, Partei B sagt hüh.
Und wat sacht dann der Richter ?
Wir beantworten hier Fragen zu einem fiktiven Fall
und es meint kein Mensch persönlich gegen Dich !
Wir bekommen hier kein Geld von Dir, nicht mal ein
Danke.
Wenn Du vom Schlimmsten ausgehst, kannst Du Dich
entsprechend vorbereiten und musst nicht nachher
jammern, wenn Du zwei blaue Augen hast - Dank
dem Gewäsch labbernder Anwälte.
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Wir beantworten hier Fragen zu einem fiktiven Fall
und es meint kein Mensch persönlich gegen Dich !
Du bezeichnest mich als Bambulebruder oder Chaot, beschwerst Dich, wie ich mich hier aufführe und wirfst mir vor, den Levay als Feind zu sehen. Ich habe kein Feindbild.
Wir bekommen hier kein Geld von Dir, nicht mal ein
Danke.
Du liest ja leider nichtmal den Sachverhalt meiner Beschreibung richtig, sondern stellst Herrn X so dar, daß der das Dokument nach dem Herausreißen vernichtet hätte. Tatsache ist aber, daß Herr X das Dokument binnen weniger Minuten zurück gebracht hatte und nun ist das längst wieder in den Akten, wo es hingehört.
Wenn Du vom Schlimmsten ausgehst, kannst Du Dich
entsprechend vorbereiten und musst nicht nachher
jammern, wenn Du zwei blaue Augen hast - Dank
dem Gewäsch labbernder Anwälte.
Wenn mir zwei Anwälte unabhängig voneinander so ziemlich das gleiche sagen, wird das kein Gelaber gewesen sein. Aber auch der Levay hat ja zum Schluß hier gesagt, daß Diebstahl etwas ganz anderes wäre als was Herr X gemacht hat. Es muß doch nur mal die Kirche im Dorf gelassen werden. Danke.
Ich bin weder Fach- noch sonst ein Anwalt, und Richter auch nicht; nur ehrenamtlich tätig. Wenn Du aus diesem Grunde keinen Wert auf meine Antwort legst, dann ist jetzt die Gelegenheit zum Weiterklicken …
daß ein Arbeitnehmer wegen Fehlverhaltens die fristlose
Kündigung kriegen kann ist ja nicht neu, aber welche Bedingung
muß dazu erfüllt sein? Muß das Fehlverhalten während des
Dienstes passiert sein oder kann die fristlose Kündigung auch
dann erfolgen, wenn der Arbeitnehmer während seines Urlaubs
kurz im Betrieb war und dann Fehlverhalten zeigte? (Siehe
Der Grund für eine Kündigung muss noch nicht einmal mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben. Wenn ich auf einer Dorfkirmes meinen Chef aufs Antlitz haue, kann das das Vertrauensverhältnis so weit untergraben, dass dem Gehauenen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist. Arbeitszeit oder Peng haben damit nichts zu tun …
Wir haben hier häufiger, als uns lieb ist, mit Fällen von Manipulation an Jahreswagen- Tachos zu tun. Wer da bescheißt, riskiert ebenfalls die Kündigung - und bekommt in D vor dem Arbeitsgericht etwas gehustet; wiederum wg. nicht mehr gegebenen Vertrauens etc.
So es im von Dir geschilderten Fall zur außerordentlichen Kündigung käme und Du „Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde“, erhebst, wird der Richter zwischen Deinem Interesse an Weiterbeschäftigung und dem Interesse des Betriebes an der Wahrung des Betriebsfriedens abwägen müssen. Eine schwere Störung des Betriebsfriedens - die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde - sehe ich hier noch nicht als gegeben, zumal ja, wie Du schrubst, die Reue der Tat recht zeitnah folgte. Dennoch : Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand …
Ich bin weder Fach- noch sonst ein Anwalt, und
Richter auch nicht; nur ehrenamtlich tätig. Wenn Du aus diesem
Grunde keinen Wert auf meine Antwort legst, dann ist jetzt die
Gelegenheit zum Weiterklicken …
Ich möchte hier bitte nur noch Antworten von echten
Rechtsanwälten und echten Arbeitsrichtern haben, aber nicht
mehr von sonst welchen Experten. Danke.
Ja wie wäre es denn, wenn du dir einen Anwalt dafür bezahlst? Das kostet dann entsprechend und dann hält ein Anwalt auch bis zu einem gewissen Grad unangenehme Mandanten aus und du hast dafür eine rechtsverbindliche Auskunft.
Ich habe zwei völlig verschiedene Rechtsanwälte angerufen, die
mir beide unabhängig voneinander gesagt haben, daß in dem
Verhalten des Herrn X wohl kaum Diebstahl gesehen werden kann
und daß aus dem Fall wohl keine fristlose Kündigung entstehen
würde, zumal es sich ausdrücklich um einen Vorfall außerhalb
des Dienstes in privater Angelegenheit handelte.
Ich nehme gerne Laien-Informationen entgegen, solange diese Informationen auch wirklich richtig sind. Allerdings kann ich mit Aussagen wie „Warum sollte nicht…“ ect. nichts anfangen. Die Hauptsache ist also, daß derjenige, der hier Tipps gibt, Bescheid weiß, während es Fehl am Platz ist, sich hier einfach nur Geltung zu verschaffen oder völlig übersteigerten Wert auf die Etikette zu legen. Vielen Dank also für fundiertes Wissen.
Rüdiger
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Ich nehme gerne Laien-Informationen entgegen, solange diese
Informationen auch wirklich richtig sind. Allerdings kann ich
mit Aussagen wie „Warum sollte nicht…“ ect. nichts anfangen.
Sorry, aber dafür habe ich in diesem Fall kein Verständnis. Ich habe dir an diesem Beispiel zu verdeutlichen gesucht, wieso das so sein MUSS, wie ich es behauptet habe. Das war eine Erklärung, die übrigens auch rechtswissenschaftlich durchaus Bestand haben würde.
Und „Laie“ im Sinne von „Nur Interessierter“ bin ich übrigens nicht, auch wenn mir das Examen (noch) fehlt.